GemeinderatssitzungenTitelmeldung

Protokoll über die Gemeinderatssitzung vom 27.05.2021

TOP 1 Einladung zur Sitzung

Ortsbürgermeister Becker begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und stellte die fristgerechte Einladung zur heutigen Gemeinderatssitzung. Die Tagesordnung wurde um drei Punkte erweitert:

Top 8 Informationen zum Endausbau „Unter der Rotheich“, sowie Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme an einer verbandsgemeindeweiten Ausschreibung zur Rissesanierung Ortsstraßen.
Top 9 Informationen und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen Sanierung Teilstück „Zur Heide“ und „Wehrstraße“
Top 10: Informationen, Beratung und Beschlussfassung zum Solarpark Weltersburg/Guckheim.
Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend nach hinten. Weitere Einwände zur Tagesordnung wurden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 8           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

TOP 2 Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters

– Am 10.06.2021 trifft sich der Bauausschuss zur Beratung diverser Bauvorhaben, u.a. Sanierungsmaßnahmen an Brücken nach der Prüfung, Sanierung Straßenlampen, etc.
-Am 25.06.2021 findet eine Waldbegehung in Begleitung von Förster Schwerhoff statt. Von Seiten des Gemeinderates werden die Mitglieder der Arbeitsgruppe Wald das erste Mal zugegen sein.
-Die Firma Andreas Schäfer aus Brandscheid hat die Mängel am Dach des Bürgerhauses behoben.
-Bürgermeister Becker informiert über die Gewerbesteuerkompensationszahlungen des Landes.
– Für die Pflege der Bäume am Regenrückhaltebecken Tiergartenstrasse/Börncher ist laut VG Westerburg  nach langem hin und her doch die Gemeinde zuständig. Ein Rückschnitt der Bäume soll aus verschiedenen Gründen nicht erfolgen. Es liegt ein Angebot über einen Formschnitt in Höhe von knapp 4.000 Euro vor. Dies ist im Haushalt nicht darstellbar.
-Der Westerwaldkreis plant ein Radwegekonzept.
-Die Gewerbesteuerzahlungen sind weiter rückläufig.

TOP 3 Friedhofsangelegenheiten, Einteilung Wiesengräber und Urnengräber

Sachverhalt:
Aufgrund des sehr felsigen Bodens im jetzigen Wiesengrabfeld kam es in der Vergangenheit zu enormen Kosten für die Aushebung von Wiesengräbern. Beschwerden der Angehörigen und auch der Fachfirma machen ein Handeln notwendig.

Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss:

-Der Bereich rechts neben der Leichenhalle, zwischen dieser und dem gepflasterten Weg wird noch belegt. Wenn dieser Bereich voll belegt ist, sollen künftige Wiesengräber mit Sarg, im unteren Bereich, links neben den Kindergräbern, angelegt werden.

-Im Bereich der jetzigen Wiesengräber, rechts von dem gepflasterten Weg, unter dem gepflasterten Querweg, also über der Sitzecke, sollen ab sofort Urnengräber, nicht Wiesenurnengräber ausgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 8           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

TOP 4 Informationen zum Hochwasserschutz der Ortsgemeinde Guckheim

Am 27.04.2021 fand eine Videokonferenz mit Heike Fasel und Benjamin Becker und der SGD Nord, Frau Dr. Ute Eifler und Frau Corinna Becker, statt. Von Seiten der VG war niemand zugegen.
Es wurde kurz die derzeitige Ist-Situation erläutert und auch über die Bilder des Hochwassers von 2011 und diesem Jahr gesprochen.
Die SGD Nord ist daran interessiert, für die einzelnen Gemeinden ein Starkregen- und Hochwasserkonzept zu erstellen. Das Erstellen eines solchen Konzeptes muss von einem Planungsbüro erfolgen und wird bis 2023 vom Land gefördert. In Guckheim ist der Bedarf laut SGD Nord eindeutig gegeben. Aus der VG Westerburg hat sich bisher noch keine Gemeinde beteiligt. Der Antrag muss allerdings über die VG erfolgen. Wir haben vereinbart, die Planung für ein solches Konzept voranzutreiben und es 2022 erstellen zu lassen.
Außerdem wurde darüber gesprochen, welche Maßnahmen zur Pflege der Gewässer regelmäßig notwendig sind. OB Becker wird hierzu ein Gespräch mit der VG suchen. Heike Fasel kümmert sich um weitere Informationen und wird von der SGD Nord empfohlene Planungsbüros kontaktieren.

