GemeinderatssitzungenIm Bild

Protokoll über die Gemeinderatssitzung vom 27.01.2022

TOP 1: Eröffnung der Sitzung

Ortsbürgermeister Becker begrüßte die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und stellte die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Anmerkungen zur Tagesordnung gab es keine.

TOP 2: Einwohnerfragestunde

Es gab keine eingereichten Fragen oder Wortmeldungen.

TOP 3: Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters

Der Einbruch in die Grillhütte im Dezember wurde der Versicherung gemeldet, bisher ohne Ergebnis.
Die Heizung im Dorfgemeinschaftshaus ist installiert und in Betrieb.
Es gab einen Ortstermin mit der Firma Klein, welche in Kürze den Elbbach ab der Einmündung vom Otterbach bachaufwärts von den größten Hindernissen für das Wasser befreit.
Die Verfahren zum Solarpark Weltersburg/Guckheim laufen planmäßig.
Es wurde eine erneute Anfrage an die Deutsche Post, eine Paketstation am DGH zu errichten, gestellt.
Ebenso holen wir derzeit Informationen zu einem Lebensmittelautomaten ein, welcher durch einen Landwirt aus der Nähe betrieben und mit z.B. Fleisch, Wurst, etc. bestückt werden kann. Weitere Informationen folgen.
Es soll geprüft werden, ob wir eine Ladestation für E-Autos und E-Bikes errichten können. Hierzu folgt in Kürze ein Termin mit der Kreisverwaltung.
Anfang März soll der Arbeitskreis Wald tagen und u.a. über den massiven Einschlag von Buchen sprechen.
Die Ortsgemeinde Guckheim hat 2021 vom Land Fördergelder für die Bewältigung der durch Extremwetter verursachten Schäden im Wald von insgesamt 19.689 Euro erhalten.
Das Geschwindigkeitsmessgerät in der Nähe der Bäckerei Garcia ist defekt und kann nicht repariert werden, da es keine Ersatzteile gibt. Da wir derzeit dort eine 30er-Zone haben, soll 2023 darüber beraten werden, eine neue Anzeige anzuschaffen. Kosten ca. 380,00 Euro.
Das Ermittlungsverfahren bezüglich der Sachbeschädigungen und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr im Sommer 2021 sind ohne Ergebnis eingestellt worden.
OB Becker informiert über das Ergebnis der Umfrage zur Auswirkung der Coronapandemie auf das Vereinsleben in den Gemeinden.

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über den Forsthaushalt 2022

Sachverhalt:
Durch das Forstamt Rennerod wird jedes Jahr der Forstwirtschaftsplan zur Beratung und Beschlussfassung erstellt.
In dem vorgelegten Plan stehen den Aufwendungen in Höhe von 40.209,00 Euro Erträge in Höhe von 14.446,00 Euro entgegen. Im Ergebnis wird von einem geplanten Fehlbetrag in Höhe von 25.763,00 Euro ausgegangen. Hauptkostenpunkt dabei ist die geplante Aufforstung im Bereich Hasenmorgen.
Beschluss:
Dem Forstwirtschaftsplan 2022 wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 5: Beratung über den Haushalt 2022

Benjamin Becker und Christian Müller führten am 14.01.2022 gemeinsam mit Frau Limbach, Sachbearbeiterin der Verbandsgemeinde, ein Vorgespräch zum Haushalt 2022.
Die Unterlagen dieser Besprechung wurden vorab allen Ratsmitgliedern per Mail zugesandt.
2022 soll es in erster Linie um Sanierung und Erhalt der vorhandenen Infrastruktur gehen.
Die Mittel zur Sanierung der Wehrstraße sind aus 2021 übertragen worden, ebenso die Kos-ten der Erweiterung der Kita.
Schwerpunkte wollen wir in der Aufforstung des Waldes (Verlängerung Hasenmorgen), der Sanierung von Teilen der Straßenbeleuchtung, der Rissesanierung an den Ortsstraßen, des Rundbogens an der Brücke im Mühlental, des Brunnenplatzes, sowie weiterer kleinerer Pos-ten (Spielplatz, Wassergräben, Bürgerhaus, etc.) setzen.
OB Becker gibt die geplanten Vorhaben mit den kalkulierten Kosten an die Finanzabteilung der Verbandgemeinde. Diese setzen unsere Pläne nun um. Ziel ist es, den Haushalt 2022, nach Offenlage, am 03.03.2022 zu beschließen.

