Protokoll über die Gemeinderatssitzung vom 13.10.2022
TOP 1 Eröffnung der Sitzung
OB Becker eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung, sowie die Beschluss-fähigkeit fest.
Auf schriftlichen Antrag eines Ratsmitgliedes wurde der Tagesordnungspunkt 7 (Beratung und Beschlussfassung über die Ausrichtung der Kirmes 2023) in den nichtöffentlichen Teil verschoben. Top 7 und Top 8 werden entsprechend getauscht.
Der Rat stimmt diesem einvernehmlich zu.
TOP 2 Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters
• An der Grillhütte gehen die Renovierungsarbeiten weiter voran.
• Ein Ratsmitglied bemängelt die Breite des ehrenamtlich angelegten Fußweges vom Steg zum Sportgelände.
• OB Becker informierte über die Termine der Gemeindeveranstaltungen: St. Martin: 12.11.2022, Volkstrauertag: 13.11.2022, Nikolausfeier: 05.12.2022, Seniorenweihnachtsfeier: 04.12.2022.
• Die defekten Regeneinläufe an der L300 sind erneut reklamiert und sollen vom LBM repariert werden.
• Der Steg am Mühlengraben wird in Kürze fertiggestellt. Ein Ratsmitglied konnte einseitig ein Geländer anbringen, welches an der alten Kita übrig geblieben war.
• OB Becker informierte über die Sitzung des Bauausschusses vom 29.09.2022 bei der überwiegend über die Kita-Baustelle gesprochen wurde.
• Ebenfalls informierte er über die Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung, Kinder, Jugend und Soziales am 06.10.2022. Themen hier waren u.a. die anstehende 725 Jahresfeier 2024. Die Planung dazu soll Anfang 2023 intensiviert werden.
• 2022 wurden insgesamt zehn Straßenlampen im Wert von 30.000 Euro saniert. In den kommenden Jahren sollen Schritt für Schritt weitere folgen.
• Am 22.09.2022 hat die Neuwahl des Vorstandes zur Jagdgenossenschaft Guckheim stattgefunden.
• Im Bereich des Bürgerhauses soll ein neuer, größerer Verkehrsspiegel errichtet werden. Der derzeit dort hängende Spiegel soll in der Straße „Zur Heide“ Höhe Anwesen Horz aufgestellt werden.
• Die Abrechnung der Straßenausbauarbeiten und Sanierungen „Unter der Rotheich“, „Zur Heide“ (Teilbereich) und „Wehrstraße“ werden derzeit von der Verbandsgemeinde erstellt.
• Die Satzung für die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge muss aufgrund einer Gesetzesänderung angepasst und neu beschlossen werden.
• Der Graben auf der Wiese hinter der Stegstraße, welcher in den Elbbach mündet, wird in Kürze ausgefräst.
• Für den Solarpark „Weltersburg/Guckheim“ sind der städtebauliche Vertrag und der Gestattungsvertrag durch die Fachabteilungen der Verbandsgemeinde überprüft und ohne Bedenken freigegeben worden.
• Am 10.10.2022 stellte die Verbandsgemeinde ein mögliches Konzept zur Übertragung der Trägerschaft der Kita von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde vor. Dieses soll Anfang 2023 im Rat beraten werden.
• Am 11.10.2022 tagte der Schulausschuss der Verbandsgemeinde in der Grundschule Guckheim und konnte sich von den existierenden Platzproblemen vor Ort einen Eindruck verschaffen. Die in den nächsten Jahren massiv steigenden Kinderzahlen machen es notwendig zu handeln.
• OB Becker berichtet vom Ergebnis des Forsthaushaltes 2021: Das Ergebnis schließt mit einem Plus von 17.608,00 Euro ab. Kalkuliert war ein Minus von 11.203,69 Euro. Der Rat nimmt dies freudig zur Kenntnis, verwies aber auf die Sondereffekte und die notwendigen Maßnahmen in den nächsten Jahren.
• OB Becker berichtet von einem Schreiben der Kreisverwaltung, wonach das Land ab 01.01.2023 die Nivellierungssätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer massiv anhebt: Grundsteuer A von 300% auf 345%, Grundsteuer B von 365% auf 465% und die Gewerbesteuer von 365% auf 380%. Empfohlen wird, die Sätze in den Ortsgemeinden ebenfalls entsprechend anzupassen. Diese Änderung hat deutliche Auswirkungen auf unseren Haushalt und soll im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 beraten werden.
• Im Bereich des Spielplatzes ist ein Kanaldeckel gerissen. Dieser muss durch die Ortsgemeinde getauscht werden.
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des 1. Nachtraghaushaltsplanes 2022
gem. § 97 Abs. 1 GemO
Vorlage: VO/2022/0388
Sachverhalt:
Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung wird der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten. In einer öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtraghaushaltsplanes oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner bei der Verbandsgemein-deverwaltung Westerburg schriftlich eingereicht werden können. Vor der Beschlussfassung über den Nachtragshaushaltsplan ist über die eingereichten Vorschläge in öffentlicher Sitzung zu beraten und beschließen.
Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfällt daher.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage: VO/2022/0387
Sachverhalt:
Mit dem vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan wird die ursprüngliche Haushaltsplanung für das Jahr 2022 auf neue Erkenntnisse angepasst. Insbesondere durch die Kostensteigerung bei der Erweiterung des Kindergartens wurde dieser Nachtragsplan notwendig. Ferner wurden an diversen Haushaltsstellen – teils auch nur geringfügige – Anpassungen vorgenommen. Zur Vermeidung von Doppelungen sei an dieser Stelle auf die Darstellung der wesentlichen Anpassungen im Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan verwiesen. Im Ergebnishaushalt schließt der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim nunmehr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 51.830,00 € ab, was im Vergleich zur ursprünglichen Planung eine Verbesserung in Höhe von 70.180,00 € bedeutet. Im Finanzhaushalt geht die Planung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 170.630,00 € aus, der zum einen durch die Aufnahme eines Investitionskredits von 170.630,00 € gedeckt wird. Im Haushaltsplan war noch keine Kreditaufnahme geplant. Somit verfügt die Ortsgemeinde Guckheim zum 31.12.2022 voraussichtlich über keine eigenen liquiden Mittel mehr.
Beschluss:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
gegenüber bisher Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro | verändert um Euro | |
1. im Ergebnishaushalt | |||
der Gesamtbetrag der Erträge | 1.458.140,00 | 1.552.130,00 | 93.990,00 |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.476.490,00 | 1.500.300,00 | 23.810,00 |
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -18.350,00 | 51.830,00 | 70.180,00 |
2. im Finanzhaushalt | |||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 7.390,00 | 77.570,00 | 70.180,00 |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.800,00 | 1.800,00 | 0,00 |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 250.000,00 | 250.000,00 | |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.800,00 | -248.200,00 | 250.000,00 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -9.190,00 | 170.630,00 | 179.820,00 |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite | von bisher | 0,00 | Euro | auf | 0,00 | Euro |
verzinste Kredite | von bisher | 0,00 | Euro | auf | 170.630,00 | Euro |
zusammen | von bisher | 0,00 | Euro | auf | 170.630,00 | Euro |
§ 3 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern und die Hundesteuer bleiben unverändert.
§ 4 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug | 2.133.046,59 | Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt | 2.178.028,59 | Euro |
und zum 31.12.2022 | 2.229.858,59 | Euro |
§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 1.500,00 Euro überschritten sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über das Dorfentwicklungskonzept
Sachverhalt:
Nachdem wir 2019 Schwerpunktgemeinde des Landes Rheinland Pfalz wurden, ist neben den verschiedenen Dorfmoderationen auch ein neues Dorfentwicklungskonzept erstellt worden. Stadt-Land Plus aus Boppard hat nach nun fast zwei Jahren der Analysen und dem Zusammentragen von Informationen ein mehr als sechzig Seiten umfassendes Dorfentwicklungskonzept erstellt.
In diesem sind u.a. die zu erwartende Einwohnerentwicklung Guckheims, aber auch notwendige Entwicklungsschritte für die Ortsgemeinde zusammengefasst worden. Für den Ortsgemeinderat ergibt sich dadurch eine Handlungsempfehlung für die nächsten Jahre.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme des vorgelegten Dorferneuerungskonzeptes von Stadt-Land-Plus für die Ortgemeinde Guckheim zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür:11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung, Informationen zum Kitaumbau
Im Rahmen der Bauausschusssitzung konnten wir uns an der Baustelle zur Kita über den aktuellen Stand der Baumaßnahme informieren.
Durch den Kastanienbaum auf dem Außengelände und die herunterfallenden Kastanien auf das Gerüst, wurde die Fassade leicht verschmutzt.
Die Betonarbeiten im Außenbereich wird die Firma Tadic Sehner aus Guckheim kurzfristig erledigen. Das Außengelände soll in Eigenleistung am 22.10.2022 aufgefüllt werden. Das nötige Füllmaterial (Steinerde und Mutterboden) liefert die Firma Goldhausen aus Bannberscheid. Thomas Goldhausen hat der Kita den Spielsand gespendet. Hierfür sprach der Rat ihm seinen herzlichsten Dank aus.
Für eine spätere Nachrüstung von Photovoltaikanlagen werden die notwendigen Vorrichtungen eingebracht.
Der Fliesenleger und die Malerfirma starten in Kürze mit ihren Arbeiten, das Dachteam Schmidt stellt derzeit die Außenfassade fertig.
Vergaben:
Es wurden zwischenzeitlich zwei weitere Gewerke an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter vergeben:
Die Metallarbeiten gehen an die Firma Metallbau Klünder aus Seck.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Schreinerarbeiten der Einbaumöbel wurden an die Werkstätten Kensch aus Nauort vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Wunsch der Kitaleitung und des Ortsbürgermeisters ist der Einzug zum 01.01.2023. Hierfür gibt es von Seiten der Kita-Leitung ein mit dem Jugendamt abgesprochenes Konzept. Für den notwendigen Personalbedarf ab 01.02.2023 liegen einige Bewerbungen vor. Ab dem 01.02.2023 soll die neue Kita in den Vollbetrieb gehen, da auch die Eltern der nachrückenden Kinder dringenden Bedarf angemeldet haben.#
TOP 7 Verschiedenes
• Für die Sammlung im Rahmen der Kriegsgräberfürsorge konnten am Sitzungsabend keine Freiwilligen gefunden werden. OB Becker führt hierzu Gespräche.
• Gewährung einer Jahressonderzahlung an nebenberufliche Arbeitskräfte der Ortsgemeinde.
Nach § 22 (GemO) haben Jeannine Krieger, Jannik Ochs, Heike Fasel und Burkhard Jung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und während dieser Zeit den Sitzungssaal verlassen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Gewährung einer Jahressonderzahlung unter Berücksichtigung der Hinzuverdienstgrenzen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Benjamin Becker, Ortsbürgermeister
Monica Nieland, Schriftführerin