TOP 5 Informationen zum Anbau der Kita

Es wurde noch keine Baugenehmigung erteilt, da laut Brandschutz eine zweite Rettungstreppe aus dem OG eingeplant werden muss. Die Pläne dazu sind nun geändert und eingereicht. Wir rechnen in Kürze mit der Baugenehmigung.
Gesundheitsamt, Brandschutz und die Unfallkasse haben die Bürgerhäuser Guckheim und Weltersburg inspiziert und lassen uns in Kürze eine Liste zukommen, welche Voraussetzungen noch geschaffen werden müssen, um die Kita während der Bauzeit dort unterzubringen. In Welterburg muss außerdem noch eine Lösung für das Internet/Telefon in den unteren Räumen gesucht werden. OB Becker hatte hierzu bereits Kontakt mit der IT der VG Westerburg.
Für die Nutzung des DGH Weltersburg wird von der VG ein Mietvertrag aufgestellt.

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Neuabgrenzung der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Westerburg Vorlage: VO/2021/0355

Sachverhalt:
In einer Arbeitskreissitzung wurde der Vorschlag zur Neuabgrenzung der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Westerburg erarbeitet. Herr Tobias Schuhbäck (Forstamtsleiter, Forstamt Rennerod) stellte in diesem Zusammenhang einen Vorschlag zum Neuabgrenzungsverfahren vor. Dieser wurde bereits den Ortsbürgermeister/innen sowie den Gemeinderäten inden Informationsveranstaltungen vorgestellt.
Die Gemeinde Enspel hat daraufhin am 20.05.2021 den Antrag auf Neuabgrenzung der Forstreviere gestellt. Der Abgrenzungsvorschlag sieht neben einem eigenen Revier Winnen, zwei weitere Reviere vor.
Aus den bisher drei Forstrevieren in der Verbandsgemeinde Westerburg werden die beiden Reviere „Westerburg Nord“ (Bellingen/Höhn) und „Westerburg Süd“ (Westerburg/Willmenrod) mit einer Fläche von jeweils ungefähr 1.500 ha gebildet. Die vorgeschlagene Revieraufteilung ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Die Reviere sollen weiterhin durch Landesforsten betreut werden. Das Revier Bellingen/Höhn wird mit Herrn Welte und das Revier Westerburg/Willmenrod mit Herrn Schwerhoff als Revierleiter besetzt. Über diesen Vorschlag muss jede waldbesitzende Kommune in der Verbandsgemeinde Westerburg beschließen. Die vorgeschlagene Abgrenzung kommt dann zustande, wenn alle Ortsgemeinden dieser zustimmen. Kommt keine einvernehmliche Lösung zu Stande, kann das Forstamt auf Antrag überprüfen, ob der Vorschlag den Kriterien zur Revierbildung gemäß den forstrechtlichen Vorgaben entspricht. Es darf davon ausgegangen werden, dass dies der Fall ist, da der Abgrenzungsvorschlag auf dem Vorschlag des Forstamtes beruht.
Somit läge die letztliche Entscheidung über den Abgrenzungsvorschlag bei der oberen Forstbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung).

Beschluss:
1. Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Guckheim stimmt dem vorgelegten Abgrenzungsvorschlag (siehe Anlage) und somit der Revierzuordnung der Ortsgemeinde Guckheim zum Revier Süd (Westerburg/Willmenrod) zu.
2. Die Ortsgemeinde Guckheim stimmt einer weiteren Betreuung durch Landesforsten zu.
3. Die Ortsgemeinde Guckheim stimmt der Besetzung des Forstreviers Süd (Westerburg/Willmenrod) mit Herrn Revierleiter Schwerhoff zu.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 8           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

Weitere Informationen aus dem Forstbereich:
-Die Grundschule Guckheim hat, unter Anleitung der Familie Hartmann und Krieger, am Rothenberg Bäume gepflanzt.
-Der Holzhaufen am Eingang des Vogellehrpfades und in der Nähe der Marienskulptur soll im Herbst entfernt werden.