TOP 6: Informationen zum Stand des Kitaumbaus

Am 18.12.2021 traf sich der Bauausschuss gemeinsam mit dem Architekten auf der Baustelle und besprach das weitere Vorgehen. Es wurde über die Heizung, die Lüftungsanlagen und die Dämmung gesprochen und dabei vom Architekten, Herrn Storch, über die möglichen Techni-ken aufgeklärt.
Sachverhalt:
Ausschreibung der Fenster und Türen im Rahmen der Erweiterung der Kita. Der Auftrag für die Einbringung der Fenster und Türen soll, nach der bereits erfolgten und beendeten Ausschreibung, sowie nach Prüfung und Empfehlung des Architektenbüros FOR aus Altenkirchen, an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Stoffel aus Höhn, vergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1
Sachverhalt:
Ausschreibung der Dacharbeiten im Rahmen der Erweiterung der Kita. Der Auftrag für die Dacharbeiten soll, nach der bereits erfolgten und beendeten Ausschrei-bung, sowie nach Prüfung und Empfehlung des Architektenbüros FOR aus Altenkirchen, an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Schmidt Bedachungen aus Nistertal, vergeben werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

Ende Februar/Anfang März soll der Bauausschuss erneut zusammenkommen, um weitere Details zu beraten.
Positiv zu bemerken ist, dass die kalkulierten Kosten und die tatsächlichen Kosten derzeit kaum voneinander abweichen. Der Rat nimmt dies wohlwollend zur Kenntnis.

TOP 7: Information über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2020 Vorlage: VO/2021/0762

OB Becker informierte über das Betriebsergebnis des Forsthaushaltes 2020. Die Gemeinde Guckheim hatte Ausgaben von 35.015,00 Euro und Erträge von 29.064,00 Euro.
Dies ergab einen Jahresfehlbetrag von 4.250,61 Euro.

TOP 8: Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Strom- und Gaslieferverträge 2023 Vorlage: VO/2022/0025

Sachverhalt:
Die bestehenden Lieferungsverträge für Strom und Erdgas laufen zum 01.01.2023 aus, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Für die neuen Lieferungen ab 2023 gibt es sowohl die Option zur Teilnahme an der Bündel-ausschreibung des Gemeinde- und Städtebunds sowie die Möglichkeit zur eigenen Ausschreibung über das Ingenieurbüro Specht für Energiewirtschaft und -technik.
Die Teilnahme an der Bündelausschreibung wäre kostengünstiger gewesen, wenn nicht die Nachbarverbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg und Westerburg ihr Interesse an einer gemeinsamen Ausschreibung mit dem Ingenieurbüro Specht bekundet hätten.
Durch die Teilnehme der drei Verbandsgemeinden ergeben sich geringere Kosten je Verbandsgemeinde, somit erweist sich das Angebot des Ingenieurbüros Specht als die wirtschaftlichere Variante. Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg beabsichtigt nun geneinsam mit den Verbandsgemeinden Hachenburg und Westerburg das Ingenieurbüro Specht, vertreten durch Herrn Dipl. Ing. Bernd Busse, für eine eigene Ausschreibung zu beauftragen. Da die Ausschreibung sowie das Vergabeverfahren einen zeitlichen Vorlauf benötigen, sind die Entscheidungen bereits zum derzeitigen Zeitpunkt zu treffen. Sowohl die Strom- als auch die Erdgaslieferung ist im Angebot des Büro Spechts enthalten.
Auftraggeber ist die Verbandsgemeinde Bad Marienberg. Die Gesamtkosten von der Ausschreibung bis zu den abgeschlossenen Verträgen werden, unabhängig von der Abnahmemenge, zwischen den drei teilnehmenden Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg und Westerburg aufgeteilt. Die Teilnahme der jeweiligen Städte und Ortsgemeinden ist in der Pauschalzahlung der Verbandsgemeinden inbegriffen.
Die Ausschreibung wird nach vergaberechtlicher Beurteilung europaweit erfolgen. Die Erarbeitung einer Beschaffungsstrategie erfolgt im weiteren Prozess. Es soll die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren ausgeschöpft werden. Dazu wird vom Lieferanten ein Preis für die Handelsmarge abgegeben. Der Energiepreis setzt sich dann aus dem Börsenstrompreis der Beschaffungsstrategie und der angebotenen Marge zusammen. Die Erstlaufzeit wird im Rahmen des Prozesses noch festgelegt. Ein erster Vorschlag wären zwei Jahre mit zwei Jahren Verlängerung. In den Folgejahren ist es üblich, dass die Marge noch marktgerecht bleibt, dies sollte jedoch zum Ende der Erstlaufzeit überprüft werden. Ist dies der Fall, können mit den neuen Börsenstrompreisen neue Strompreise gebildet werden, sodass der Vertrag fortgesetzt wird.
Da es sich bei der Strom- und Gasbeschaffung nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, muss die Zustimmung zur Teilnahme an der Ausschreibung über das Ingenieurbüro Specht durch die teilnehmenden Kommunen beschlossen und entsprechende Vollmachten erteilt werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung schlägt vor, Herrn Bürgermeister Andreas Heidrich (entsprechend der in der Anlage befindlichen Vollmacht) zu bevollmächtigen, die Interessen der Verbandsgemeinden und ihrer Ortsgemeinden im Rahmen der gemeinsamen, europaweiten Ausschreibung für die Jahre 2023 ff. zu vertreten.
Je Medium wird voraussichtlich ein Los gebildet. Lieferbeginn ist der 01.01.2023. Die Gesamtlaufzeit würde damit am 31.12.2026 um 24:00 Uhr für Strom und am 01.01.2027 um 06:00 Uhr für Gas enden. Die Erklärung zur Teilnahme an der Ausschreibung durch die Stadt/Ortsgemeinde ist durch Beschluss der zuständigen Gremien herbeizuführen.
Aufgrund der positiven Erfahrungen der Verbandsgemeinde Bad Marienberg aus einer Zusammenarbeit in 2016, wird die Beauftragung des Ingenieurbüros Specht empfohlen.
Beschluss:
A) Beschlussvorschlag Strom

