GemeinderatssitzungenTitelmeldung

Protokoll aus der Gemeinderatsitzung vom 10.12.2020

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Ortsbürgermeister Becker begrüßte die anwesenden Ratsmitglieder, eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung, sowie die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2 Allgemeine Information des Ortsbürgermeisters

Bei der Sammlung für die Kriegsgräber wurde eine Spendensumme von 593,44 erreicht.

Die Ortsgemeinde Guckheim hat sich über die VG um die Zahlung einer Bundeswaldprämie beworben.

Für die Landtagswahl im Frühjahr 2021 wurden der Wahlvorstand und die -helfer benannt. Außerdem werden für die Einhaltung der Hygieneregeln diverse Utensilien über die VG bestellt. (Schutzwände, Desinfektionsmittel, etc.)

Eine Wirtschaftswegesatzung wird aufgrund des hohem Verwaltungsaufwandes und der relativ geringen Einnahmen auf Anraten des Bauamtes Westerburg nicht erstellt.

Für die Errichtung des Funkmastes wird eine Ausgleichsfläche von ca. 800 qm zur Aufforstung gesucht. OB Becker hat der Deutschen Funk-turmgesellschaft das in 2020 von der Gemeinde erworbene Grundstück unter dem Rothenberg in Richtung Bolzplatz angeboten. Diesem hat die Gesellschaft zugestimmt.

Zum Jahreswechsel ändert sich die Gemeinde-E-Mail-Adresse: ortsgemeinde@guckheim.com.

Die Planungsunterlagen zur Erweiterung der Kita sind fristgerecht beim Kreis eingereicht worden. Außerdem konnte bereits mit allen zuständigen Fachbehörden gesprochen werden. Nun müssen wir die Genehmigung und die Bereitstellung von Zuschüssen abwarten.

Im Januar muss dringend über die Auslagerung der Kita während der Bauzeit gesprochen werden.

Die Gewerbesteuereinnahmen sind weiter rückläufig.

Die Tongrube „Franziska“ wird geschlossen. Hier entsteht derzeit eine Erdaushubdeponie, welche von der Firma Reuscher aus Rennerod betrieben wird. Weitere Informationen folgen.

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung 10.Änderung Flächennutzungsplan der VG Westerburg, Gemeinde Winnen, Bereich „Krautgarten“

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde Westerburg führt derzeit das Verfahren zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Westerburg durch. Gegenstand der Änderungsplanung ist die beabsichtigte Darstellung weiterer gewerblicher Bauflächen, die eine Erweiterung des bestehenden Betriebes, Ferger Metallbau GmbH, ermöglichen soll.

Nach § 67 Abs. II GemO bedarf die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden in der VG Westerburg.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Guckheim stimmt der 10. Änderung Flächennutzungsplan der VG Westerburg, Gemeinde Winnen, Bereich „Krautgarten“, zu.

Abstimmungsergebnis:

Dafür:10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 4 Herstellen des Einvernehmens nach §36 des Baugesetzbuches

Sachverhalt:

Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH stellt einen Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Antennenmastes mit Technikplatz in der Gemarkung Guckheim.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Guckheim stellt das Einvernehmen nach §36 des Baugesetzbuches her.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 9, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

TOP 5 Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung einer Ver-waltungssoftware für die Kita

Sachverhalt:

Die Verbandsgemeinde strebt im Rahmen der Weiterentwicklung der Kitas die Anschaffung einer einheitlichen Verwaltungssoftware für alle Kitas der VG Westerburg an.

Ziel ist es u.a.ein einheitliches Datenmanagement zu erreichen, nötige gesetzliche Dokumentationen und die Verwaltung zu vereinfachen, sowie die Kommunikation mit dem Jugendamt und den Eltern zu ver-bessern. Derzeit gibt es in den Kitas eine solche Software nicht. Die Verbandsgemeinde hat sich für die Software der Firma Schlösser, Schuhen und Partner GbR entschieden und empfiehlt den Trägern der Kitas die Anschaffung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Guckheim beschließt die Anschaffung einer Verwaltungssoftware für die Kita über die VG Westerburg.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung Übertragung von Netzbestandteilen auf die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co KG

Sachverhalt:

Die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) sowie die Gasversorgung Westerwald GmbH bitten mit Schreiben vom 28. September 2020 um Einverständnis zur Übertragung von Strom- bzw. Gasanlagevermögen auf die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG (enm). Diese ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der neuen Energieversorgung Mittelrhein AG (evm). Als eigenständiger Netzgesellschaft ist der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG (enm) das Netzgeschäft der evm-Gruppe überlassen.

Die Übertragung soll im Wege der Einzelrechtsnachfolge zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Damit einher geht auch die Übergabe des Wegenutzungsrechts aus dem Konzessionsvertrag.

An der bisherigen Praxis und an den Ansprechpartnern wird sich durch die Übertragung an die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG (enm) nichts ändern.

Die eigentumsrechtliche Übertragung erfolgt lediglich aus regulatori-schen Gründen. Außerdem wird die evm weiterhin vollumfänglich für die Erfüllung der konzessionsvertraglichen Regelungen einstehen.

Die Erteilung der Zustimmung hat keine negativen Auswirkungen auf das noch laufende Ausschreibungsverfahren im Hinblick auf die Vergabe der Stromkonzession.

Bei der Erteilung der Zustimmung handelt es sich um kein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 3 GemO, so dass ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich ist.

Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung bestehen nach Prüfung des Sachverhaltes keine Bedenken, wenn die Gemeinderäte die Zustim-mung beschließen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Übertragung von Netzbestandtei-len auf die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co KG zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 7 Verschiedenes

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 04.02.2021 statt.

Ortsbürgermeister Benjamin Becker
Schriftführerin Heike Fasel