Die Vorteile von Tempo 30
Spanien hat die Mobilitätswende bereits im vergangenen Jahr eingeläutet. 2021 hat der mediterrane Staat als erstes Land weltweit ein flächendeckendes Tempolimit von 30 km/h eingeführt. Laut Informationen der spanischen Regierung betrifft die neue Regelung rund 80 Prozent aller Straßen und kommt in erster Linie im Städten und Ortschaften zum Tragen. Spanien will damit vor allem die Unfallzahlen senken.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert weltweit ein generelles Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde in geschlossenen Ortschaften und erinnert an die positiven Begleiterscheinungen. Ergänzend dazu weist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darauf hin, das strengere Tempolimits in der Regel von Vorteil sind: „Immer mehr Länder gehen voran und beweisen, dass Tempo 30 innerorts nicht nur die Zahl und Schwere der Verkehrsunfälle reduziert, sondern auch die Lärmbelastung senkt, die Luftqualität verbessert und die Lebensqualität erhöht. In unserem Nachbarland Frankreich gilt Tempo 30 schon seit 2020 in 200 Städten …“
Was machen andere Städte und Gemeinden?
In vielen hessischen Gemeinden ist Tempo 30 zumindest auf Teilstrecken zum Standard geworden. Wer durch Elz fährt, hat sich an Tempo 30 zu halten oder muss erleben, dass er fotografisch erfasst und mit einem Bußgeld belegt wird. Auch in hessischen Dörfern wie Frickhofen und Dornburg stehen Blitzer, die Geschwindigkeitsüberschreitungen gerichtsfest dokumentieren und dafür sorgen, dass Tempo 30 gelebte und gut funktionierende Praxis ist.
In Stuttgart wird zukünftig nur noch Tempo 20 innerhalb des City-Rings möglich sein. Damit will man die Stuttgarter Innenstadt attraktiver machen; und zwar auch für alle Fußgänger und Radfahrer, denen die Straßen natürlich genauso gehören wie dem Autofahrer. Die neue Tempo-20-Regelung gilt für die Straßen innerhalb des Cityrings, auf dem Cityring selbst bleiben 40 Stundenkilometer erlaubt.
Wie sieht es in Rheinland-Pfalz aus?
Laut Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sind in Rheinland-Pfalz mehr als 110.000 Personen allein durch den Straßenverkehr Lärmpegeln ausgesetzt, die langfristig die Gesundheit beeinträchtigen können. Fachleute sind sich darin einig, dass niedrigere Geschwindigkeiten und ein gleichmäßiger Verkehrsfluss den Lärm innerorts spürbar verringern können.
Um den Lärm auf innerörtlichen Durchgangsstraßen zu reduzieren, so das Ministerium, sei es bei Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen möglich, Tempolimits in Ortsdurchfahrten aus Lärmschutzgründen zu erlassen. Kommunen können für einen besseren Lärmschutz die bestehenden straßenverkehrsrechtlichen Spielräume prüfen.
Mehr Sicherheit
Der § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung macht eindeutige Vorgaben: Oberstes Ziel ist die Verkehrssicherheit als Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.
Vorteil Lärmminderung
Ein innerörtliches Tempolimit von 30 km/h senkt den berechneten Verkehrslärm in der Regel um etwa drei Dezibel gegenüber Tempo 50. Das ist eine Lärmminderung, die einer Halbierung des Fahrzeugaufkommens entspricht. Denn je höher die Geschwindigkeit, desto lauter ist auch ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.
Mehr Zeit nehmen, das bringt mehr Sicherheit für Alle
Was würde ein innerörtliches Tempolimit in Guckheim für Auto- und LKW-Fahrer bedeuten? Die Hauptstraße von Guckheim ist von Ortsschild zu Ortsschild knapp 800 Meter lang. Fährt man konstant 50 km/h, benötigt man für die Ortsdurchfahrt genau 58 Sekunden. Reduziert man das aktuelle Tempolimit in Guckheim auf anwohnerfreundliche 30 km/h dauert die Ortsdurchfahrt nur 38 Sekunden länger.
Dazu kommt, dass der Anhalteweg – als Summe von Reaktions- und Bremsweg – bei Tempo 50 bei 40 Meter liegt, bei Tempo 30 jedoch herausragende 18 Meter beträgt, das ist weniger als die Hälfte. Fazit: Ein Tempolimit von 30 km/h erhöht folglich die Verkehrssicherheit für alle Straßenbenutzer enorm.
Selbst der ADAC als Verband der Autofahrerlobby meint: „Nachvollziehbar begründete Tempo-30-Anordnungen auf kurzen Streckenabschnitten mit etwa 400 bis 800 Meter Länge werden vom Kraftfahrer durchaus akzeptiert.“
Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit bringt die optimalen Voraussetzungen für ein sicheres und gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer, also auch derjenigen die Kinderfahrräder, einen Gehwagen, einen Rollstuhl, den Kinderwagen, die eigenen Füße oder das E-Bike benutzen. Die Straße ist kein exklusiver Ort nur für Autofahrer.
Artikel wurde am 25.03.2022 aktualisiert.