GemeinderatssitzungenTitelmeldung

Protokoll über die Gemeinderatssitzung vom 04.02.2021

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Ortsbürgermeister Becker eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung und Beschlussfähigkeit fest. Zudem begrüßte er Frau Katja Limbach von der Finanzabteilung der VG Westerburg sowie alle anwesenden Ratsmitglieder zur heutigen Sitzung. Er beantragte die Tagesordnung um zwei weiter Punkte zu erweitern: neue Top 8: 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Westerburg (hier: Gemeinde Willmenrod, Bereich Solarpark Willmenrod), neue Top 9: Beratung und Beschlussfassung über den Wegenutzungs- und Leitungsrechtsvertrag der DFMG Deutsche Funkturm GmbH mit der Ortsgemeinde Guck-heim. Alle weiteren Punkte verschieben sich entsprechend eine Nummer nach hinten. Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung zu. Weitere Einwände wurden nicht erhoben.

TOP 2 Anfragen und Mitteilungen des Bürgermeisters

– Ortsbürgermeister Becker bedankte sich bei den Organisatoren der Veranstaltungen in 2020 (St. Martin, Nikolaus, Senioren-Nikolaus, Volkstrauertag) für die kreative Umsetzung. Die Konzepte sind sehr positiv aufgenommen worden.
– Auf der Homepage (www.guckheim.com) und der Facebookseite von Guckheim können weitere aktuelle Informationen über Guckheim nachgelesen werden.
– Frau Kerstin Schaden hat zum 01.02.2021 ihren Dienst als Leitung in der Kita Guckheim begonnen.
– Die Landtagswahl am 14.03.2021 wird nicht als reine Briefwahl abgehalten.
– Das bestellte Brennholz wird an die Besteller zugeteilt, sobald die Bodenverhältnisse dies zulassen.
– Informationen über den Gewerbesteuerstand zum 31.12.2020.

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2021 gemäß § 97 Abs. 1 GemO

Sachverhalt:
Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
In einer öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg schriftlich eingereicht werden können.

Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfällt daher.

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2021

Die Haushaltssatzung der und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim wurde in der letzten Ratssitzung ausführlich beraten und besprochen.

Beschluss:
Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim für das Jahr 2021 wird wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.    im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf1.375.421,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf1.396.889,00 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
-21.468,00 €
2.    im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf21.580,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf710.940,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.433.490,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf-722.550,00 €
der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf700.970,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf0,00 €
verzinste Kredite auf582.730,00 €
zusammen auf582.730,00 €

§ 3 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf490 v.H.
Grundsteuer B auf490 v.H.
Gewerbesteuer auf400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund40,00 €
für den zweiten Hund100,00 €
für jeden weiteren Hund150,00 €
für den ersten gefährlichen Hund512,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund930,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund930,00 €

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug2.176.142,06 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt2.067.417,06 €
und zum 31.12.20212.045.949,06 €

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100
Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 € überschritten sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Optierung zur Regelbesteuerung im Forstbetrieb

Sachverhalt:

Der Forstbetrieb der Ortsgemeinde Guckheim wird derzeit im Rahmen der Pauschalbesteuerung nach § 24 UStG zur Umsatzsteuer veranlagt. Die Holzverkäufe werden mit einem Steuersatz von 5,5 % besteuert. Die erhaltene Umsatzsteuer muss nicht an das Finanzamt abgeführt werden. Die Gemeinde hat jedoch keine Vorsteuerabzugsberechtigung für eingehende Rechnungen.

