Gemeinderatssitzungen

Protokoll über die Gemeinderatssitzung am 25.01.2024

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Ortsbürgermeister Becker eröffnete die Gemeinderatssitzung. Er stellte die fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. TOP 7 „Karneval 2024“ entfällt. Neuer Tagesordnungspunkt 7 ist: „Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer neuen Kita-Verwaltungssoftware „kitaplus“. Weitere Änderungen gab es keine. Der Rat nimmt die Änderung zustimmend zur Kenntnis.

TOP 2 Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.

TOP 3 Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters

  • Reiner Kaiser hat seine Tätigkeit als Gemeindearbeiter im Sport- und Freizeitgelände beendet. Tim Jeuk wird ihn ab 01.02.2024 ersetzen. OB Becker unterrichtet den Rat über die Modalitäten und bedankte sich im Namen der Ortsgemeinde bei Herrn Kaiser für seine jahrelange treuen Dienste.
  • Durch die Telekom, bzw. deren Subunternehmer, wurden in der Hattemerswies, im Börncher und an der Hauptstraße die jeweiligen Straßen aufgerissen und sehr unfachmännisch wieder hergestellt. Dieser Umstand wurde bei der Telekom reklamiert und eine Sanierung angemahnt.
  • Der Zuschuss des Bundes/des Landes für die Kitaerweiterung wird in Kürze ausgezahlt. Wir haben hierzu eine Mitteilung erhalten.
  • Nach Karneval sollen die Schilder des Geschichtswanderweges nach und nach aufgehängt werden.
  • An der Brücke über den Elbbach nach Weltersburg sind einzelne Balken sanierungsbedürftig. Die Firma Markus Fasel prüft dies und tauscht die Balken, nach Rücksprache, entsprechend aus.
  • Der erste Flächennutzungsplan zum Solarprojekt Weltersburg/Guckheim ist genehmigt worden.
  • Bei der Sammlung zur Kriegsgräberhilfe haben wir 990,00 Euro gesammelt.
  • Die Aktion saubere Landschaft findet am 13.04.2024 statt.

TOP 4 Friedhofsangelegenheiten

OB Becker wies aufgrund der vermehrten Nachfrage nochmal darauf hin, dass „normale“ Urnengräber nun unterhalb der Wiesengräber, im oberen Teil des Friedhofes, angelegt werden.
Außerdem muss künftig regelmäßig die Standfestigkeit der Grabsteine geprüft werden. Hierzu wird OB Becker verschiedene Fachbetriebe anfragen.
In unserer Friedhofssatzung ist ein Fehler enthalten, den wir durch einen Änderungsbeschluss heute korrigieren.
Unter Punkt 6 (Grabmale), Nummer 5 sind die Maße für Urnenreihengräber auf 90×60 cm zu ändern.

Beschluss:
Der Rat stimmt der Korrektur der Maße für Urnenreihengräber zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0

TOP 5 Besprechung der Planungen zur 725 Jahrfeier

Nach einer Sitzung des Organisationsausschusses am 18.01.2024 steht der Rahmen unserer Jubiläumsfeier fest. Das Festgelände befindet sich vom 14. bis 16.06.2024 auf dem Parkplatz vor der Kirche.

Das Programm gestaltet sich wie folgt:
14.06.2024:
19:00 Uhr Theateraufführung durch die Theatergruppe Guckheim. Anschließend, ab ca. 21:00 Uhr, Puplic Viewing, EM-Eröffnungsspiel der Europameisterschaft in Deutschland.
15.06.2024:
ab 19:00 Uhr. Bunter Abend mit den Sintis.
16.06.2024:
09:00 Uhr Gottesdienst, anschließend Frühschoppen mit dem Musikverein Guckheim.
Nachmittags Familientag, Kaffee und Kuchen (Frauengemeinschaft), Basteln für Kinder (Förderverein Kita und KöB), Hüpfburgen, Bogenschießen, Backesbrot, Fußballdart, kleine Fotoausstellung in der Kirche, Vereinsaktionen.
Die Bewirtung, Essen und Trinken, sowie ein kleines Festzelt ist organisiert. Entsprechende Mittel für die Feier sind im Haushalt 2024 eingestellt

TOP 6 Forstangelegenheiten

Am Freitag, den 16.02.2024, um 15:00 Uhr, findet der Waldbegang mit dem Förster und dem Jagdpächter statt. Treffpunkt ist das Bürgerhaus.
Der aktuelle Brennholzbedarf kann wohl gedeckt werden.
Wir haben eine Förderung des Landes für das Haushaltsjahr 2023 von 4.500 Euro erhalten. Diese Förderung wird für die Wiederaufforstung eingesetzt. (Zuwendung zur Bewältigung der durch Extremwetter verursachten Schäden im Wald)

Sachverhalt:
Im Rahmen der letzten Ratssitzungen wurde ein „Waldmanifest“ erarbeitet, welches den zukünftigen Umgang der Ortsgemeinde mit unserem Wald regeln soll.  Dieses Manifest soll den bald neu aufzustellenden Forstwirtschaftsplan deutlich beeinflussen.

