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Vorsorgevollmacht – Richtig handeln im Ernstfall

Niemand kann vorhersehen, was morgen passieren wird. Deshalb ist es wichtig, sich heute schon darüber Gedanken zu machen. Aus diesem Grund bestimmen immer mehr Menschen Vertreter zur Regelung ihrer privaten und finanziellen Angelegenheiten, die im Ernstfall in ihrem Namen Entscheidungen treffen können.

Mit einer Vorsorgevollmacht wird bestimmt, wer für einen handeln und entscheiden soll, wenn dies selbst nicht mehr möglich ist. Foto: Kreisverwaltung / Nico Jex
Mit einer Vorsorgevollmacht wird bestimmt, wer für einen handeln und entscheiden soll, wenn dies selbst nicht mehr möglich ist. Foto: Kreisverwaltung / Nico Jex

Damit verbunden sind aber auch viele Fragen bei den Vorsorgebevollmächtigten, etwa „Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?“ „In welchem Umfang darf der Bevollmächtigte handeln?“ „Bei welchen ärztlichen Maßnahmen ist eine Einwilligung des Bevollmächtigten möglich und nötig?“ Antworten auf diese und weitere Fragen geben Experten bei einer Fortbildung der Betreuungsvereine der Caritas aus Montabaur und der AWO aus Wirges.  

Der kostenfreie Kurs wird jeweils mittwochs, am 13. und 23. März, um 18.00 Uhr in den Räumen der Caritas, Bahnallee 16 in Montabaur durchgeführt. Zeitgleich wird die Fortbildung auf Wunsch auch online angeboten.

Eine Anmeldung ist bis zum 10. März notwendig: beim Betreuungsverein der AWO, Tel. 02602 1066-510, E-Mail: awo@awo-westerwald-betreuung.de oder bei der Betreuungsvereinigung der Caritas, Tel. 02602 1606-36, E-Mail: Elke.Schaefer-Krueger@cv-ww-rl.de