GemeinderatssitzungenIm Bild

Protokoll über die Gemeinderatssitzung am 27.04.2023

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Ortsbürgermeister Becker eröffnete die heutige Sitzung des Ortsgemeinderates. Er stellte die fristgerechte Einladung und Beschlussfähigkeit fest. Der Tagesordnungspunkt 4 „Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ wird auf einen anderen Termin verschoben. Neuer Tagesordnungspunkt 4 wird „Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der regelmäßigen Überprüfung der Brückenbauwerke“. Weitere Änderungen der Tagesordnung gab es keine.

TOP 2 Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters

Ortsbürgermeister Becker informierte den Rat:

  • Der Haushalt 2023 wurde genehmigt.
  • Das Entschuldungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz kommt in Guckheim nicht zur Anwendung.
  • Die Aktion saubere Landschaft war erfolgreich. OB Becker bedankte sich herzlich bei allen Helfern, die an der Aktion mitgeholfen haben.
  • Es muss eine zusätzliche Straßenlampe an der Hauptstraße erneuert werden. Der Auftrag dazu ist erteilt. Derzeit kommt es zu Lieferverzögerungen, daher sind die weiteren bestellten Straßenlampen noch nicht installiert.
  • Der defekte Kanaldeckel am Bolzplatz wurde durch ein Gemeinderatsmitglied erneuert. OB Becker bedankte sich herzlich für die Ausführung.
  • Die Aufträge für die weitere Sanierung von Straßenrissen und der Entwässerung an der Stegstraße ist nach der Haushaltsgenehmigung erfolgt.
  • OB Becker besuchte eine Hausmesse der EVM in Koblenz und informierte sich über „Smart City“.

TOP 3 Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Ortsgemeinde Guckheim Vorlage: VO/2023/0200

Sachverhalt:
Der Vertrag über die Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde Guckheim läuft am 25.03.2023 aus, sodass eine Neuvergabe der Leistungen erforderlich wird.

  1. Vorbereitung und Durchführung der Vergabe der Planungsleistungen

Aufgrund des geschätzten Auftragswertes ist die Durchführung eines Vergabeverfahren er-forderlich. Dafür wird im Vorfeld ein Leistungsverzeichnis benötigt; zudem müssen die Ange-bote nach Durchführung des Vergabeverfahrens gewertet und ein Vergabevorschlag erstellt werden.

Für diese Leistungen wurden bereits drei technische Planungsbüros zur Abgabe eines Ange-botes aufgefordert. Zwei Büros haben ein Angebot abgegeben. Nach Wertung der beiden Angebote hat das Büro nwe Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG (Rennerod) das wirtschaft-lichste Angebot mit einem Preis von 1.077,10 Euro abgegeben.

  • Ausschreibung der Leistungen zur Wartung der Straßenbeleuchtung

Bis zu einem geschätzten Auftragswert von 80.000,00 Euro netto ist eine beschränkte Aus-schreibung möglich.

Folgende Firmen können die Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung durch-führen und kommen für eine Vergabe in Betracht:

1) Zoth GmbH & Co. KG, Westernohe

2) Müller-Elektromontage GmbH, Selters

3) Elektrotechnik Jörg Gensmann GmbH, Heiligenroth

4) Elektro Künz GmbH, Westerburg

Für eine beschränkte Ausschreibung ist es erforderlich, mindestens drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Daher bitten wir Sie, mindestens drei Firmen zu benennen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen.

Alternativ kann auch eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden. Hier können sich eine Vielzahl von Bietern an der Ausschreibung beteiligen.

Beschluss:
Beschluss für die Vergabe der Planungsleistungen

1. Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für

  • die Erstellung der Leistungsverzeichnisse,
  • der Wertung der Angebote und
  • der Erstellung eines Vergabevorschlages

zum Preis von 1.077,10 Euro an das Büro nwe Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG (Rennerod) zu vergeben. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den entsprechenden Auftrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10         Dagegen: 0     Enthaltungen: 0

  • Beschluss für die Vergabe der Leistungen zur Wartung der Straßenbeleuchtung

Alternative 1 (Beschränkte Ausschreibung)

1.1. Der Ortsgemeinderat beschließt, eine beschränkte Ausschreibung für die Leistungen der „Wartungsarbeiten Straßenbeleuchtung“ durchzuführen und die oben genannten Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Die Verbandsgemeinde wird gebeten, das Vergabeverfahren durchzuführen.

