Es gibt Geld: LEADER-Aufruf im Westerwald
Ab 15. Januar dürfen Ideen wieder in Umschläge: Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westerwald hat ihren vierten LEADER-Förderaufruf der Periode 2023–2029 geöffnet. Wer im Fördergebiet sitzt und ein Vorhaben in eines der vier Handlungsfelder einsortieren kann, hat bis zum 20. März Zeit – entscheidend ist der Eingangsstempel.
Vier Handlungsfelder, ein Fördergebiet
Die LAG Westerwald nimmt Projektanträge von öffentlichen und privaten Antragstellern an. Inhaltlich müssen die Vorhaben mindestens einem der Handlungsfelder „Menschen und Miteinander“, „Städte und Dörfer“, „Landschaft, Umwelt, Klimaschutz“ oder „Regionale Wirtschaft und Tourismus“ zugeordnet werden. Räumlich ist die Sache weniger dehnbar: Umgesetzt werden muss im Fördergebiet der LAG Westerwald, das die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Ransbach-Baumbach, Rennerod, Selters, Wallmerod, Westerburg und Wirges umfasst.

Geldtopf mit Fußnote
Für den Aufruf stehen 821.413,90 Euro bereit. Das klingt nach einem klaren Rahmen, ist aber im Detail zusammengesetzt: 746.413,90 Euro EU-Mittel, 25.000 Euro Landesmittel und 50.000 Euro projektunabhängige regionale Mittel. Und dann die kleine, aber relevante Klammer: Die Landesmittel stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung durch das Land Rheinland-Pfalz. Drei kurze Sätze. Viel Geld. Eine Einschränkung. Und genau an dieser Stelle zeigt sich, wie Förderrealität funktioniert: Selbst dort, wo Beträge präzise auf zwei Nachkommastellen angegeben werden, bleibt ein Teil davon formal abhängig.
Abgabe per Post oder Einwurf – und dann entscheidet ein Beschluss
Der Antrag muss bis zum 20. März per Post oder per Einwurf bei der Geschäftsstelle der LAG eingereicht werden: Lokale Aktionsgruppe Westerwald, c/o Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur. Gefordert sind ein ausgefüllter Projektsteckbrief und eine Kostenschätzung; Vordrucke und Kriterien liegen online bei der LAG oder sind auf Anfrage erhältlich.
Alle Anträge, die form- und fristgerecht mit allen relevanten Unterlagen eingehen, gehen ins Auswahlverfahren. Die Entscheidung fällt nicht „laufend“, sondern gebündelt: Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben soll per Beschluss in einer LAG-Sitzung voraussichtlich im April 2026 erfolgen. Das ist der Punkt, an dem aus Ideen Akten werden – und aus Akten Beschlüsse.
Beratung: erst sprechen, dann einreichen
Die LAG empfiehlt ausdrücklich, vor Einreichen Kontakt zur Geschäftsstelle aufzunehmen. Viola Emily Elsenbroich und Sarah Pfeil bieten kostenfreie Beratung an, erreichbar per E-Mail unter leader@westerwaldkreis.de oder telefonisch unter 02602 124-301.
Wer sich erst einmal orientieren will, kann am Dienstag, 27. Januar, um 18.30 Uhr in eine Online-Sprechstunde gehen. Dort soll es einen Überblick zu Fördervoraussetzungen, Ablauf, Unterlagen und „vielem mehr“ geben; Fragen sind möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung per E-Mail ist erforderlich.
Weitere Informationen: www.leader-westerwald.de