Bedingt durch die bekannte Problematik (Borkenkäfer, Dürre) im Bereich des Forsts ist mit sinkenden Verkaufserlösen und steigenden Aufwendungen für die Wiederaufforstung, Pflegekosten sowie Unternehmerkosten zu rechnen. Es muss leider davon ausgegangen werden, dass der Forsthaushalt auf nicht absehbare Zeit defizitär sein wird. Vor diesem Hintergrund hat die Verbandsgemeindeverwaltung, auch auf Anregung durch das Forstamt Rennerod, den Wechsel in die Regelbesteuerung im Forst geprüft. Durch einen Wechsel in die Regelbesteuerung wird der Holzverkauf nicht mehr mit dem Pauschalsteuersatz von 5,5% sondern mit 19 % Umsatzsteuer besteuert (Brennholzverkauf an Privatpersonen: 7 % Umsatzsteuer). Bei der Ortsgemeinde verbleiben jedoch lediglich die Nettoeinnahmen aus Holzverkauf, da die erhaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Im Gegenzug kann jedoch die gezahlte Umsatzsteuer aus eingehenden Rechnungen aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung vom Finanzamt erstattet werden. Dies führt wiederum zu niedrigeren Aufwendungen von 19 % oder 7 %, je nachdem ob die Aufwendungen dem Regel- oder ermäßigtem Steuersatz unterliegen.
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wurde eine Vergleichsberechnung zwischen der Regelbesteuerung und der Durchschnittsbesteuerung durchgeführt. Grundlage war der Forstwirtschaftsplan 2021. Ein Wechsel in die Regelbesteuerung zum 01.01.2021 würde für die Ortsgemeinde Guckheim eine Verbesserung von 866,06 € im Jahr 2021 bedeuten.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Guckheim beschließt den Wechsel in die Regelbesteuerung im Forst zum 01.01.2022, da der Preis für den Endverbraucher sich in 2021 nicht verändern soll. Die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg ist gebeten, dies entsprechend beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 1 Enthaltungen: 0

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme und Vermittlung von Spenden

Sachverhalt:
Bei der Verbandsgemeindekasse Westerburg wurde am 22.12.2020 eine Geldspende in Höhe von 1500 Euro von der Firma KVG Kunststoff-Vertriebs KG, Feincheswiese 5, Staudt zugunsten des Kindergartens Guckheim eingezahlt. Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO i.V.m. § 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Guckheim hat der Ortsgemeinderat über die Annahme und Vermittlung von Spenden zu entscheiden. Die Annahme der Spende erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Guckheim stimmt der Annahme der Geldspende in Höhe von 1500 Euro von der Firma KVG Kunststoff-Vertriebs KG, Staudt zugunsten des Kindergartens Guckheim zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 7 Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Westerburg (hier: Ortsgemeinde Enspel, Bereiche Müllserbitz und Nistertalstraße)
Zustimmungsbeschluss (§ 67 Abs. 2 GemO)

Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Westerburg führt derzeit das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Westerburg durch.
Gegenstand der Änderungsplanung ist die beabsichtigte Darstellung weiterer gemischter Bauflächen und Grünflächen für die Ortslage Enspel im Bereich der Ortsausgänge Richtung Stockum-Püschen und Nistertal.
Wir fügen zu Ihrer Information diesem Schreiben als Anlage die Begründung des Änderungsplanes sowie einen Lageplan mit der zukünftigen Nutzung bei.
Nach § 67 Abs. II GemO bedarf die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden in der VG Westerburg. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Westerburg im Bereich der Ortsgemeinde Enspel („Müllserbitz“ und „Nistertalstraße“) zu.

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0


TOP 8 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Westerburg (hier: Gemeinde Willmenrod, Bereich Solarpark Willmenrod) Zustimmungsbeschluss (§ 67 Abs. 2 GemO)

Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde Westerburg führt derzeit das Verfahren zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Westerburg durch. Gegenstand der Änderungsplanung ist die beabsichtigte Darstellung einer Sonderbaufläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Willmenrod. Wir fügen zu Ihrer Information diesem Schreiben als Anlage die Begründung des Änderungsplanes sowie einen Lageplan mit der zukünftigen Nutzung bei.
Nach § 67 Abs. II GemO bedarf die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden in der VG Westerburg. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Westerburg im Bereich der Ortsgemeinde Willmenrod („Solarpark Willmenrod“) zu.