1.2 Der Ortsbürgermeister wird bevollmächtigt, nach Durchführung der Ausschreibung den Auftrag über die Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10         Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

TOP 4 Brückenprüfung – Auftragsvergabe über die Durchführung der Hauptprüfung

Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde ist aufgrund des § 68 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP verpflichtet für alle Straßen, welche in der Trägerschaft einer Ortsgemeinde stehen, die sich aus dem Landesgesetz obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Hierzu zählt insbesondere die Unterhaltung und Verwaltung öffentlicher und in der Baulast der Gemeinde stehender Straßen (siehe § 49 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 48 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Landesstraßengesetz (LStrG)). Die Brückenbauwerke sind Bestandteile der Straße und fallen ebenso hierunter.

Eine regelmäßige Kontrolle mit entsprechender Schadensdokumentation, wie in der DIN 1076 beschrieben und vorgesehen, dient dazu Schäden zu erkennen und durch Beseitigung der Schäden die Dauerhaftigkeit des Brückenbauwerkes zu erhalten und Folgekosten zu minimieren. Die Kontrollen sind auch im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden und mögliche haftungsrechtliche Folgen wichtig. Bei Schäden, die durch mangelhafte Prüfung, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht entstehen, werden in der Regel keine Versicherungsleistungen erbracht.

Zur Anwendbarkeit der DIN 1076 geht die Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass DIN-Normen anerkannte Regeln der Technik sind und die erforderlichen technischen (Sicherheits-)Standards beschreiben. Der Bund und die Länder lassen die Brücken ebenso nach DIN 1076 prüfen und unterhalten.

In den Jahren 2020/2021 wurden die Brücken in der Verbandsgemeinde einer Zwischenprüfung nach DIN 1076 unterzogen.

Drei Jahre nach der Zwischenprüfung ist eine Hauptprüfung nach der DIN 1076 vorgesehen. Es wurde ein Angebot vom Ingenieurbüro Frings, Steineroth abgegeben. Die Kosten für die Prüfung der Brücken betragen jeweils 975,80 Euro brutto pro Brückenbauwerk, sofern sich keine Besonderheiten bei der Prüfung ergeben.

Die entstehenden Kosten sind für die Brückenbauwerke, die in der Unterhaltungslast der Ortsgemeinde stehen auch von dieser zu übernehmen (siehe Verwaltungsvorschrift Nr. 9.2 zu § 68 Gemeindeordnung – GemO)

In der Ortsgemeinde Guckheim sind im Jahr 2023/2024 folgende Brückenbauwerke/Durchlässe zu prüfen:

1) Fußgängersteg (Holzbrücke; Fußweg zum Sportplatz; WE01345)
2) Holzbrücke (Elbbach, Wirtschaftsweg Weltersburg; WE 01347)
3) Bogenbrücke (Naturstein, Wirtschaftsweg Weltersburg; WE01349)
4) Fußgängersteg (Steg über den Mühlgraben; WE 01351)
5) Fußgängerbrücke über den Elbbach, Heinzehof

Die Gesamtkosten für die Prüfung betragen 4.879,00 Euro.

Durchlässe fallen unter die sogenannten anderen Bauwerke, die nicht von der DIN 1076 erfasst werden. Für die Durchlässe ist geregelt, dass sie in geeigneter Weise geprüft und unterhalten werden, was ebenfalls aus Verkehrssicherungsgründen zu dokumentieren ist. Deswegen empfiehlt es sich die Durchlässe ebenfalls im Rahmen der Brückenprüfung prüfen zu lassen.

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Ortsgemeinden durch die Überprüfung der Brückenbauwerke ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Sofern die Ortsgemeinde eine Überprüfung ablehnt, muss sie darstellen, wie sie den Nachweis der Mängelfreiheit der Brückenanlage auf andere Art und Weise erbringt. Eine jährliche Überprüfung durch Gemeindearbeiter etc. reicht nicht aus, da diese nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Kommt es zu einem Schaden, weil die Brücke sich nicht in einem einwandfreien Zustand befindet, haftet strafrechtlich der Ortsbürgermeister. Schadensersatzrechtlich wird zunächst die Ortsgemeinde haften, die jedoch einen entsprechenden Regress beim verantwortlichen Gemeindevertreter in die Wege leiten muss.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat von Guckheim beschließt die Brückenbauwerke/Durchlässe in der Ortsgemeinde durch das Ingenieurbüro Frings, Steineroth zum Preis von 4.879,00 Euro in 2023/2024 einer Hauptprüfung zu unterziehen und ermächtigt den Ortsbürgermeister den entsprechenden Auftrag zu vergeben. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten den Auftrag zur Unterschrift des Ortsbürgermeisters vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9           Dagegen: 0     Enthaltungen: 1         

