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Wegblockade in Guckheim und ein ignorierter Bürgermeister

In der Gemeinderatssitzung vom 16. Mai 2024 äußerte Ortsbürgermeister Benjamin Becker unter Tagesordnungspunkt 4, dass „die Nutzung des Flurstücks 31 Nr. 18 seit längerer Zeit zu Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien führt“. Aus Sicht mehrerer Beteiligter greift diese Darstellung zu kurz. Demnach seien vier Parteien involviert – nicht zwei, wie es im Sitzungsprotokoll festgehalten ist. Neben dem Autor dieses Berichts sind dies der Handwerker Markus F., der Immobilieneigentümer Werner F. sowie Bürgermeister Becker selbst, der als Repräsentant der Gemeinde auch für die Wahrung kommunalen Eigentums zuständig ist.

Konkret geht es um einen schmalen Gemeindeweg zwischen einem Blumenladen und einer Zimmerei, der laut Katasterplan der Ortsgemeinde Guckheim gehört. Über Jahre hinweg sollen Anlieger Pflasterflächen eigenmächtig erweitert haben – mutmaßlich auf öffentlichem Grund. Die Folge: Der Weg wirkt mittlerweile wie privates Terrain, was bei Anwohnern für Irritation sorgt. Auch der Autor, nach eigener Darstellung ebenfalls Anlieger, nutzt diesen Weg zur Zufahrt auf sein Grundstück – oder versuchte es zumindest bis zur jüngsten Eskalation.

Auf dem Foto zu sehen: Die rote Fläche gehört weder Markus F. noch Werner F., sie gehört den Guckheimer Bürgern. Diese öffentliche Fläche ist nicht mehr als Gemeindeeigentum wahrnehmbar.
Auf dem Foto zu sehen: Die rote Fläche gehört weder dem Handwerker Markus F. noch dem Immobilienbesitzer Werner F., sie gehört den Guckheimer Bürgern. Diese öffentliche Fläche ist nicht mehr als Gemeindeeigentum wahrnehmbar.

Im Juni 2023 fasste der Gemeinderat den Beschluss, den Weg ab der Landesstraße 300 dauerhaft freizuhalten. Parkende Fahrzeuge jeglicher Art sollten entfernt bleiben. In der Praxis setzte sich diese Regelung jedoch nicht durch. Ein Schreiben von Bürgermeister Becker an Markus F. vom 30. September 2023 enthielt die Aufforderung, die Wegeparzelle dauerhaft freizuhalten. Auch ein konkreter Termin – der 9. Oktober – wurde genannt. Eine Reaktion blieb offenbar aus.


Dieses „Durchfahrt verboten“-Schild gilt nur für einen Guckheimer, nicht für alle. Es gilt zum Beispiel nicht für Markus F..
Dieses „Durchfahrt verboten“-Schild gilt nur für einen Guckheimer, nicht für alle. Es gilt zum Beispiel nicht für Markus F..

Im April 2024 lud der Bürgermeister den Autor dieses Artikels zu einem Gespräch ein – angekündigt als Austausch mit einem Verkehrsexperten. Vor Ort erschienen jedoch zwei Vertreter des Ordnungsamtes Westerburg. Markus F. und Werner F. waren laut Aussage des Autors nicht eingeladen. Das Ordnungsamt empfahl nach Angaben des Teilnehmers, beiden Grundstücksnutzern die weitere Nutzung des Weges zu untersagen und eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einzufordern. Laut eigener Darstellung unterstützte Bürgermeister Becker diesen Vorschlag.

Sieht aus, als würden auf zwei privaten Grundstücken zwei Fahrzeuge stehen. Ist aber nicht so. Die Autos stehen auf einem öffentlichen Weg, der den Guckheimer Bürgern gehört.
Sieht aus, als würden auf zwei privaten Grundstücken zwei Fahrzeuge stehen. Ist aber nicht so. Die beiden Autos stehen auf einem öffentlichen Weg, der den Guckheimer Bürgern gehört.

