Auskunftsrecht & Informationspflicht in Rheinland-Pfalz

Rechte als Bürger – kurz, klar, durchsetzbar


Was ist das Auskunftsrecht?

Das Auskunftsrecht garantiert jedem Bürger in Rheinland-Pfalz den Zugang zu Informationen, die bei öffentlichen Stellen (z. B. Gemeindeverwaltung, Verbandsgemeinde, Kreisverwaltung) vorliegen – unabhängig davon, ob er betroffen ist.

Rechtsgrundlage:

  • § 13 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG)
  • § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz RLP (VwVfG) (bei direkter Betroffenheit)

Was darf ich anfordern?

Sie dürfen Zugang zu:

  • Beschlüssen des Gemeinderats (öffentlicher Teil)
  • Satzungen, Plänen, Gebührenordnungen
  • Haushaltsplänen, Fördermittelvergaben
  • Gutachten, Stellungnahmen, Verträgen (soweit nicht geheim)
  • Bauleitplanung & Umweltdaten
  • Organigrammen & Zuständigkeiten

Sie müssen dafür keinen besonderen Grund angeben.


Wann darf die Verwaltung ablehnen?

Nur bei:

  • personenbezogenen Daten Dritter
  • Geschäftsgeheimnissen
  • laufenden Verfahren, wenn die Offenlegung schadet
  • gesetzlichen Geheimhaltungspflichten

Ablehnungen müssen schriftlich, konkret und nachvollziehbar begründet werden.


Wie schnell muss geantwortet werden?

Gemäß § 13 Abs. 4 LTranspG:

  • innerhalb eines Monats schriftlich oder elektronisch
  • bei Verzögerung: Pflicht zur Zwischenmitteilung

Was tun bei Ablehnung oder Schweigen?

  • Sachstandsanfrage stellen (schriftlich mit Frist)
  • Beschwerde bei der Kommunalaufsicht
  • Einschaltung der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit RLP

Musteranschreiben
Antrag auf Auskunft / Akteneinsicht

Das Schreiben kann je nach Adressat leicht angepasst werden (Gemeinde, VG, Kreis).


An
Gemeindeverwaltung / Verbandsgemeindeverwaltung / Kreisverwaltung
[Name der Verwaltung]
[Adresse]

Von
[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Ort, Datum]


Betreff: Antrag auf Auskunft nach § 13 LTranspG RLP

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § 13 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) die Auskunft zu folgenden Informationen:

  • [konkrete Beschreibung des Anliegens, z. B.: Kopie des Ratsbeschlusses vom 12.03.2024 zur Erhöhung der Grundsteuer B]
  • [ggf. weitere Informationen, z. B.: zugrundeliegende Gutachten, Stellungnahmen oder Kalkulationsunterlagen]

Ich bitte um Übermittlung der angeforderten Informationen in elektronischer Form per E-Mail an [Ihre E-Mail-Adresse]. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um Einsichtnahme vor Ort oder Zusendung in Kopie.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags und teilen Sie mir mit, bis wann mit einer Bearbeitung zu rechnen ist. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 4 LTranspG die Auskunft grundsätzlich innerhalb eines Monats zu erteilen ist.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (bei Postversand)]
[Name]