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Dauerhaft Tempo 30 in Guckheim?

Benjamin Becker, Ortsbürgermeister, wendet sich an die Guckheimer Bürger und bittet um zahlreiche Wortmeldungen.


Liebe Anwohner der Hauptstraße/L300 Guckheim,

im Rahmen des Betriebes der Kita im Dorfgemeinschaftshaus wurde vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) eine 30er Zone im Bereich des Bürgerhauses eingerichtet. Die Auswirkungen sind durchaus positiv: Es wird deutlich langsamer gefahren, was einen enormen Fortschritt bei der Sicherheit der Kita-Kinder, der Schulkinder und der allgemeinen Fußgänger zu Folge hat. Außerdem haben wir den Effekt, dass es durch die langsameren Fahrzeuge zu einer ebenfalls deutlichen Reduzierung des Lärmes kommt.

Der Gemeinderat hat daher beantragt, eine dauerhafte Einrichtung der 30er Zone zu prüfen.

Aufgrund der Lärmimmission bestehen auch Chancen, dies vielleicht genehmigt zu bekommen.

Allerdings hat die LBM mir folgende Nachricht zukommen lassen, die für uns eine Rückfrage bei den Betroffenen erforderlich macht. Es wird wohl geplant, die Anwohner an der L300 bei baulichen Lärmschutzmaßnahmen mit bis zu 75% zu fördern. Sollte die 30er Zone eingerichtet werden, fällt diese Förderung weg.

Hier der Wortlaut der Nachricht:

Mittelfristig ist von Seiten des LBM geplant, im Bereich der L 300 in der OD Guckheim eine Lärmsanierung (Förderung der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden mit 75 %) durchzuführen. Wir weisen darauf hin, dass die Reduzierung der zulässigen innerörtlichen Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h Einfluss auf die Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen in Form von z. B. nachrangiger Einstufung im Lärmimmissionskataster, ggf. Wegfall der Förderfähigkeit, geringere Dimensionierung der passiven Lärmschutzmaßnahmen haben kann.

Liebe Anwohner, bitte gebt mir kurzfristig, bis 27.03.2022, eine Rückmeldung, wie Ihr das seht. Ein Stimmungsbild hilft uns, den Vorgang „im Sinne aller“ zu entscheiden.

Ihr könnt diese Seite ausdrucken und den unteren Teil im Bürgerhaus einwerfen, oder mir per Mail an gemeindeguckheim@web.de antworten.

Danke für Eure Mithilfe,

Benjamin Becker, Ortsbürgermeister

Im Großen und Ganzen gibt es zwei Möglichkeiten:

O Der Antrag zur Einrichtung einer 30er Zone auf der Hauptstraße/L300 soll aufrechterhalten werden, auch wenn damit eine mögliche Förderung von 75% von Lärmschutzmaßnahmen nicht mehr möglich ist.

O Der Antrag zur Einrichtung einer 30er Zone auf der Hauptstraße/L300 soll zurückgezogen werden, um mögliche Förderungen von Lärmschutzmaßnahmen nicht zu gefährden.