TOP 7 Herstellung des Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuches

Für folgende Bauvorhaben wurde das Einvernehmen nach §36 des Baugesetzbuches erteilt:

Bauvoranfrage: Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Flur 11, Flurstück 58/2, Hauptstraße.

Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, Flur 20, Flurstück 54/17, Stegstraße.

Durchführung eines Freistellungsverfahrens nach § 67, Neubau einer Garage, Unter der Rotheich 10.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 8           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

TOP 8 Unterhaltung von Gemeindestraßen in den Ortsgemeinden, Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Sanierung von Rissen in den Straßenbelägen Vorlage: VO/2021/0331

Sachverhalt:
In den letzten beiden Ortsbürgermeisterdienstversammlungen wurde auch das Thema „Rissesanierung im Bereich der gemeindlichen Straßen“ angesprochen. Dabei wurde von der Verbandsgemeinde das Angebot unterbreitet, die Leistungen im Wege einer gemeinsamen Ausschreibung für alle Ortsgemeinden zu vergeben. Wir beabsichtigen, zu diesem Zweck ein externes Büro mit der Planung und Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen. Die Kosten für diese Leistungen werden den Ortsgemeinden entsprechend der jeweiligen Anteile an den Baukosten in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie, den Sachverhalt in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu beraten und einen entsprechenden Beschluss über die Teilnahme an diesem Verfahren zu fassen. Sofern die Zustimmung zu diesem Verfahren erteilt worden ist, werden wir im Nachgang die entsprechenden Aufträge vergeben.

Hinweise:

Es ist auf eine entsprechende haushaltsrechtliche Ermächtigung zu achten. Ggf. sind die Maßnahmen erst in 2022 vorzusehen. Sofern die Maßnahmen in 2022 durchgeführt werden sollen, erfolgt bereits im Jahr 2021 die Planung und Ausschreibung der Maßnahmen.

Beschluss:

  1. Die Ortsgemeinde nimmt an der von der Verbandsgemeindeverwaltung organisierten Ausschreibung zur Sanierung von Rissen im Bereich der gemeindlichen Straßen teil.

2. Eine Ausführung der Arbeiten soll im Haushaltsjahr 2022 erfolgen. Die Aufnahme der Schäden durch ein Planungsbüro ist in Guckheim nicht nötig, da dies bereits geschehen ist. Kosten hierzu sollen Guckheim keine entstehen.

3. Der Ortsgemeinderat stimmt einem Vergabeverfahren im Wege einer (beschränkt) öffentlichen Ausschreibung zu und ermächtigt die Verbandsgemeindeverwaltung, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 8           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

TOP 9 Beratung und Beschlussfassung weiteres Vorgehen Sanierung Zur Heide (Teilstück) und Wehrstraße, Straßenangelegenheiten

Sachverhalt:
Als Folge des Endausbaus „Unter der Rotheich“ soll auch das angrenzende Stück „Zur Heide“ saniert werden.

Beschluss:
Sofern die Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung zum Ergebnis kommt, dass die Baumaßnahme „Zur Heide“ im Haushaltsjahr 2021 durchgeführt werden kann, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, ein entsprechendes Vergabeverfahren in die Wege zu leiten. Er wird weiterhin bevollmächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 8           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

Sachverhalt:
Die dringende Sanierung der Wehrstraße ist bereits zweimal verschoben worden und soll nach Möglichkeit ebenso in 2021 durchgeführt werden.

Beschluss:
Sofern die Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung zum Ergebnis kommt, dass die Baumaßnahme „Wehrstraße“ im Haushaltsjahr 2021 durchgeführt werden kann, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, ein entsprechendes Vergabeverfahren in die Wege zu leiten. Er wird weiterhin bevollmächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 8           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

Weitere Straßenangelegenheiten:

-Die Ausschreibung für den Endausbau „Unter der Roteich“ ist beendet und wurde vom Planungsbüro Dr.Siekmann + Partner Ingenieur GmbH geprüft. Mit einem Baubeginn ist in Kürze zu rechnen.

