Protokoll über die Gemeinderatssitzung am 16.05.2024
TOP 1
Eröffnung der Sitzung
Ortsbürgermeister Becker eröffnete die letzte Gemeinderatsitzung der Legislaturperiode. Er stellte die fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur Tagesordnung gab es keine.
TOP 2
Allgemeine Informationen
- Ortsbürgermeister Becker gab dem Rat und den anwesenden Zuschauern einen Rückblick über die letzten fünf Jahre und zeigte auf, was in dieser Zeit alles geschafft wurde. Er dankte dem aktuellen Gemeinderat und den Ausschüssen für die stets konstruktive Zusammenarbeit.
- Am 16.05.2024 fand morgens ein Ortstermin mit der Bewertungskommission zur Aktion „Unser Dorf hat Zukunft“ statt. Es wurde eine Präsentation unserer Gemeinde im Bürgerhaus gezeigt und anschließend ein Rundgang durchs Dorf gemacht. Das Ergebnis wird im Herbst erwartet.
- Informationen zur 725 Jahr Feier:
Am 21.05.2024 findet ein Termin mit dem Organisationsteam statt, um die letzten Details zu besprechen. Die Caritas möchte gerne ebenfalls aktiv teilnehmen.
Durch Sponsoren konnten wir Mittel erzielen, die die anfallenden Kosten für die Ortsgemeinde verringern. Zwei Banner sind in der Mitte des Dorfes aufgestellt worden.
Eine UEFA-Lizenz für das Puplic Viewing am Freitag benötigen wir nicht. Die GEMA ist angemeldet.
Am Sonntag des Festwochenendes, um 11 Uhr, soll im Festzelt eine Ehrung erfolgen, bei der sich neben Vertretern des NABU und der Verbandsgemeinde auch der Landrat des Westerwaldkreises, Herr Achim Schwickert, angekündigt haben. Die Ortsgemeinde möchte den Wald- und Vogellehrpfad Herrn Bruno Koch widmen und ihn damit für seine Verdienste für den Natur- und Umweltschutz ehren. - Bei der Verbandsgemeinde Westerburg gibt es Veränderungen im Bauamt. Ortsbürgermeister Becker ist in Klärung, wann die Abrechnung der „Wehrstraße“ und „Zur Heide“ erfolgen kann.
- Die Prüfung der Spielgeräte am Spielplatz steht an.
- Das Regenrückhaltebecken am Wassergraben wird ab sofort von den Verbandsgemeindewerken selbst gepflegt.
- In der Ortsstraße „Unter der Rotheich“ wurde der Bürgersteig Höhe Hausnummer 2 repariert.
- Zu einem Schild zum Geschichtswanderweg der Ortsgemeinde Guckheim (mit QR Code) müssen noch die Musikrechte geklärt werden.
- Es gab einen Termin mit dem Forstamtsleiter Rennerod, Herrn Schubäck, sowie Revierförster Herrn Schwerhoff und den Bürgermeistern der Gemeinde Guckheim, Weltersburg, Girkenroth, Willmenrod, Berzhahn und Kölbingen. Die Ortgemeinden zeigten auf, dass sie eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der reinen Kosten im Forst mit und ohne Holzverkauf brauchen, um eine realistische Kostendeckung zu prüfen. Vereinbart wurde außerdem, dass die Gemeinde über größere Tätigkeiten im Wald vorab zu informieren ist.
Das Forsteinrichtungswerk wird in Kürze erneuert. Bei der Planung ist Ortsbürgermeister Becker mit im Arbeitskreis.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Planungsleistungen zur Sanierung des Daches vom Bürgerhaus
Sachverhalt:
Die Dachkonstruktion unseres Bürgerhauses in Guckheim ist an verschiedenen Stellen sanierungsbedürftig und muss dringend für den Erhalt der Bausubstanz instant gesetzt werden. Die Empfehlung des Bauausschusses bereits im Jahr 2022 war es, zunächst dafür zu sorgen, dass von oben keine Nässe mehr eindringen kann. Erst dann sollen weitere Schäden am Putz und Mauerwerk, etc. repariert werden.
