GemeinderatssitzungenTitelmeldung

Protokoll über die Gemeinderatssitzung am 14.09.2023

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Ortsbürgermeister Becker eröffnete die Sitzung des Ortsgemeinderates Guckheim. Er stellte die fristgerechte Einladung, sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Einwände oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gab es keine.

TOP 2 Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters

Ortsbürgermeister Becker informierte den Rat:

  • Frau Ulrike Jahn von der Caritas hat sich vorgestellt und erläutert, wie die Zusammenarbeit der Tagespflege in der Elbbachstraße mit der Gemeinde Guckheim aussehen könnte. Die Eröffnung ist für den 01.10.2023 vorgesehen. Weitere Informationen folgen.
  • Die letzte Rechnung des Baggerbetriebs Becker aus Niedererbach für die Arbeiten an der Wehrstraße ist eingegangen, so dass diese nun abgerechnet werden kann.
  • Es wurden am Waldrand (Bergstraße und Hasenmorgen) zwei neue Holzbänke aufgestellt
  • Der Regeneinlauf in der Stegstraße ist fertiggestellt.
  • Am 30.09.2023 sollen am Spielplatz umfangreiche Sanierungs- und Aufräumarbeiten erledigt werden.
  • Der Auftrag für die künftige Wartung der Straßenlampen in den nächsten fünf Jahren im Ortsbereich wurde der Firma Zoth GmbH & Co KG aus Westernohe erteilt.
  • OB Becker hat die Firma Nik Folz aus Rüdesheim beauftragt, künftig die Sinkkästen (Regeneinläufe) an der Hauptstraße zu reinigen.
  • Der Wassergraben hinter der Stegstraße/zum Sportplatz wurde freigelegt. Ebenso der Graben hinter der Ortsstraße Börncher.
  • Zur anstehenden Rissesanierung wird ein Ratsmitglied die notwendigen Maßnahmen vorbereiten und Schäden registrieren. Schwerpunkt sind Stegstraße, Rothenbergstraße, Gartenweg und Steinkaut.
  • Am 11.10.2023, um 18 Uhr, findet eine öffentliche Informationsveranstaltung mit dem Ingenieurbüro Björnsen aus Koblenz zum Stand des Starkregen- und Hochwasserkonzepts im Gasthaus Jung statt.
  • Der Drucker im Bürgermeisterbüro ist defekt und es muss ein neuer angeschafft werden.
  • In der Kita sind weitere Restarbeiten erledigt worden. Ein Fenster im Obergeschoss ist gerissen und der Glasversicherung gemeldet.
  • In Kürze wird der Zaun am Bürgerhaus in Eigenleistung errichtet.
  • Nächstes Treffen der Arbeitsgruppe „725 Jahrfeier“ findet am 28.09.2023 im Bürgerhaus statt.
  • Der Dorfentwicklungsausschuss trifft sich am 05.10.2023.

TOP 3 Zustimmung zur Aufhebung der Windenergieplanung der VG Westerburg (§ 67 Abs. II Gemeindeordnung)
Vorlage: VO/2023/0419

Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat Westerburg hat in seiner Sitzung am 07. Februar 2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes „Standortbereiche für die Windenergie in der Verbandsgemeinde Westerburg“ beschlossen.
Der Teilflächennutzungsplan Wind regelt seit Juni 2012 die Errichtung von Windenergieanlagen durch die Ausweisung von sogenannten Windenergiezonen. Derzeit sind drei Windenergiezonen förmlich ausgewiesen:

WE-Zone 1: Gemarkung Höhn
WE-Zone 2: Gemarkungen Westerburg und Kölbingen
WE-Zone 3: Gemarkungen Girkenroth, Weltersburg und Berzhahn.

Die Ausweisung von Windenergiezonen hat zur Folge, dass die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der Zonen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es handelt sich hierbei um die sog. Ausschlusswirkung (§ 35 Abs. 3 Baugesetzbuch).

In Folge des in diesem Jahr in Kraft getretenen „Wind-an-Land-Gesetzes“ wurden umfangreiche Instrumente in das Baurecht übernommen, die den Ausbau der Windenergie fördern sollen. So entfällt die oben genannte „Ausschlusswirkung“ bestehender Teilflächennutzungspläne Windenergie kraft Gesetzes mit Wirkung zum 31.12.2027. Dieser Rechtsfolge liegt der Gedanke zu Grunde, dass die „Ausschlusswirkung“ als ein Hindernis beim Ausbau der Windenergie angesehen wird; insoweit hat hier der Gesetzgeber eine Kehrtwende vollzogen. Darüber hinaus wurde den Bundesländern aufgegeben, bestimmte Anteile der Landesfläche für den Windenergieausbau zur Verfügung zu stellen (sog. Flächenbeitragswerte). In Rheinland-Pfalz wurde diese Verpflichtung auf die Träger der Regionalen Raumordnungsplanung übertragen. Mit anderen Worten: Die Flächenpotentiale für die Windenergie werden im nördlichen Rheinland-Pfalz künftig über den Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald dargestellt.