-OB Becker stellte den Antrag  für die Abrechnung der Kosten des Endausbaus den Anliegern keine Ablöseverträge anzubieten, sondern nach tatsächlichen Kosten abzurechnen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 8           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

-Ein Angebot der Fa. Zoth zur Umstellung aller Straßenlampen im Ort auf LED – Technik und Peitschenmasten statt Überspannleitungen, beläuft sich auf ca. 132.000 Euro. Die derzeit vorliegenden Angebote für die Erneuerung einzelner Straßenlampen liegen bei mehr als 12.500 Euro. Wir haben teils noch Lampen aus den 60er Jahren und auch hier einen Investitionsstau. Bei einer Gesamtmaßnahme haben wir die Möglichkeit, über die wiederkehrenden Beiträge abzurechnen. Außerdem bringt uns das Umrüsten auf LED eine enorme Ersparnis beim Stromverbrauch. Derzeit gibt es ein Förderprogramm zu Umrüstung auf LED. Es werden weitere Informationen besorgt. OB Becker gibt dieses in den Bauausschuss, damit dieser sich mit dem Thema befassen kann.

TOP 10 Beratung und Informationen zum Solarpark Weltersburg/Guckheim

Sachverhalt:
Auf dem ca. 12 ha großen Gebiet zwischen Weltersburg und Guckheim soll als Folgenutzung zur ehemaligen Tongrube „Erna-Marie“ ein Solarpark, betrieben durch die evm, entstehen.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Guckheim beschließt den „städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungskosten gemäß §11 Baugesetzbuch (BauGB)“ durch die Energieversorgung Mittelrhein AG.Ebenso beschließt die Ortsgemeinde Guckheim den „Nutzungsvertrag zur Planung, zur Errichtung und zum Betrieb eines Solarparks“ mit der Energieversorgung Mittelrhein AG.

Beide Verträge wurden vorab von den Fachabteilungen der Verbandsgemeinde kontrolliert und freigegeben.

Der Ortsgemeinde Guckheim entstehen keine Kosten.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 8           Dagegen: 0     Enthaltungen: 0         

TOP 11 Verschiedenes

-Zwei Anwohner des Elbbaches haben ihre Unterstützung beim Hochwasserkonzept angeboten. Es soll bei Bedarf darauf zurückgekommen werden.

-Im hinteren Bereich der Stegstraße gibt es, laut dem dortigen Anwohner, Probleme mit dem Abführen des Oberflächenwassers. Der Bauausschuss sieht sich das vor Ort an. Das Stück der Stegstraße ist noch nicht „endausgebaut“.

-Ein Anwohner im Hasenmorgen möchte den hinter seinem Grundstück angrenzenden Weg erwerben und dafür neben dem QM-Preis zusätzlich noch eine Spende für den Forst machen. Nach kurzer Beratung wurde beschlossen, den Weg nicht zu verkaufen.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 1           Dagegen: 6     Enthaltungen: 1

-Die VG Westerburg wird nächstes Jahr 50 Jahre. Eventuell möchten wir zu diesem Jubiläum etwas planen. OB Becker gibt dies an den Dorfentwicklungsausschuss.
– Die Eintracht Guckheim möchte ihre Flutlichtanlage auf LED umstellen und bittet die Gemeinde um finanzielle Unterstützung in kleinem Rahmen. Nach kurzer Beratung wurde beschlossen, 2021 keine Förderung zu geben, da wir in unserer Haushaltsplanung, aufgrund der hohen Investitionen, bereits für alle Guckheimer Vereine die freiwilligen Leistungen halbiert und außerdem die Grundsteuer erhöht haben. Der Gemeinderat sieht es als falsches Signal an, einem Verein Unterstützung zukommen zu lassen und den anderen nicht. 2021 ist hierfür kein Budget vorhanden.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 1           Dagegen: 5     Enthaltungen: 2

-Ein Anwohner von „Unter der Roteich“ legt Beschwerde zum Bau, bzw. Standort des Funkturms ein. Er befürchtet für sich speziell gesundheitliche Nachteile. Der Gemeinderat und OB Becker nehmen diese Bedenken sehr ernst und werden dazu den Kontakt mit der Deutschen Funkturm AG aufnehmen. Weitere Beratungen folgen.

Ortsbürgermeister Benjamin Becker
Schriftführerin Monica Nieland