Der Gemeinderat hat dazu überlegt, die Dachausführung grundlegend zu verändern. Dies betrifft die Form im Ganzen, die Entwässerung der Flächen und das Einbringen von Dachüberständen. Außerdem soll das Dach zur Nutzung von Photovoltaikanlagen hergerichtet werden.
Um eine Entscheidung über die Sanierung treffen zu können, soll vorab ein Konzept erstellt werden.
Es wurden drei Architektenbüros angefragt, eine solche Planung zu erstellen:
– FOR Architekten PartGmbB aus Altenkirchen
– Markus Hammer Baumanagement GmbH aus Guckheim
– Ingo Schneider Architekten und Ingenieure aus Hachenburg
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Guckheim vergibt die Planung zur Sanierung des Daches des Bürgerhauses Guckheim an den wirtschaftlichsten Anbieter, FOR Architekten PartGmbB aus Altenkirchen. Ortbürgermeister Becker wird diese schriftlich beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung Nutzung der Parzelle Flur 31 Nr. 18
Sachverhalt:
Die Nutzung von Flur 31 Nr. 18 sorgt zwischen zwei Parteien schon seit längerem für Unmut. In zahlreichen Gesprächen und Schreiben wurden die unterschiedlichen Standpunkte dargelegt und besprochen. Leider gab es keine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien, so dass die Ortsgemeinde zur Nutzung der Parzelle, nach Rücksprache mit Verkehrsbehörde, Bauamt und Wasserwerken nun einen Beschluss fasst.
Beschluss:
Flur 31 Nr. 18 ist eine Grabenparzelle, welche in den ersten ca. 50 Metern verrohrt wurde. Diese Parzelle sollte grundsätzlich nicht mit schweren Fahrzeugen befahren werden, da nicht absehbar ist, ob die Verrohrung dies aushält. Die Verrohrung im weiteren Verlauf ist laut Werke privat erfolgt, hebt aber nicht die Tatsache auf, dass hier eigentlich ein Graben zur Entwässerung der Wohnanlieger und Tiergartenstraße etc. verläuft. Diese Ansicht wurde uns von den Verbandsgemeindewerken Westerburg am 07.05.2024 bestätigt.
Der vordere Bereich kann, wie bisher, als Parkfläche der anliegenden Gewerbebetriebe genutzt werden. Hier bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Haltbarkeit der Rohre. Es ist darauf zu achten, dass berechtigte Interessenten, wie z.B. die evm, bei Bedarf ungehindert dort einfahren können und nicht durch Dauerparker blockiert werden.
Aufgrund der oben genannten Tatsache ist eine bauliche Kenntlichmachung des vorderen Bereichs der Parzelle nach Auffassung der Ortsgemeinde nicht erforderlich. Ab dem nichtbefestigten Teil ist die Durchfahrt und das Parken nicht gestattet. Hier werden wir künftig bei Zuwiderhandlung Anzeige erstatten.
Die Zufahrt zu den Grundstücken hat über das Privatgrundstück der jeweiligen Anwohner zu erfolgen oder kann über den Gemeindeweg Nr. 24 erfolgen. Dieser ist ausreichend breit (4 Meter).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 5
Beratung und ggf. Beschlussfassung Sanierung Brücken
Sachverhalt:
Die Natursteinbogenbrücke im Mühlental muss kurzfristig saniert werden, da die Standfestigkeit laut Brückenprüfung beeinträchtigt ist. Für eine angedachte Verrohrung der Brücke wäre neben der Beauftragung eines Planungsbüros weiterhin eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde notwendig. Die Kosten für die Verrohrung, inklusive der Straßenoberfläche, wurden auf ca. 30.000 bis 35.000 Euro geschätzt.
