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Wegblockade in Guckheim und ein ignorierter Bürgermeister

Die in der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2024 unter TOP4 von Ortsbürgermeister Benjamin Becker formulierten Behauptungen stimmen nicht.

Im Protokoll der Gemeinderatssitzung führt der Bürgermeister aus, dass „die Nutzung des Flurstücks 31 Nr. 18 seit längerer Zeit zu Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien führt“. Das ist schlichtweg falsch. Vier Parteien sind beteiligt! Dies möchte der Bürgermeister anscheinend verschweigen, denn er spielt eine unrühmliche Rolle. Die vier Beteiligten sind:

  1. Ein zugeparkter Anwohner, der Autor dieses Artikels ist, und
  2. der Handwerker Markus F. sowie
  3. der Immobilienbesitzer Werner F..
  4. Der Vierte im Bunde ist Bürgermeister Benjamin Becker, denn der Weg, der so anonym als Flur 31 Nr. 18 bezeichnet wird, gehört den Guckheimer Bürgern, deren Sachwalter der Bürgermeister sein sollte.

Das Problem ist schnell erklärt:

Zwischen Blumenladen und Zimmerei besitzt Guckheim einen Gemeindeweg. Handwerker Markus F. fing vor Jahren an, ohne die Gemeinde zu fragen, seinen eigenen Pflasterbelag auf das Grundstückseigentum der Guckheimer zu erweitern. Etwas später tat  der Immobilienbesitzer Werner F.  gleiches und erweiterte ebenfalls seinen eigenen Pflasterbelag auf Guckheimer Eigentum. Plötzlich sah der Weg so aus, als wäre dieser das Privateigentum zweier Geschäftsleute. Das ist er aber nicht.

Auf dem Foto zu sehen: Die rote Fläche gehört weder Markus F. noch Werner F., sie gehört den Guckheimer Bürgern. Diese öffentliche Fläche ist nicht mehr als Gemeindeeigentum wahrnehmbar.
Auf dem Foto zu sehen: Die rote Fläche gehört weder dem Handwerker Markus F. noch dem Immobilienbesitzer Werner F., sie gehört den Guckheimer Bürgern. Diese öffentliche Fläche ist nicht mehr als Gemeindeeigentum wahrnehmbar.

Den Weg will auch der Autor dieses Artikels befahren, denn vor der Blockade konnten er und alle Guckheimer diesen ungehindert benutzen. Im Jahr 2023 will Bürgermeister Becker endlich, so hat man den Eindruck, ein „Machtwort“ sprechen. Am 22.06.2023 beschließt der Gemeinderat: „Der betreffende Weg ist grundsätzlich ab der L300 (Anmerkung der Redaktion: also ab der Hauptstraße) auf der gesamten Strecke dauerhaft von parkenden Fahrzeugen aller Art freizuhalten.“ Ergebnis: Der Gemeinderat kann sich nicht durchsetzen und wird ignoriert.


Dieses „Durchfahrt verboten“-Schild gilt nur für einen Guckheimer, nicht für alle. Es gilt zum Beispiel nicht für Markus F..
Dieses „Durchfahrt verboten“-Schild gilt nur für einen Guckheimer, nicht für alle. Es gilt zum Beispiel nicht für Markus F..

Am 30. September 2023 schreibt Becker an Markus F., wie bereits in mehreren Gesprächen erläutert (Zitat), möge dieser die Wegeparzelle dauerhaft freihalten, ansonsten werde er das Eigentumsrecht Guckheims durchsetzen. Als Termin wurde gegenüber Herrn F. der 9.10.2023 gesetzt.

Ohne Ergebnis. Bürgermeister Benjamin Beckers Machtwort wird ignoriert! Beide Wegblockierer ändern ihr Verhalten nicht.

Sieht aus, als würden auf zwei privaten Grundstücken zwei Fahrzeuge stehen. Ist aber nicht so. Die Autos stehen auf einem öffentlichen Weg, der den Guckheimer Bürgern gehört.
Sieht aus, als würden auf zwei privaten Grundstücken zwei Fahrzeuge stehen. Ist aber nicht so. Die beiden Autos stehen auf einem öffentlichen Weg, der den Guckheimer Bürgern gehört.

Dass der Bürgermeister nicht ernst genommen wird, wurmt ihn offenbar. Und so lädt mich Bürgermeister Becker am 15. April 2024 zu einem Gespräch mit einem „Verkehrsexperten“ ein. Zum Termin im Bürgerhaus erscheinen zu meiner Überraschung zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes Westerburg. Markus F. und Werner F. sind hingegen nicht geladen.

