Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970: Führerscheine müssen umgetauscht werden
Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist erneut auf die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen hin. Der Antrag ist notwendig, um die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie zu erfüllen, nach denen bis Anfang 2033 alle Führerscheine einheitlich gestaltet sein müssen.
Die Fristen sind großzügig gesetzt und der Zeitpunkt des Umtausches richtet sich nach dem Geburtsjahrgang des Fahrerlaubnisinhabenden oder dem Ausstellungsjahr. Die nächste Frist läuft am 19. Januar 2024 ab und betrifft die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 mit grauem, rosa oder DDR-Papierführerschein.
Die weiteren Fristen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Führerscheine (graue, rosa oder DDR-Papierführerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahrgang | Umtausch bis |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine (Scheckkarte), die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Umtausch bis |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Für den Antrag, der sowohl bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als auch bei den Bürgerbüros der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen abgegeben werden kann, ist das persönliche Erscheinen zwingend notwendig.
Aufgrund des bereits jetzt schon sehr hohen Antragsaufkommens ist es ratsam, den Antrag zeitnah zu stellen.Ein Versäumen der Frist hat bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld zur Folge. Zudem kann es bei Fahrten im europäischen Ausland zu Problemen kommen.
Weitere Informationen zum Umtausch und den notwendigen Unterlagen gibt es unter www.westerwaldkreis.de/fuehrerscheinstelle. Über www.westerwaldkreis.de/termin kann bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises online ein Termin zum Umtausch vereinbart werden.