Die Empfehlung des Ingenieurbüros Frings aus Steineroth, die die Brücke geprüft haben, ist die Sanierung der Mauerwerksfugen an der Gewölbeuntersicht durch das Einbringen von Spritzbeton. Außerdem müssen weitere Ausbrüche und Auskolkungen beseitigt werden.
Von oben wird empfohlen, die rissige Asphaltdecke und die Bankette zu erneuern und damit Wassereintritt durch Niederschläge zu verhindern, die die Brücke weiter beschädigen.
Es wurde bereits eine Untersuchung der Asphaltdecke auf Schadstoffe beauftragt: Die Fa. Kaiser Geotechnik aus Niederahr war bereits vor Ort. Das Ergebnis steht noch aus. Die Abfrage der Leitungen (Gas, Strom, Wasser, Telekom, Kabel) ist ebenfalls erfolgt.
Folgende Angebote haben wir erhalten:
- Fa. Kimma, aus Eppenrod: 11.356,11 € Sanierung der Oberfläche, Fahrweg und Bankkette, mit Betonsteinpflaster
- Fa. Ligouri, aus Guckheim: 4.947,01 € Sanierung des Brückenbogens von unten mit Spritzbeton (Sondermaterial), sowie Beseitigung der Auskolkungen und Ausbrüche
Weitere Angebote lagen trotz Anfrage durch die Ortsgemeinde nicht vor.
Im Haushalt sind die Kosten finanziert. Weitere Angebote lagen trotz Anfrage durch die Ortsgemeinde nicht vor. Im Haushalt sind die Kosten finanziert.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Sanierung der Brücke zu beauftragen. Die Aufträge sol-len an die Fa. Kimma aus Eppenrod und an die Fa. Liguori aus Guckheim vergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1 - Die Holzbrücke über den Elbbach, Richtung Weltersburg, muss ebenfalls repariert werden.
- Die Fa. Zimmerei Fasel aus Guckheim hat sich die Brücke angesehen. Es müssen zunächst verschiedene Balken ausgetauscht werden. Hierzu erhalten wir ein Angebot.
- Weitere Sanierungsarbeiten sollen 2025 erfolgen.
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung der Forstbetriebsgemeinschaften
Vorlage: VO/2024/0241
Sachverhalt:
Anfang der 1980er wurden im Bereich des seinerzeit noch zuständigen Forstamtes Wallmerod für jedes Forstrevier sog. Forstbetriebsgemeinschaften gegründet. Die Forstbetriebsgemeinschaften sollten den Zweck erfüllen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstige Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden. Bei den Forstbetriebsgemeinschaften handelt es sich rechtlich um wirtschaftliche Vereine gem. § 22 BGB. Diese wirtschaftlichen Vereine sind nicht im Vereinsregister eingetragen. Mitglieder waren und sind bis zur Auflösung die jeweiligen waldbesitzenden Ortsgemeinden sowie im Einzelfall weitere private / kirchliche Waldbesitzer. Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft war der jeweilige Revierleiter. Insbesondere in den Anfangsjahren wurden die in der Satzung vorgesehenen Mitgliederversammlungen regelmäßig durchgeführt. Die Bedeutung der Forstbetriebsgemeinschaften hat mit den Jahren sukzessive abgenommen, was auch an immer selteneren durchgeführten Mitgliederversammlungen erkennbar war. Zuletzt wurden die Forstbetriebsgemeinschaften häufig nur noch für die Beschaffung von Vermögensgegenstanden, wie z. B. Kleingeräte (Spaten etc.), und die anschließende Umlage der Kosten auf die Mitglieder in Anspruch genommen. Seit einigen Jahren sind jedoch alle Forstbetriebe der Ortsgemeinden regelbesteuerte Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Dies trifft gleichermaßen auch auf die Ver-bandsgemeinde Westerburg zu. Besteht somit künftig der Bedarf für die Anschaffung eines Vermögensgegenstandes (z. B. Forstschlepper), erfolgt die vorsteuerabzugsberechtigte Anschaffung somit zunächst über die Verbandsgemeinde. Die Verbandsgemeinde wiederum legt die Kosten auf die