Wegblockade in Guckheim und ein ignorierter Bürgermeister

In der Gemeinderatssitzung vom 16. Mai 2024 äußerte Ortsbürgermeister Benjamin Becker unter Tagesordnungspunkt 4, dass „die Nutzung des Flurstücks 31 Nr. 18 seit längerer Zeit zu Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien führt“. Aus Sicht mehrerer Beteiligter greift diese Darstellung zu kurz. Demnach seien vier Parteien involviert – nicht zwei, wie es im Sitzungsprotokoll festgehalten ist. Neben dem Autor dieses Berichts sind dies der Handwerker Markus F., der Immobilieneigentümer Werner F. sowie Bürgermeister Becker selbst, der als Repräsentant der Gemeinde auch für die Wahrung kommunalen Eigentums zuständig ist.
Konkret geht es um einen schmalen Gemeindeweg zwischen einem Blumenladen und einer Zimmerei, der laut Katasterplan der Ortsgemeinde Guckheim gehört. Über Jahre hinweg sollen Anlieger Pflasterflächen eigenmächtig erweitert haben – mutmaßlich auf öffentlichem Grund. Die Folge: Der Weg wirkt mittlerweile wie privates Terrain, was bei Anwohnern für Irritation sorgt. Auch der Autor, nach eigener Darstellung ebenfalls Anlieger, nutzt diesen Weg zur Zufahrt auf sein Grundstück – oder versuchte es zumindest bis zur jüngsten Eskalation.

Im Juni 2023 fasste der Gemeinderat den Beschluss, den Weg ab der Landesstraße 300 dauerhaft freizuhalten. Parkende Fahrzeuge jeglicher Art sollten entfernt bleiben. In der Praxis setzte sich diese Regelung jedoch nicht durch. Ein Schreiben von Bürgermeister Becker an Markus F. vom 30. September 2023 enthielt die Aufforderung, die Wegeparzelle dauerhaft freizuhalten. Auch ein konkreter Termin – der 9. Oktober – wurde genannt. Eine Reaktion blieb offenbar aus.

Im April 2024 lud der Bürgermeister den Autor dieses Artikels zu einem Gespräch ein – angekündigt als Austausch mit einem Verkehrsexperten. Vor Ort erschienen jedoch zwei Vertreter des Ordnungsamtes Westerburg. Markus F. und Werner F. waren laut Aussage des Autors nicht eingeladen. Das Ordnungsamt empfahl nach Angaben des Teilnehmers, beiden Grundstücksnutzern die weitere Nutzung des Weges zu untersagen und eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einzufordern. Laut eigener Darstellung unterstützte Bürgermeister Becker diesen Vorschlag.

In einem Telefongespräch am 26. April 2024 forderte Becker laut Aussage des Immobilienbesitzers Werner F. die Entfernung des aufgebrachten Pflasters. Noch am 1. Mai informierte Becker den Autor in einer E-Mail, dass ein erstes Verwarnungsgeld verhängt worden sei. Doch bereits wenige Tage später wurde die Entwicklung überraschend in eine andere Richtung gelenkt.
Am 11. Mai 2024 beschloss der Gemeinderat, dem Autor – nach dessen Darstellung als Beschwerdeführer – die Nutzung des Weges zu untersagen. Die Maßnahme wurde mit einer Anzeigeandrohung flankiert. Der Eindruck entstand, als solle nicht das Problem gelöst, sondern derjenige zum Schweigen gebracht werden, der auf die Missstände hingewiesen hatte.

Für zusätzliche Irritation sorgte ein Vorfall vom 3. Juni 2024: Nach Zeugenaussagen transportierte Markus F. mit einem Quad einen Baumstamm über den Gemeindeweg bis zur Hauptstraße. Der Weg bleibt damit offensichtlich in Nutzung – ungeachtet bisheriger Aufforderungen und Ratsbeschlüsse.

Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang Kritik hervorruft: Der örtliche Energieversorger evm darf den Weg laut Auskunft des Autors mit schwerem Gerät befahren, um einen Strommast auf dessen Grundstück zu erreichen. Ihm selbst sei dies untersagt worden. Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Becker, diese Zufahrt sei für den Energieversorger erforderlich – für den Eigentümer des Grundstücks aber offenbar nicht.
Ergänzt: 07.06.2024