Nach Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes werden Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch privilegiert zulässig sein. Diese Regelung würde – ohne Aufhebung der Windenergieplanung – jedoch auch kraft Gesetzes ab dem 01.01.2028 mit dem Wegfall der „Ausschlusswirkung“ entstehen.

Sobald das Land Rheinland-Pfalz nachweisbar die Flächenbeitragswerte erreicht hat, sind Windenergieanlagen im Außenbereich nur noch als sonstige Bauvorhaben im Außenbereich zulässig. Im Grunde wird durch die Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes die ab dem 01.01.2028 geltenden gesetzlichen Rechtswirkungen vorweggenommen.

Hinweise:
Es wurde vereinzelt die Vermutung geäußert, dass nach Aufhebung des Teilflächennutzungs planes eine „ungeordnete“ Ausbreitung der Windenergie zum Nachteil der Bürger eintreten könnte.

Hierzu ist anzumerken, dass die Errichtung von Windenergieanlagen einer Genehmigung nach den Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes bedarf. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Anforderungen an die Windenergieanlage stellen, geprüft. Das betrifft u.a. das Lärmschutzrecht, das Natur- und Wasserrecht und auch die Abstandsregelung des Landesentwicklungsprogramms IV (900 m Abstand zu Siedlungsgebieten). Selbstverständlich besteht für vorhandene Windenergieanlagen in den aktuellen WE-Zonen ein Bestandsschutz.

Zustimmungserfordernis der Ortsgemeinden
Nach § 67 Abs. II GemO bedarf die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden in der VG Westerburg. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes „Standortbereiche für die Windenergie in der Verbandsgemeinde Westerburg“ nach § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1           Dagegen: 10   Enthaltungen: 1         

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Jagdpachtvertrages

Sachverhalt:
Auf Teilbereichen des Tontagebaus „Erna-Marie“ zwischen Guckheim und Weltersburg soll in naher Zukunft ein Solarfeld installiert werden.
In diesem Zuge wird die für unseren Jagdpächter Ingo Janowitz nutzbare Fläche um ca. 2,6 Hektar kleiner werden. Diese Verkleinerung muss im aktuellen Jagdpachtvertrag entsprechend angepasst und die Höhe der Jagdpacht im gleichen Verhältnis reduziert werden.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Reduzierung der Fläche des Jagdreviers und der damit einhergehenden Minderung der Jagdpacht zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 5 Herstellung des Einvernehmens nach §36 Baugesetzbuch

Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung für den Anbau an ein vorhandenes Einfamilienhaus (Flur 21, Flurstück 122, Zur Heide 14) vor.

Beschluss:
Die Ortsgemeinde erteilt das Einvernehmen nach § 36 des Baugesetzbuches.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Grundschule vor.

Beschluss:
Die Ortsgemeinde erteilt das Einvernehmen nach § 36 des Baugesetzbuches.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung: Gewährung einer Jahressonderzahlung an nebenberufliche Arbeitskräfte der Ortsgemeinde

Sachverhalt:
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Jahressonderzahlung (Weihnachtszuwendung) an nebenberufliche Arbeitskräfte in der Ortsgemeinde Guckheim. Bei der Beratung und Beschlussfassung haben Burkhard Jung, Heike Fasel, Jannik Ochs und Jeannine Krieger den Sitzungstisch verlassen und an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss:
Die Ortsgemeinde Guckheim gewährt den nebenberuflichen Arbeitskräften eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) in Höhe eines durchschnittlichen Monatsverdienstes.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des 1. Nachtraghaushaltsplanes 2023 gem. § 97 Abs. 1 GemO Vorlage: VO/2023/0433

Sachverhalt:
Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung wird der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten. In einer öffent-lichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtraghaushaltsplanes oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner bei der Verbandsgemeinde-verwaltung Westerburg schriftlich eingereicht werden können. Vor der Beschlussfassung über den Nachtragshaushaltsplan ist über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung zu beraten und beschließen.

Beschluss:
Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfällt daher.

TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2023 Vorlage: VO/2023/0432

Sachverhalt:
Mit dem vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan wird die ursprüngliche Haushaltsplanung für das Jahr 2023 auf neue Erkenntnisse angepasst. Insbesondere durch die Kostensteige-rung bei der Erweiterung des Kindergartens wurde dieser Nachtragsplan notwendig. Ferner wurden an diversen Haushaltsstellen – teils auch nur geringfügige – Anpassungen vorgenommen. Zur Vermeidung von Doppelungen sei an dieser Stelle auf die Darstellung der wesentlichen Anpassungen im Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan verwiesen. Im Ergebnishaushalt schließt der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim nunmehr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 82.060,00 € ab, was im Vergleich zur ursprünglichen Planung eine Verbesserung in Höhe von 102.390,00 € bedeutet. Im Finanzhaushalt geht die Planung mit einem Überschuss in Höhe von 228.140 € aus.
Somit verfügt die Ortsgemeinde Guckheim zum 31.12.2023 voraussichtlich wieder über eigenen liquiden Mittel von 50.850 €

Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

 gegenüber bishernunmehr festgesetztverändert um
  auf 
 EuroEuroEuro
    
1. im Ergebnishaushalt   
der Gesamtbetrag der Erträge1.988.670,002.086.130,0097.460,00
der Gesamtbetrag der Aufwendungen2.009.000,002.004.070,00-4.930,00
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag-20.330,0082.060,00102.390,00
    
2. im Finanzhaushalt   
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen8.530,00110.920,00102.390,00
    
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit1.500,00177.220,00175.720,00
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit0,0060.000,0060.000,00
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit1.500,00117.220,00115.720,00
    
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit-10.030,00-228.140,00-218.110,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kreditevon bisher0,00Euro auf0,00Euro
verzinste Kreditevon bisher0,00Euro auf0,00Euro
zusammenvon bisher0,00Euro auf0,00Euro

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse war in der Vergangenheit nicht ausgewiesen. Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern und die Hundesteuer bleiben unverändert.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 2.339.795,67   Euro
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt        2.391.625,67   Euro
und zum 31.12.2023  2.473.685,67   Euro

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 1.500,00 Euro überschritten sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12         Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

TOP 9 Verschiedenes

  • Auf Hinweis des Försters hin und als Ergebnis der Waldbegehung des Rates wurde vom Förster mitgeteilt, dass wir in diesem Winter maximal 150 Festmeter Brennholz einschlagen dürfen. Der Gemeinderat muss über die Menge je Abnehmer und auch über die Kosten je Festmeter beraten und beschließen. Ziel soll es sein, alle Anfragen aus der Gemeinde zu bedienen, dafür weniger Holz an die Industrie zu verkaufen. Dazu werden weitere Informationen und vor allem Zahlen (Einnahmen/Ausgaben) benötigt. Aus der Mitte des Rates wurde vorgeschlagen, die Zahlen mit Hilfe der Verbandsgemeinde aufzuarbeiten und auszuwerten. Bei der nächsten Ratssitzung soll dann entschieden werden.
  • Die Kriegsgräbersammlung 2023 wird wieder federführend vom Gemeinderat durchgeführt.
  • Der Brunnenplatz soll in diesem Jahr zum größten Teil fertiggestellt werden. Die Elektrik des Brunnens, sowie die Beleuchtung der Gabione soll dann im Frühjahr erledigt werden. Auch der Schriftzug „Guckheim“ wird erst im Frühjahr angebracht. Aus der Mitte des Rates wurde vorgeschlagen, das Pflaster zu erneuern. Preise hierzu sollen bis zur nächsten Ratssitzung vorliegen.
  • Die Fahnenmasten am Bürgerhaus sind beide defekt. Es soll geprüft werden, ob wir diese in Eigenleistung reparieren können.
  • In der Schulstraße ist ein Loch in der Straße, welches ein Ratsmitglied in Eigenleistung schließen wird.
  • Bei der diesjährigen Kirmes ist bekanntlich der Autoscooter ausgefallen. Es soll versucht werden für 2024 ein anderes Fahrgeschäft zu bekommen. Dieser Auftrag geht an den Ausschuss für Dorfentwicklung.
  • Im Jugendraum ist Schimmel aufgetreten. Die Ursache muss noch ermittelt werden. Das betroffene Möbelstück ist entfernt worden.
  • Die nächste Ratssitzung findet am 12.10.2023 im Bürgerhaus statt.

Benjamin Becker, Ortsbürgermeister
Monica Nieland, Schriftführerin