betroffenen Gemeinden innerhalb des Reviers um und stellt diese umsatzsteuerpflichtig in Rechnung. Ferner hat sich im Laufe der Jahre die Organisation der Forstwirtschaft stetig gewandelt, sowohl was die staatliche Forstverwaltung als auch die Revieraufteilung anbelangt. Zuletzt fand eine Neuabgrenzung der Forstreviere der Verbandsgemeinde zum 20.06.2022 statt. Neben dem Kleinstrevier Winnen (Verpachtung des Waldes) entstanden die beiden Forstreviere Westerburg Süd und Westerburg Nord. Eine Anpassung der Forstbetriebsgemeinschaften an diese neue Revieraufteilung wurde seinerzeit jedoch nicht vorgenommen. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist man verwaltungsseitig zu der Erkenntnis gelangt, dass kein Bedarf am Fortbestand der Forstbetriebsgemeinschaften besteht. Dies wurde im Vorfeld den Ortsbürgermeister/innen im Rahmen einer Bürgermeisterdienst-besprechung erörtert. Der Fachbeirat Forst und Jagd des Gemeinde- und Städtebundes wurde im Hinblick auf die Auflösung der Forstbetriebsgemeinschaften beteiligt. Von dort gab es keine Einwände im Hinblick auf die geplante Auflösung. Durch die nachfolgenden Beschlussvorlage ändert sich hinsichtlich der PEFC-Zertifizierung nichts in Folge der Auflösung der Forstbetriebsgemeinschaften, da diese durch dieses Vorgehen von den Forstbetriebsgemeinschaften gelöst werden. Ansprechpartner für PEFC Deutschland soll die Verbandsgemeinde Westerburg werden. Damit unterwirft sich die Ortsgemeinde erneut dem PEFC-Standard in Form eines Einzelzertifikats. Die Sammelzertifikate, die es in der Vergangenheit gegeben hat, werden so durch Einzelzertifikate für die einzelnen Waldbesitzer ersetzt. Die Kirchen haben schon Einzelzertifikate.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt wie folgt:
- Der Ortsbürgermeister / die Ortsbürgermeisterin wird beauftragt, die freiwillige Selbstverpflichtung des Waldbesitzers zu unterschreiben, wobei Ansprechpartner für PEFC Deutschland die VG Westerburg werden soll. Damit unterwirft sich die Ortsgemeinde erneut dem PEFC-Standard in Form eines Einzelzertifikats. Die Unterzeichnung hat bis spätestens 01.06.2024 zu erfolgen.
- Die Ortsgemeinde verzichtet zum 01.07.2024 auf alle Rechte bei der Auflösung der vorhandenen FBGs auf Herausgabe von Materialien, Anteile am Vereinsvermögen, Entschädigung von Einlagen oder sonstige Forderungen zu Gunsten der VG Westerburg
- Die Ortsgemeinde gibt zum 01.07.2024 alle Mitgliedschaften bei vorhandenen oder in der Vergangenheit vorhandenen Forstbetriebsgemeinschaften (bekannt oder unbekannt) auf bzw. wünscht die Auflösung aller vorhandenen Forstbetriebsgemeinschaften (bekannt oder unbekannt).
- Die Ortsgemeinde beauftragt die VG Westerburg in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Rennerod ggf. weitere notwendige Entscheidungen/Erklärungen zu treffen/abzugeben, die dem Ziel der vollständigen Auflösung der Forstbetriebsgemeinschaften dienlich sind.
- Die Ortsgemeinde beauftragt die VG Westerburg, die Änderung der PEFC-Zertifizierung von Gruppen- zu Einzelzertifizierungen, soweit notwendig, an die fördermittelgebenden Stellen, KVO, etc. zu kommunizieren.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung zur Neuanlage eines Bolzplatzes
Ein Ratsmitglied und ein paar Eltern regen an, die Grillhütte und die anliegende Wiese für Kinder auch nachmittags zur Verfügung zu stellen. Die Wiese soll als Bolzplatz mitgenutzt werden. Kleine Tore sind geplant, die jederzeit verrückt werden können, damit auch die Parkplatznutzung weiterhin uneingeschränkt möglich ist. Eine Absprache mit der Eintracht hat hierzu zu erfolgen.