Grundsatzerklärung zum Umgang mit dem Guckheimer Wald und zu seiner Bedeutung in den kommenden Jahrzehnten:

Ziel und Zweck dieser Erklärung ist, grundsätzlich festzulegen, wie mit dem Guckheimer Wald umgegangen werden soll, damit er für die Herausforderungen der Zukunft besser gewappnet ist.

  • Wir sind aufgefordert, den Wald als Lebensraum zu schützen und äußerst sorgsam und respektvoll mit ihm umzugehen.
  • Die gesellschaftliche Bedeutung des Waldes als Erholungsort, Sauerstoff- und Schattenspender, Wasserspeicher und CO2-Senke wird immer weiter zunehmen.
  • Die im Oberwesterwald natürlicherweise am häufigsten vorkommende Baumart ist die Rotbuche, sie wird höchstwahrscheinlich am besten mit den sich ändernden Klimabedingungen zurechtkommen. Dem Wald soll die größtmögliche Freiheit zur biologischen Eigenentwicklung gegeben werden.
  • Das mit einem funktionierenden „Ökosystem Wald“ einhergehende Waldbild eines naturnahen Waldes soll gefördert werden, insbesondere durch das Schonen und Erhalten von fortgeschrittenen Altersphasen der Baumbestände.
  • Die Ausweisung von Waldschutzzonen soll bis zu einem Anteil von 25 % vorangetrieben werden.
  • Biotop- und Totholz soll zum Großteil im Wald verbleiben.
  • Es soll kein Holz aus dem Guckheimer Wald in den weltweiten Export gehen. Die Holznutzung soll sich auf zurückhaltende Brennholzgewinnung und kontrollierten, regionalen Verkauf von Wertholz beschränken. Die zu gewinnende Brennholzmenge richtet sich danach, wieviel Holz aus forstlich erforderlichen Maßnahmen angefallen ist.
  • Die Kosten für die Waldbewirtschaftung sollen reduziert werden.
  • Die Installation von Windenergieanlagen im Wald wird ausgeschlossen.
  • Der erforderliche Holzeinschlag soll im Wald so schonend wie möglich erfolgen, unter Anwendung von sanfter Beförsterung und unter reduziertem Einsatz schwerer Ernte- und Rückemaschinen.
  • Der Rück- und Ankauf privater Waldflächen durch die Gemeinde ist anzustreben.
  • Durchforstungs- und Holzerntemaßnahmen zu den gesetzlichen Naturschutzschonzeiten sind möglichst zu unterlassen.
  • Das Anlegen von Cross-Trails und Mountainbike-Strecken im Wald wird untersagt.

Beschluss:
Der Rat stimmt der Grundsatzerklärung zum Umgang mit dem Guckheimer Wald in der vorgelegten Ausfertigung zu und beauftragt den Ortsbürgermeister mit der Hinterlegung bei der Verbandsgemeinde und dem Forstamt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8           Dagegen: 1     Enthaltungen: 0

TOP 7 Einführung einer neuen Kita-Verwaltungssoftware „kitaplus“Vorlage: VO/2024/0041