TOP 5 Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024-2028 gem. §36GVG

Sachverhalt:
Für die Wahlperiode 2024 bis 2028 ist die Ortsgemeinde Guckheim angehalten, einen Schöffen vorzuschlagen und zu wählen. Zum Sitzungsbeginn gab es eine Bewerbung für dieses Amt: Herr Stephan Braun-Delohr, wohnhaft Börncher 23, 56459 Guckheim. Bei dem Beschlussvorschlag handelt es sich nicht um eine reine Information, sondern um eine Wahl im Sinne des § 40 GemO. Hierbei gilt zu beachten, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderats das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs.3 Satz 2 Nr.1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs.3 GemO). Zunächst wurde gemäß §40 Abs.5 Halbsatz 2 GemO darüber abgestimmt, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

Daraufhin wurde Herr Stephan Braun-Delor für das Amt des Schöffen aus der Ortsgemeinde Guckheim zur Wahl gestellt und in offener Wahl, per Handzeichen gewählt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

TOP 6 Informationen aus der Kita, Stand der Erweiterung.

  • Mit Hilfe einiger Eltern wurde am vergangenen Samstag das Außengelände der Kita fertig gestellt.
  • Letzte Arbeiten, der Zaun und die Steine rund um das Gebäude, werden durch Mitarbeiter des Architekten erledigt.
  • Eine Mängelliste wird derzeit von den Firmen abgearbeitet. Danach soll eine Abnahme durch den Bauausschuss erfolgen.
  • Durch den Brandschutz, die Unfallkasse und das Gesundheitsamt gab es noch kleinere Anmerkungen, die noch umgesetzt werden müssen. Die Forderung des Gesundheitsamtes noch weitere zwei Waschbecken in den Toiletten zu installieren, wies OB Becker mit Verweis auf die Baugenehmigung zurück. Durch die neu eingerichtete Schmutzschleuse befinden sich eine ausreichende Anzahl an Waschbecken in der Kita.
  • Bis auf Restarbeiten wird die Kita zur Eröffnung fertig sein.
  • Es liegen noch nicht alle Schlussrechnungen vor, es ist aber mit weiteren Mehrkosten zu rechnen.
  • Beim Personal gibt es, aufgrund einer Kündigung, wieder Bedarf. Die Stelle ist ausgeschrieben.
  • Derzeit ist die Situation mit der Reinigungskraft nicht zufriedenstellend. Hierzu werden Gespräche geführt.
  • Am Freitag, den 05.05.2023, um 19 Uhr, findet ein kleiner Empfang mit geladenen Gästen statt, am Samstag, den 06.05.2023, soll dann ein Tag der offenen Tür ausgerichtet werden. Die Bewirtung an diesem Tag übernimmt der Förderverein der Kita.
  • OB Becker berichtet von ersten Kostenschätzungen (Personalkosten) bei der Übernahme der Trägerschaft durch die Verbandsgemeinde Westerburg. Neben Guckheim werden auch die Kitas aus Ailertchen, Bellingen, Girkenroth und Kölbingen (mit Brandscheid, Kaden und Härtlingen) von diesem Angebot Gebrauch machen.

TOP 7 Ausführungen zum Informationstermin  Starkregen- und Hochwasserschutzkonzept am 22.03.2023 in Westerburg

Ratsmitglied Heike Fasel fasste die Ergebnisse der Informationsveranstaltung zum Starkregen- und Hochwasserkonzept in Westerburg zusammen und händigte umfangreiche Unterlagen aus. Eine Erstellung des Konzeptes über die Verbandsgemeinde ist bis Januar 2025 vorgesehen. Vorher wird u.a. ein Termin vor Ort, also in Guckheim, stattfinden. Die Bürger haben die Möglichkeit, über eine QR Code sensible und auffällige Stellen und Beobachtungen weiterzuleiten. Dieser ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde abrufbar.

TOP 8 Jugendangelegenheiten, Jugendraum

Das Bürgerhaus ist aufgeräumt und der Jugendraum kann ab Herbst wieder benutzt werden. Bis dahin sollen auch die Arbeiten im Außenbereich des Bürgerhauses beendet sein. Angestrebt wird, den Zugang auf der Seite des Hintereingangs, bei der Feuerwehr vorbei, zu ermöglichen, um damit einer eventuellen Lärmbelastung für die Anwohner entgegenzuwirken. Ein Treffen mit den Jugendlichen ist für den Spätsommer geplant. Der Billardtisch soll in Kürze in den Jugendraum transportiert werden.

