GemeinderatssitzungenTitelmeldung

Protokoll über die Gemeinderatssitzung am 20.07.2023

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Ortsbürgermeister Becker eröffnete die Sitzung des Gemeinderates Guckheim. Er stellte die fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Anträge auf Ergänzungen oder Änderungen der Tagesordnung gab es keine.

TOP 2 Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters

  • Die Ortsgemeinde muss für das erste Halbjahr 2023 1.379,10 Euro Zinsen an die Verbandsgemeinde erstatten, weil bis dato der Bundeszuschuss für die Kitaerweiterung noch nicht eingegangen ist und die Ortsgemeinde deswegen in Vorlage treten mußte.
  • Die Sinkkästen in den Regeneinläufen der Gemeindestraßen wurden geleert. Auf der L300 nicht, da diese zum Teil festsitzen.
  • Am 09.06.2024 findet die nächste Kommunalwahl und Europawahl statt. Wahllokal ist das Bürgerhaus.
  • Nach Rücksprache mit dem Förster soll das Forsteinrichtungswerk 2025 aktualisiert werden.
  • Noch im Juli wird im Bürgerhaus ein Termin mit Herrn Feldhäuser/VG stattfinden, um u.a. ein Gäste-WLAN und eine Cloud für eine papierlose Verwaltung einzurichten.
  • Die beauftragten Straßenlampen werden derzeit bestellt. Im Bereich der Elbbachstraße 3 fehlt noch eine. Sobald der Neubau dort an der Ecke fertiggestellt ist, soll geschaut werden, wo wir die Lampe aufstellen.
  • Die Straßenrisssanierung soll ca. um den 11.10.2023 ausgeführt werden. Vorher muss der Bauausschuss noch eine entsprechende Aufnahme machen. Schwerpunkt soll Stegstraße, Friedhofsstraße, Rothenbergstraße und Gartenweg sein.
  • An der Kirche wurde der Sammelplatz für die Schule und die Kita bei Notfällen, z.B. einem Brand, ausgewiesen.
  • Die Planungen für die Kirmes 2023 laufen. OB Becker führte hierzu ein Gespräch mit der Veranstalterin, Frau Hilpich. Laut ihrer Aussage, hat der Autoscooter-Betreiber ein Kommen abgesagt. Es soll versucht werden, eine Alternative zu finden.
  • In der Sache des zugeparkten Feldweges, Beratung und Beschlussfassung in der letzten Sitzung, sind an die Betroffenen offizielle Schreiben versandt worden. In Kürze soll noch ein Schild aufgestellt werden.

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP)

Sachverhalt:
Gegenstand und Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO²-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird. Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (It. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der
globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere
in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV. Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen, sowie das Wirtschafts- und Innenministerium haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen:
Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligtenfortgeschrieben werden.

Beschluss:
Die Ortsgemeinde tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

  1. Energetische Dachsanierung des Bürgerhauses und Feuerwehrhausen. Anbringung einer Photovoltaikanlage.
  2. Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenkonzeptes mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen. In Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde.
  3. Schaffung von Stilllegungsflächen im Wald. Erstellung eines Waldmanifestes zur Erhaltung des Waldes. Schaffung weiterer Stilllegungsflächen.
  4. Umrüstung der öffentlichen Beleuchtungen auf energiesparende LED Leuchtmittel. (besonders Straßenlampen, Bürgerhaus, Friedhofshalle, etc.)
  5. Errichtung eines Photovoltaikfeldes in Zusammenarbeit mit der EVM und der Ortsgemeinde Weltersburg auf 12 Hektar im Bereich des ehemaligen Tontagebaus „Erna-Marie“.

Auf dieser Basis wird die VG-Verwaltung beauftragt,

  • die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM (Mnisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz) abzugeben,
  • zu prüfen, welche der über den KKP (Kommunaler Klima Pakt) zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
  • entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 4 Spielplatz Guckheim

Der Spielplatz wird sehr stark, auch von Gästen außerhalb unserer Ortsgemeinde, frequentiert. Leider ist bei einigen Besuchern die Sorgfalt im Umgang mit den Spielgeräten nicht gegeben und es entstehen vermeidbare Schäden. Ebenso ein Problem ist, dass der Müll nicht in die vorgesehenen Behälter, sondern in die Bü-sche und auf den Boden geworfen werden. Eine Prüfung der Spielgeräte erfolgt derzeit. Der Bericht wird in Kürze erwartet.
Der Rat berät über erste Konsequenzen:

  • Nach der Kirmes wird der Spielplatz vorerst gesperrt.
  • Das Sandspielzeug soll zum großen Teil weggeräumt werden.
  • Es wird vermehrt auf die zahlreichen Mülleimer auf dem Gelände hingewiesen und darauf, dass die Besucher ihren Müll mit nach Hause nehmen sollen.
  • Im Herbst findet ein Arbeitseinsatz statt: Hierbei soll das defekte Seil an der Seilbahn erneuert und die Rutschbahn vom Rutschhügel entfernt werden. Des weiteren sollen bei diesem Arbeitseinsatz die vorhandenen Wegeplatten am Eingang zum Spielplatz eingebaut werden. Zudem wird der vorhandene Basketballkorb vom jetzigen Standort an die Garage versetzt.
  • Der Kleinkindspielturm der Kita soll dort abgebaut und am Spielplatz aufgestellt werden.

TOP 5 Informationen aus der Kita Guckheim

  • OB Becker berichtet über personelle Veränderungen.
  • Der Landtagspräsident, Herr Hendrik Hering, hat die Kita besucht und war voll des Lobes.
  • Unser Bauausschuss macht eine Endabnahme der Kita am 27.07.2023.
  • Die aktuelle Mängelliste wurde besprochen und positiv hervorgehoben, dass bis auf kleinere Restarbeiten alles erledigt wurde.
  • Die Kosten der Kitaerweiterung liegen über der Kalkulation. Es wird versucht, die Mehrkosten über den laufenden Haushalt auszugleichen. Erste Gespräche mit der Finanzabteilung fanden bereits statt. Es wird ein Nachtragshaushalt erstellt, welcher bei der nächsten Sitzung am 14.09.2023 besprochen werden soll. Positiv für die Liquidität der Gemeinde wirkt sich aus, dass die Gebührenbescheide der Baumaßnahmen „Unter der Rotheich“, „Zur Heide“ und „Wehrstraße“ in Kürze erstellt werden. Außerdem ha-ben wir einige Einsparungen im laufenden Haushalt geplant.

TOP 6 Verschiedenes

  • Im Bereich der Bäckerei Garcia an der Hauptstraße soll von einem privaten Betreiber ein Lebensmittelautomat aufgestellt werden. In dem Automaten sollen auch Lebensmittel des täglichen Gebrauchs und frisches Fleisch der Metzgerei Spiekermann aus Rothenbach angeboten werden. Dies ist für die Versorgung der Gemeinde eine gute Nachricht.
  • Für die Haushaltsplanung 2024 ist eine Dachsanierung des Bürgerhauses eingestellt. Die Planung dazu soll im Oktober durch den Bauausschuss beginnen.

Benjamin Becker, Ortsbürgermeister
Monica Nieland, Schriftführerin