In einem Telefongespräch am 26. April 2024 forderte Becker laut Aussage des Immobilienbesitzers Werner F. die Entfernung des aufgebrachten Pflasters. Noch am 1. Mai informierte Becker den Autor in einer E-Mail, dass ein erstes Verwarnungsgeld verhängt worden sei. Doch bereits wenige Tage später wurde die Entwicklung überraschend in eine andere Richtung gelenkt.

Am 11. Mai 2024 beschloss der Gemeinderat, dem Autor – nach dessen Darstellung als Beschwerdeführer – die Nutzung des Weges zu untersagen. Die Maßnahme wurde mit einer Anzeigeandrohung flankiert. Der Eindruck entstand, als solle nicht das Problem gelöst, sondern derjenige zum Schweigen gebracht werden, der auf die Missstände hingewiesen hatte.

Unter dem gemeindeeigenen Weg, auf dem Markus F. einen großen Anhänger, einen LKW und einen roten Lieferwagen gleichzeitig parkt (rechts, durch die Garage weitgehend verdeckt), verlaufen hochsensible Abwasserrohre, die von der Tiergartenstraße bis zum nördlichen Ortsende führen. Markus F. kann dort auch mit beladenem Lkw parken, es passiert nichts. Die Gefahr für diese Rohre geht nur vom Autor dieses Artikels aus, deshalb darf er dort nicht mehr fahren, sonst droht ihm eine Anzeige vom Bürgermeister persönlich.
Unter dem gemeindeeigenen Weg, auf dem Markus F. einen großen Anhänger, einen LKW und einen roten Lieferwagen (rechts, durch die Garage weitgehend verdeckt) gleichzeitig parken kann, verlaufen angeblich „empfindliche“ Abwasserrohre, die in der Tiergartenstraße liegen und von dort weiter bis zum nördlichen Ortsende verlaufen. Markus F. kann dort mit beladenem Lkw parken, da passiert den „empfindlichen“ Rohren nichts. Die Gefahr für diese Rohre geht nur vom Autor dieses Artikels und seinem PKW aus, deshalb darf der dort nicht mehr fahren, sonst droht ihm eine Anzeige vom Bürgermeister persönlich.

Für zusätzliche Irritation sorgte ein Vorfall vom 3. Juni 2024: Nach Zeugenaussagen transportierte Markus F. mit einem Quad einen Baumstamm über den Gemeindeweg bis zur Hauptstraße. Der Weg bleibt damit offensichtlich in Nutzung – ungeachtet bisheriger Aufforderungen und Ratsbeschlüsse.

Die Parzelle auf der die beiden LKW stehen, so schreibt der Bürgermeister,  sollte grundsätzlich nicht mit schweren Fahrzeugen befahren werden, da nicht absehbar ist, ob die Verrohrung dies aushält. Der Guckheimer Gemeindeweg ist sehr gut erkennbar, beide LKW stehen darauf, man sieht auch den Graben dieser Grabenparzelle sehr gut, jedenfalls wenn man Bürgermeister ist. Diese beiden federleichten Fahrzeuge gefährden den Weg nicht. Gut, dass die dort stehen, denn würde ich mit meinem PKW durchfahren können, Guckheim würde sicher komplett zerstört werden.
Die Parzelle auf der die beiden LKW stehen, so schreibt der Bürgermeister, „sollte grundsätzlich nicht mit schweren Fahrzeugen befahren werden, da nicht absehbar ist, ob die Verrohrung dies aushält.“ Der Guckheimer Gemeindeweg ist sehr gut erkennbar, beide LKW stehen darauf, man sieht auch den Graben dieser Grabenparzelle sehr gut, man muss nur die Gemeindeverwaltungsbrille aufsetzen. Diese beiden federleichten Fahrzeuge gefährden die Verrohrung im Weg nicht, da ist der Bürgermeister sicher.

Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang Kritik hervorruft: Der örtliche Energieversorger evm darf den Weg laut Auskunft des Autors mit schwerem Gerät befahren, um einen Strommast auf dessen Grundstück zu erreichen. Ihm selbst sei dies untersagt worden. Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Becker, diese Zufahrt sei für den Energieversorger erforderlich – für den Eigentümer des Grundstücks aber offenbar nicht.

Ergänzt: 07.06.2024