TOP 9 Erteilen des Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch

Sachverhalt:
Dem Rat liegt ein Antrag auf Erteilung des Einvernehmens nach §36 des Baugesetzbuches zur Errichtung eines Mehrparteienhauses in der Gemarkung Guckheim, Flur 5, Flurstück 231, Bornwies 3, vor

Beschluss:
Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt. Bei der Abstimmung hat das Ratsmitglied Christian Müller den Sitzungraum verlassen und nicht mit abgestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

TOP 10 Informationspflicht zu Vertragsverhältnissen der Ortsgemeinde mit Ratsmitgliedern

OB Becker informierte über vorhandene Vertragsverhältnisse von Ratsmitgliedern oder deren Angehörigen mit der Ortsgemeinde.

TOP 11 Beratung und Beschlussfassung über das Einrichten einer Einbahnstraße in der Mittelstraße

Sachverhalt:
Die Ausfahrt von der Mittelstraße aus auf die L 300 kann nicht gut eingesehen werden. Um Unfällen vorzubeugen wird vorgeschlagen, in der Mittelstraße eine Einbahnstraßenregelung einzurichten. Die Zufahrt von der L 300 in die Mittelstraße wäre dann weiterhin möglich, die Ausfahrt nicht mehr.

Beschluss:
Die Ortsgemeinde Guckheim beantragt bei der Verkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Westerburg die Anordnung einer Einbahnstraßenregelung in der Mittelstraße. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die dafür notwendigen Verkehrszeichen anzuschaffen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8           Dagegen: 2     Enthaltungen: 0         

TOP 12 Beratung über die Suche eines/einer Chronisten/-in für die Ortsgemeinde Guckheim

Bei der Gestaltung unseres Geschichtsweges haben wir unzählige Unterlagen, Fotos und Aufzeichnungen gefunden, andererseits aber auch bemerkt, dass viele historische Dokumente in der Vergangenheit einfach entsorgt wurden.

Um diese für Guckheim wertvollen Unterlagen für die nachfolgenden Generationen zu sichern, schlägt Ortsbürgermeister Becker vor, eine oder mehrere Personen zu finden, die sich dauerhaft um eine Sichtung und Archivierung kümmern.

Der Rat schlägt verschiedene Namen vor, mit denen nun Gespräche geführt werden sollen.

TOP 13 Verschiedenes

Sachverhalt:
Die EVM bietet der Ortsgemeinde an, einen HotSpot im Bürgerhaus zu installieren. Dieser sorgt für eine WLAN Versorgung für den Jugendraum und auch eventuelle Veranstaltungen und Feiern.

Die Hardware wird von der EVM gestellt, die monatlichen Kosten belaufen sich auf 19,00 Euro plus Mehrwertsteuer.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Einrichtung eines HotSpots im Bürgerhaus Guckheim.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8           Dagegen: 1     Enthaltungen: 1         

Weitere Punkte unter „Verschiedenes“:

  • Die Sanierung des Brunnenplatzes soll nach Möglichkeit noch im Mai starten.
  • Ebenso soll nun kurzfristig die Planung für die E-Bike Station am DGH stattfinden.
  • Der alte Steg am Mühlengraben wird in Eigenleistung durch den Rat entfernt.
  • Das Alugeländer an der L300, Höhe Kirche, ist stark verschmutzt und soll gereinigt werden.
  • Die Aufforstung im Hasenmorgen ist erfolgt. Auf den restlichen Flächen dort soll die bereits begonnene Naturverjüngung gefördert werden.
  • Im Römel soll erst Anfang 2024 aufgeforstet werden.
  • Es soll im Juni ein Termin zur Waldbegehung mit dem Förster stattfinden.
  • OB Becker informierte den Rat über den Stand zur Planung der 725 Jahr Feier.
  • Einige Holzbänke in der Guckheimer Gemarkung müssen ersetzt werden. OB Becker wird dies mit der Firma Markus Fasel, Guckheim, besprechen.
  • Die Tempo 30 Zone auf der Hauptstraße bleibt vorerst bestehen.

Benjamin Becker, Ortsbürgermeister
Monica Nieland, Schriftführerin