Dem Bürgermeister wird in der Besprechung vom Ordnungsamt vorgeschlagen, Markus F. und Werner F. die Benutzung des Weges zu untersagen und beide zwingend aufzufordern, den ursprünglichen Zustand des Weges wiederherzustellen. Bürgermeister Becker findet den Vorschlag gut und jetzt will er es offenbar wissen. Er gedenkt sich durchzusetzen und macht umgehend Nägel mit Köpfen. Am 26. April erklärt Bürgermeister Becker dem Immobilienbesitzer Werner F. telefonisch, dass dieser die illegale Aneignung des Gemeindeweges und somit den Pflasterbelag zu entfernen hat und Werner F. diesen Weg wieder in den ursprünglichen Zustand bringen müsse. Werner F. ist empört, wie er mir bei einer zufälligen persönlichen Begegnung am gleichen Tag  mitteilt. Und voller Aktionismus krempelt der Bürgermeister die Ärmel wieder hoch: Am 1. Mai erfahre ich durch eine persönliche E-Mail vom ihm, dass das erste „Parkknöllchen“ (O-Ton Becker) an Markus F. verteilt wurde.

Dann wird es seltsam.

Bürgermeister Becker knickt wieder ein! Jetzt lässt Becker vom Gemeinderat folgenden Beschluss fassen: Mir, dem Beschwerdeführer, also dem Mann, der eigentlich nur ungehindert auf sein Grundstück fahren will, wird am 11.05.2024 unter Androhung einer Anzeige verboten, den Gemeindeweg zu benutzen. Man versucht also den Melder eines Problems zum Schweigen zu bringen,  in der Hoffnung, dass sich das Problem damit lösen lässt.

Unter dem gemeindeeigenen Weg, auf dem Markus F. einen großen Anhänger, einen LKW und einen roten Lieferwagen gleichzeitig parkt (rechts, durch die Garage weitgehend verdeckt), verlaufen hochsensible Abwasserrohre, die von der Tiergartenstraße bis zum nördlichen Ortsende führen. Markus F. kann dort auch mit beladenem Lkw parken, es passiert nichts. Die Gefahr für diese Rohre geht nur vom Autor dieses Artikels aus, deshalb darf er dort nicht mehr fahren, sonst droht ihm eine Anzeige vom Bürgermeister persönlich.
Unter dem gemeindeeigenen Weg, auf dem Markus F. einen großen Anhänger, einen LKW und einen roten Lieferwagen (rechts, durch die Garage weitgehend verdeckt) gleichzeitig parken kann, verlaufen angeblich „empfindliche“ Abwasserrohre, die in der Tiergartenstraße liegen und von dort weiter bis zum nördlichen Ortsende verlaufen. Markus F. kann dort mit beladenem Lkw parken, da passiert den „empfindlichen“ Rohren nichts. Die Gefahr für diese Rohre geht nur vom Autor dieses Artikels und seinem PKW aus, deshalb darf der dort nicht mehr fahren, sonst droht ihm eine Anzeige vom Bürgermeister persönlich.

Vollends skurril wird es, dass der Energieversorger evm mit Hubwagen und Montagewagen zum Strommast (oben links im Bild) fahren darf. Dieser steht auf dem meinem (!) Grundstück, aber mir wird die Zufahrt zum Strommast, also auf mein Grundstück, nicht mehr erlaubt. Die evm darf, was ich nicht mehr darf, erklärt allen Ernstes Bürgermeister Benjamin Becker.

Die Parzelle auf der die beiden LKW stehen, so schreibt der Bürgermeister,  sollte grundsätzlich nicht mit schweren Fahrzeugen befahren werden, da nicht absehbar ist, ob die Verrohrung dies aushält. Der Guckheimer Gemeindeweg ist sehr gut erkennbar, beide LKW stehen darauf, man sieht auch den Graben dieser Grabenparzelle sehr gut, jedenfalls wenn man Bürgermeister ist. Diese beiden federleichten Fahrzeuge gefährden den Weg nicht. Gut, dass die dort stehen, denn würde ich mit meinem PKW durchfahren können, Guckheim würde sicher komplett zerstört werden.
Die Parzelle auf der die beiden LKW stehen, so schreibt der Bürgermeister, „sollte grundsätzlich nicht mit schweren Fahrzeugen befahren werden, da nicht absehbar ist, ob die Verrohrung dies aushält.“ Der Guckheimer Gemeindeweg ist sehr gut erkennbar, beide LKW stehen darauf, man sieht auch den Graben dieser Grabenparzelle sehr gut, man muss nur die Gemeindeverwaltungsbrille aufsetzen. Diese beiden federleichten Fahrzeuge gefährden die Verrohrung im Weg nicht, da ist der Bürgermeister sicher.

Übrigens: Am Montagmorgen, den 03.06.2024, um 9:26 Uhr zieht Markus F. laut Zeugenaussagen mit seinem Quad einen schweren Baumstamm über den kompletten Gemeindeweg hinweg zum Gartentor an der Hauptstraße. Den Bürgermeister und seine leeren Drohungen mit Anzeigen und dem ganzen Schilderkram nimmt er weiterhin nicht ernst.

Ergänzt: 07.06.2024