Geologie

Als Hinterlassenschaft eines Meeres aus der zeitlichen Periode des Devon haben sich in Guckheim Tonvorkommen abgelagert, die seit Jahrzehnten in unmittelbarer Ortsnähe abgebaut werden.

Tongrube Guckheim
Abbbau von Ton in unmittelbarer Ortsnähe, Juni 2011

Nach Austonung der Abbaugebiete, also nach dem Abbau ausbeutbarer Tonvorkommen, werden die Flächen rekultiviert. Die typischen Begleiterscheinungen des Tonabbaus, wie der Verlust der Oberflächenvegetation sowie die optische Zerstörung der Landschaft und eine als unzureichend empfundene Rekultivierung, werden in der Guckheimer Öffentlichkeit kontrovers diskutiert.

Die oben gezeigte Tongrube im März 2021

Guckheim war Teil des Westerwälder Braunkohlereviers, einem Bergbaurevier, in dem vom 16. bis ins 20. Jahrhundert Braunkohle gewonnen wurde. Die Braunkohle wurde in der Grube Franziska zwischen 1746 (erste urkundliche Erwähnung) und 1847 aus einem 1,5 Meter bis 2,10 Meter dicken Flöz in 10 Metern Tiefe gefördert. Das sogenannte “Berghaus” am Ortseingang ist noch ein Relikt aus dieser Zeit. In der Vergangenheit wurde in unmittelbarer Ortsnähe in geringem Maß auch Basalt (bis 1928) abgebaut.


In Ortsnähe – in der Gemarkung Weltersburg – liegt das Naturdenkmal des Kranstein an der Kreisstraße 95 zwischen Willmenrod und Weltersburg.

Der Kranstein ist unter der Nummer „ND-7143-507“ in der Liste der Naturdenkmale des Landes Rheinland-Pfalz eingetragen und ein Geotop des Nationalen Geoparks Westerwald-Lahn-Taunus.

Die Basaltkuppe des Kransteins ist durch einen Basaltbruch aufgeschlossen. Nach Abbaubeginn an der Nordwestflanke eines größeren Steinbruchs fand man dort Basaltsäulen in Meilerstellung. Diese geologische Besonderheit (Bild oben) zeigt den Querschnitt eines Vulkanschlotes.

Beim Ausbruch des Vulkans mitgeförderte Mineralien gaben Hinweise auf die Beschaffenheit der bis zu 30 Kilometer mächtigen Erdkruste. Beim Kranstein handelt es sich um einen der eindrucksvollsten Basaltaufschlüsse im Westerwald. Es gibt kaum eine geologische Veröffentlichung bzw. Beschreibung über den Westerwald ohne eine Erwähnung des Kransteins.

1984 wurde der Kranstein durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises unter Schutz gestellt und in der Liste der Naturdenkmale des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen.

Der Kranstein liegt auf einer Höhe von etwa 364 m ü. NN.