Führerscheine müssen umgetauscht werden
Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist darauf hin, dass die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine verpflichtend umgetauscht werden müssen. Zu den Altdokumenten gehören auch die Plastikführerscheine in Scheckkartenformat, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden (ab 2026 zu tauschen, siehe Tabelle).
Notwendig wird der Führerscheinumtausch durch die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie, wonach bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich ausgestaltet sein müssen. Das neue Dokument ist fälschungssicher und eine Registrierung in einem zentralen Register ist sichergestellt.
Die Fristen, bis zu welchem Zeitpunkt der Umtausch erfolgen muss, richten sich nach dem Geburtsjahrgang der/des Fahrerlaubnisinhaberin/Fahrerlaubnisinhabers oder dem Ausstellungsjahr, sofern bereits ein Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt wurde. Die nächste Frist der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit grauem, rosa oder DDR-Papierführerschein läuft am 19. Januar 2023 ab. Die weiteren Fristen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Führerscheine (graue, rosa oder DDR-Papierführerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahrgang | Umtausch bis |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juni 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine (Scheckkarte), die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Umtausch bis |
1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Umgetauscht werden kann der Führerschein grundsätzlich bei der Behörde am Hauptwohnsitz des Führerscheininhabers, im Westerwaldkreis somit bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Ist die Behörde nicht identisch mit der ursprünglich ausstellenden Behörde, so fordert der Antragsteller oder die Behörde die Führerscheinunterlagen bei der abweichenden/ausstellenden Behörde an. Das persönliche Erscheinen bei der Führerscheinstelle ist zum Umtausch zwingend notwendig. Die Antragsabgabe kann zudem bei den Bürgerbüros der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen erfolgen. Diese leiten die Anträge täglich der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung zu, sodass es zu keiner Verzögerung in der Bearbeitung führt. Aufgrund des bereits jetzt schon sehr hohen Antragsaufkommens bei der Führerscheinstelle ist es ratsam, den Antrag auf Umstellung zeitnah zu stellen.
Weitere Informationen zum Umtausch und den notwendigen Unterlagen findet man unter www.westerwaldkreis.de/fuehrerscheinstelle