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Martinsfeuer im Westerwald: Zwischen Tradition und Verantwortung

Wenn Anfang November die Dunkelheit früher einbricht, beginnen vielerorts wieder die traditionellen Martinsumzüge. Kinder ziehen singend mit ihren bunten Laternen durch die Straßen – ein stimmungsvolles Ritual, das an die Legende des heiligen Martin erinnert, der einst seinen Mantel mit einem frierenden Bettler teilte. Nicht selten gehört dazu auch ein großes Feuer, das in der kalten Jahreszeit für Wärme, Licht und Gemeinschaft sorgt. Doch bei aller Romantik: Das Martinsfeuer ist kein Selbstläufer. Damit der Brauch nicht zur Belastung für Umwelt und Tiere wird, weist die Umweltabteilung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises auf wichtige Spielregeln hin.

Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung

Nur sauberes Brennmaterial verwenden

Wer ein Martinsfeuer veranstaltet, muss wissen: Es darf längst nicht alles in die Flammen wandern. Erlaubt sind ausschließlich naturbelassene Materialien – zum Beispiel trockener Astschnitt, unbehandeltes Holz, Stroh sowie Papier oder Pappe. Abfälle, lackiertes oder imprägniertes Holz, alte Möbel oder gar Reifen und Altöl haben im Feuer nichts verloren. Der Einsatz solcher Stoffe kann nicht nur giftige Gase freisetzen, sondern auch ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, wenn Umweltbehörden einschreiten.

Der richtige Ort: Abstand halten – Sicherheit beachten

Die Wahl des Feuerplatzes will mit Bedacht getroffen sein. Ein ausreichender Abstand zu Wäldern, Gehölzen, Gebäuden und Straßen ist ebenso selbstverständlich wie die Einhaltung brandschutzrechtlicher Vorgaben. Damit das Feuer weder zur Gefahr noch zum Flächenbrand wird, empfiehlt die Kreisverwaltung eine enge Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr. Sie kann nicht nur bei der Standortwahl helfen, sondern auch den Ablauf begleiten und im Ernstfall schnell eingreifen. Und ganz wichtig: Private Martinsfeuer sind nicht erlaubt – sie fallen nicht unter das organisierte Brauchtum und bergen zusätzliche Risiken.

Schutz für Tiere: Holz erst spät aufschichten

Ein Aspekt, der leicht übersehen wird, betrifft den Tierschutz. Viele Kleintiere – etwa Igel, Mäuse oder Insekten – nutzen Holz- und Reisighaufen als Unterschlupf. Wer das Material schon Tage oder gar Wochen im Voraus auftürmt, schafft so unfreiwillig gefährliche Lebensräume. Die Tiere ziehen ein – und verbrennen. Deshalb rät die Kreisverwaltung: Das Holz entweder erst unmittelbar vor dem Abbrennen stapeln oder den Haufen kurz vorher noch einmal umsetzen. So lassen sich viele unnötige Opfer vermeiden – ganz im Sinne des heiligen Martin, der schließlich für Mitgefühl und Fürsorge steht.

Für weitere Informationen stehen Olaf Glasner (02602 124-370) und Marco Metternich (02602 124-568) vom Umweltreferat der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur Verfügung.

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