Der alte Bolzplatz „Zur Heide“ soll gleichzeitig in Eigenleistung saniert werden. Speziell die Tore müssen beschwert und evtl. die Wiese neu eingesät werden. Weiterhin werden Fangnetze hinter dem Tor zum Spielplatz angebracht, damit die dort spielenden Kinder besser vor Fußbällen geschützt sind. Bei einem Ortstermin soll das ganze nochmal besprochen werden.
TOP 8
Beratung und Beschlussfassung Friedhof, Erneuerung der Hecke über dem Wiesengrabfeld
Die Tujahecke über dem Wiesengrabfeld ist nicht mehr ansehnlich und soll, so die Anregung von Ortsbürgermeister Becker, durch eine Hainbuchenhecke ersetzt werden. Die gesamte Länge beträgt ca. 56 Meter. Über diese Länge ist außerdem ein Maschendrahtzaun notwendig.
Es wurden drei Angebot eingeholt, welche sich zwischen 4.900 und 5.900 Euro bewegen. Aufgrund der hohen Kosten und der aktuellen Haushaltssituation wurde besprochen, den Friedhof in der neuen Legislaturperiode im gesamten einer weiteren Sanierung zuzuführen.
TOP 9
Verschiedenes
Sachverhalt:
Die roten Straßenlampen im Börncher und in der Steinkaut sind mit den Jahren sehr verwittert und müssen gereinigt, sowie neu gestrichen werden. Die Fa. Horz aus Guckheim hat zwei Lampen als Muster gestrichen und uns daraufhin ein Angebot erstellt. Die Kosten pro Stück belaufen sich auf rd. 230 Euro (ein Lampenschirm) bzw. 255 Euro (zwei Lampenschirme). Es gibt außerdem eine Zusage, die Lampen bis zur 725 Jahrfeier fertig zu streichen.
Beschluss:
Die im Börncher und in der Steinkaut befindlichen Straßenlampen werden gereinigt und neu gestrichen. Der Auftrag wird an die Firma Horz aus Guckheim anhand des vorliegenden An-gebots vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7 Dagegen: 1 Enthaltungen: 2
- Eine Bauvoranfrage im Hasenmorgen für ein Wohnhaus liegt vor. Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen das Bauvorhaben.
- Wir erhalten vom Kreis eine Förderung zur Einrichtung eines Notfalltreffpunktes. Es wurden verschiedene Vorschläge gemacht, welche im Spätsommer, auch mit der Feuerwehr, besprochen werden sollen.
- Der Schaden an einem Regeneinlauf in der Schulstraße kann nicht durch eigene Maßnahmen repariert werden. OB Becker wird sich mit der Firma Pehl aus Holler in Verbindung setzen.
- Es wurde beobachtet, wie Grünabfall von Anwohnern direkt am Ufer des Elbbaches gelagert wurde. Diese werden mündlich aufgefordert, dies zu unterlassen.
- Die Ausführungsarbeiten von Telekommunikationsanbietern an verschiedenen Ortsstraßen im Dorf sind sehr mangelhaft ausgeführt worden. Die Ausführung der Arbeiten sollten kontrolliert werden. Es laufen bereits Reklamationen.
- Ortsbürgermeister Becker informierte den Rat über folgende Eilentscheidungen i. S. v. § 48 GemO, die Kitaerweiterung betreffend:
Schlussrechnung Firma Werkstätten Kensch, aus Nauort über 1.904,15 Euro.
Schlussrechnung BVS HRS GmbH & Co. KG, Prüf- und Vermessungsaufgaben über 1.421,99 Euro
Benjamin Becker, Ortsbürgermeister
Heike Fasel, Schriftführerin