Sachverhalt:
Aufgrund der immer anspruchsvoller werdenden Anforderungen in den Kindertagesstätten, die nicht zuletzt auch auf das zum 01.07.2021 eingeführte, neue Kindertagesstättengesetz zurückzuführen sind, haben sich die Träger der kommunalen Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Westerburg im Jahr 2021 für die Einführung eines einheitlichen Verwaltungsprogrammes entschieden. Die Wahl ist damals auf das Programm „Kita-gestalten“ der Firma „Schlösser, Schuhen, Froitzheim – SSF GmbH“ gefallen, obwohl es sich hierbei nicht um den preiswertesten Anbieter gehandelt hat. Aus unterschiedlichen Gründen – u. a. nicht nur der Support gegenüber den Einrichtungen und der Verwaltung, sondern auch die zugesagten Schnittstellenmöglichkeiten zu den Landesprogrammen erwiesen sich häufig als nicht zufriedenstellend – wurde der Vertrag mit der Firma SSF GmbH in Abstimmung und auf Wunsch der Kita-Leitungen zwischenzeitlich aufgekündigt. Sowohl den Einrichtungsleitungen, als auch der verwaltenden Stelle erscheint es jedoch wichtig, weiterhin über eine digitale und vernetzte Möglichkeit der Verwaltung in und um die Kindertagesstätten zu verfügen. Aus diesem Grund hat die Verbandsgemeindeverwaltung gemeinsam mit den Kita-Leitungen Alternativprogramme gesichtet. Im Rahmen zweier Termine, zu denen auch die Ortsbürgermeister und Zweckverbandsvorsteher geladen waren, wurden die Programme „KigaRoo“ der Firma Speicherhafen GmbH & Co KG und „kitaplus“ von der Firma BMS Consulting GmbH vorgestellt. Dabei konnte das Programm „kitaplus“ alle Anwesenden mit seiner Übersichtlichkeit, dem simplen Aufbau, der Funktionalität sowie dem aufgrund seines modular erweiterbaren Aufbaus sehr weitreichenden Umfang überzeugen. Darüber hinaus versprechen sich alle potentiellen Nutzer eine funktionierende Schnittstellenlösung zum Landesprogramm „KiDz“, da dieses ebenfalls vom Anbieter BMS Consulting GmbH stammt und betreut wird. Die Kosten für die Grundsoftware „kitaplus Verwaltung“ sowie die aus Sicht der Kita-Leitungen und der Verwaltung notwendigen Zusatzmodule „Eltern-App“ und „Gruppen-App“ liegen bei monatlich 99,97 € (54,99 € + 26,99 € + 17,99 €) pro Einrichtung zzgl. Mehrwertsteuer. Hinzu kommen im ersten Jahr zweimal je 139,00 € (zzgl. MwSt) für eine Basis- sowie eine Vertiefungsschulung. Somit belaufen sich die Kosten auf insgesamt 1.475,24 € zzgl. MwSt im ersten Jahr und 1.199,64 € zzgl. MwSt in den Folgejahren (bei 12 Monaten Nutzungszeit) und liegen damit unterhalb der Kosten für die bisherige Software (1.560,00 € Grundgebühr + 156,00 € anteilige Grundgebühr VG + MwSt). Die Einführung der Software soll schrittweise erfolgen, sodass zunächst die Grundsoftware „Verwaltung“ implementiert wird und dann zeitversetzt die Zusatzmodule eingebunden werden, um eine bestmögliche Einarbeitung der Nutzer sicherzustellen. Um eine genaue Abrechnung der tatsächlich genutzten Produkte zu gewährleisten, soll zunächst ein Vertrag über die Grundsoftware geschlossen werden, der durch Zusatzvereinbarungen ergänzt wird. Der Vertragsschluss soll so gestaltet werden, dass ein möglichst nahtloser Übergang von der bisherigen zur neuen Software erfolgen kann.

Beschluss:
Die Verbandsgemeinde wird beauftragt, einen Vertag zur Nutzung der Software „kitaplus“ mit der Firma BMS Consulting GmbH für die kommunalen Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Westerburg zu den vorgenannten Konditionen zu schließen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0       

Weitere Informationen aus der Kita:

  • Die letzten Arbeiten aus dem Umbau werden derzeit umgesetzt, die ausstehenden Rechnungen sind zum größten Teil bezahlt.
  • Die defekte Scheibe im OG ist bestellt. Es werden zwei Elemente statt einem großen verbaut. Eine abschließende Gewährleitungsprüfung soll noch erfolgen.
  • OB Becker berichtet von der Personalsituation und der angespannten Parkplatzsituation.

TOP 8 Verschiedenes

  • OB Becker stellt den Haushaltplanentwurf für 2024 vor, welcher ein deutliches Defizit aufweist. Die Gründe, wie z.B. geringere Gewerbesteuereinnahmen und höhere Umlagen, wurden besprochen. Durch den in Kürze eingehenden Kitazuschuss des Landes werden wir den Haushalt dennoch ausgleichen können. Die Planung soll mit dem vorgelegten Entwurf vorangebracht werden.
  • Übertragung von Mitteln aus dem Haushalt 2023:

Sachverhalt:
2023 haben wir für die Sanierung der Gemeindestraßen 9.000,00 Euro eingeplant. Aufgrund des Wetters konnten die Maßnahmen allerdings nicht mehr ausgeführt werden.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Mittel in Höhe von 9.000,00 Euro für die Sanierung der Gemeindestraßen von 2023 in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0

  • In der Grillhütte ist, trotz Frostwächter, die Wasseruhr eingefroren. Es soll nun eine andere Installation vorgenommen werden. Hierzu wird OB Becker mit den Werken der Verbandsgemeinde Kontakt aufnehmen.
  • Es gibt erste Beschwerden nach der Wiedereröffnung des Jugendraumes im Bürgerhaus. OB Becker hat ein Gespräch mit den Jugendlichen geführt.
  • Das verstopfte Rückhaltebecken im Bereich Börncher/Wassergraben ist den Verbandsgemeindewerken gemeldet.
  • Die Fahnenmasten am Bürgerhaus sind defekt. Zwei Ratsmitglieder haben sich bereit erklärt, diese in Eigenleistung zu reparieren.
  • Es wurden noch Angelegenheiten des Rates besprochen.
  • Die nächste Sitzung ist am 07.03.2024.

Benjamin Becker, Ortsbürgermeister
Heike Fasel, stellv. Schriftführerin