  1. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Ausschreibung zur Deckung des gesamten Bedarfs an Strom der Liegenschaften und Einrichtungen der Ortsgemeinde zum 01.01.2023 vorzunehmen.
  2. Auftraggeber für die Durchführung der Ausschreibung ist die Verbandsgemeinde Bad Marienberg. Die Gesamtkosten der Ausschreibung werden unabhängig von der Abnahmemenge durch die drei teilnehmenden Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg und Westerburg geteilt. Die Teilnahme der jeweiligen Städte und Ortsgemeinden/Zweckverbände ist in der Pauschalzahlung der Verbandsgemeinden inbegriffen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt eine entsprechende Zustimmung zur Teilnahme an der gemeinsamen Ausschreibung für die Ortsgemeinde zu erteilen.
  3. Der Ortsbürgermeister bevollmächtigt den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, Herrn Andreas Heidrich, die Interessen der Ortsgemeinde wahrzunehmen und dem wirtschaftlichst bietenden Teilnehmer den Zuschlag zu erteilen. Die in der Anlage zu diesem Beschluss befindliche Vollmacht wird erteilt.
  4. Die Ortsgemeinde erkennt das Ergebnis der Ausschreibung an. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
  5. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität auszuschreiben:

    100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote

    Die Ausschreibung soll erfolgen:
    Für alle Abnahmestellen des AG

    Hinweis:
    UBA Definition Neuanlagen: Alle Stromerzeugungsanlagen, die entweder bis zu vier Jahre vor dem Beginn der Stromlieferung (gilt für Windenergie, Energie aus Biomasse und solare Strahlungsenergie) oder bis zu sechs Jahre vor dem Beginn der Stromlieferung (gilt für Wasserkraft, Geothermie) in Betrieb genommen wurden.
    (Quelle: Umweltbundesamt – Arbeitshilfe Beschaffung von Ökostrom)

B) Beschlussvorschlag Erdgas

  1. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Ausschreibung zur Deckung des gesam-ten Bedarfs an Erdgas der Liegenschaften und Einrichtungen der Ortsgemeinde zum 01.01.2023 vorzunehmen.
  2. Auftraggeber für die Durchführung der Ausschreibung ist die Verbandsgemeinde Bad Marienberg. Die Gesamtkosten der Ausschreibung werden unabhängig von der Abnahmemenge durch die drei teilnehmenden Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg und Westerburg geteilt. Die Teilnahme der jeweiligen Städte und Ortsge-meinden/Zweckverbände ist in der Pauschalzahlung der Verbandsgemeinden inbegrif-fen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt eine entsprechende Zustimmung zur Teil-nahme an der gemeinsamen Ausschreibung für die Ortsgemeinde zu erteilen.
  3. Der Ortsbürgermeister bevollmächtigt den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, Herrn Andreas Heidrich, die Interessen der/des Stadt/Ortsge-meinde/Zweckverbandes wahrzunehmen und dem wirtschaftlichst bietenden Teilneh-mer den Zuschlag zu erteilen. Die in der Anlage zu diesem Beschluss befindliche Voll-macht wird erteilt.
  4. Die Ortsgemeinde erkennt das Ergebnis der Ausschreibung an. Sie verpflichtet sich zur Gasabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
  5. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, Erdgas mit folgender Qualität auszuschreiben:

    Reines fossiles Erdgas

    Die Ausschreibung von Erdgas soll erfolgen:
    Für alle Abnahmestellen des AG

    Abstimmungsergebnis:
    Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 9: Verschiedenes

Der Gemeinderat stellt die positiven Auswirkungen der Tempo 30 Zone vor dem Bürgerhaus fest und beschließt, bei der Verkehrsbehörde der Verbandsgemeinde eine dauerhafte Einrichtung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 5 Dagegen: 1 Enthaltungen: 2

Zwei Mitglieder des Gemeinderates haben Unterlagen und Bilder der wichtigsten Wassergräben erstellt und den Pflegebedarf erläutert. Im Bauausschuss soll darüber gesprochen werden, wie wir hier am besten vorgehen.
Ebenso soll der Bauausschuss beauftragt werden, die Straßenrisse der Ortsstraßen zu erfassen.
2024 wird Guckheim 725 Jahre alt. OB Becker, Christian Müller und Burkhard Jung beginnen mit einer Planung für eine eventuelle Feier.
Der Funkturm ist noch nicht in Betrieb. Dies soll voraussichtlich Mitte März passieren. Wir werden informiert.
Das Wiesengrabfeld auf dem Friedhof soll, wie bereits geplant, im unteren Bereich des Friedhofes weitergeführt werden.

Benjamin Becker, Ortsbürgermeister
Monica Nieland, Schriftführerin