TitelmeldungÜberregionale Nachrichten

Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Führerscheine müssen umgetauscht werden

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist erneut auf die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen hin. Der Antrag ist notwendig, um die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie zu erfüllen, nach denen bis Anfang 2033 alle Führerscheine einheitlich gestaltet sein müssen.

Die Fristen sind großzügig gesetzt und der Zeitpunkt des Umtausches richtet sich nach dem Geburtsjahrgang des Fahrerlaubnisinhabenden oder dem Ausstellungsjahr. Die nächste Frist läuft am 19. Januar 2024 ab und betrifft die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 mit grauem, rosa oder DDR-Papierführerschein.

Die weiteren Fristen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Führerscheine (graue, rosa oder DDR-Papierführerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

GeburtsjahrgangUmtausch bis
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Führerscheine (Scheckkarte), die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr des FührerscheinsUmtausch bis
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18.01.201319. Januar 2033

Für den Antrag, der sowohl bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als auch bei den Bürgerbüros der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen abgegeben werden kann, ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig.

Aufgrund des bereits jetzt schon sehr hohen Antragsaufkommens ist es ratsam, den Antrag zeitnah zu stellen.Ein Versäumen der Frist hat bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld zur Folge. Zudem kann es bei Fahrten im europäischen Ausland zu Problemen kommen.

Weitere Informationen zum Umtausch und den notwendigen Unterlagen gibt es unter www.westerwaldkreis.de/fuehrerscheinstelle. Über www.westerwaldkreis.de/termin kann bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises online ein Termin zum Umtausch vereinbart werden.­