Abstimmungsergebnis:

Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über den Wegenutzungs- und Leitungsrechtsvertrag der DFMG Deutsche Funkturm GmbH mit der Ortsge-meinde Guckheim

Sachlage:
Die DFMG beabsichtigt, auf dem Flurstück 3, Flur 32 in der Gemarkung Guckheim in 56459 Guckheim eine Funkübertragungsstelle zu errichten. Das Grundstück soll über die Grundstücke des Gestattungsgebers erreicht werden. Hierzu muss eine Vereinbarung über die Wegenutzung getroffen werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1

TOP 10 Straßenangelegenheiten

  • Der Bauausschuss wird gebeten, im Laufe des ersten Halbjahres eine Mängelliste der Ortsstraßen zu erstellen, um anschließend eine schrittweise Sanierung zu planen.
  • Die Firma Zoth hat ein Angebot abgegeben, die bestehenden Straßenlampen auf LED umzustellen. Hierdurch kann die OG erhebliche Stromkosten sparen. Dirk Wengenroth wird sich hierzu mit der Firma Zoth in Verbindung setzen und dies im Bauausschuss beraten.
  • Sollte die Sanierung der Wehrstraße wegen der Ablehnung des Haushaltes nicht stattfinden können, sollen hier zumindest die vorhandenen Löscher geschlossen werden. Der Rat ist sich allerdings einig, dass die Wehrstraße Priorität hat.

TOP 11 Forstangelegenheiten, Bildung einer Arbeitsgruppe Forst

Sachverhalt:
Der Wald ist ein wichtiger Faktor der Ortsgemeinde Guckheim.
Durch die sehr trockenen Sommer sind, für jeden ersichtlich, sehr große Schäden entstanden. Ortsbürgermeister Becker schlägt vor, eine Arbeitsgruppe Forst zu bilden, die sich dem Thema Wald/Forst widmet.
U.a. sind Themen: die Wiederaufforstung, der Verkauf von Brennholz, die Unterhaltung von Waldwegen, etc., sowie die Erstellung eines Maßnahmenplans für die nächsten Jahre.
Die Arbeitsgruppe wird zunächst aus folgenden Ratsmitgliedern gebildet: Benjamin Becker, Christian Müller, Heike Fasel, Adrian Fasel, Markus Sauer.
Zu einem späteren Zeitpunkt ist geplant auch weitere interessierte Bürger aufzunehmen.
Eine Aufforstung des Rothenbergs soll Oktober/November 2021 erfolgen. Die gefällten Buchen werden beim Brennholz mit verteilt. Alle anderen gefällten Bäume sollen als Totholz im Rothenberg verbleiben.

TOP 12 Beratung über das weitere Vorgehen Kitaumbau, Bildung einer Arbeitsgruppe.

Sachverhalt:
Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2021, soll beginnend in diesem Jahr die Kita an- und umgebaut werden. Hierzu sind im Vorfeld einige Dinge zu klären, wie z.B. die Unterbringung der Kita während der Bauzeit, der Umzuge, etc.
Für die Planung dieser Zeit soll eine Arbeitsgruppe aus den Reihen der Erzieherinnen, des Elternbeirates und des Gemeinderates gebildet werden.
Diese sind: Frau Kerstin Schaden, Frau Dagmar Loos-Dünnes, Frau Johanna Lehnhardt, Herr Burkhard Jung, Frau Heike Fasel, Frau Jeannine Krieger, Frau Anke Schweitzer und Ortsbürgermeister Benjamin Becker.
Das erste Treffen findet am 11.02.2021 statt.

TOP 13 Verschiedenes

  • Es soll, gemeinsam mit der Eintracht und dem Tennisverein, ein neuer Rasenmähertraktor für das Sport- und Freizeitgelände angeschafft werden. Ein Angebot der Firma Sabel, Thalheim liegt vor. Dirk Wengenroth besorgt noch jeweils ein Angebot der Firma Krekel, Wallmerod und der Firma Klees, Wengenroth. Ein Beschluss erfolgt später.
  • Die Schilder im Dorf müssen aufgehängt werden. Dazu haben sich folgende Personen bereit erklärt: Burkhard Jung, Monika Nieland, Markus Sauer, Jannik Ochs. Ein Termin wird noch vereinbart.
  • Bürgerhaus Guckheim: durch den Umbau der Kita wird es vorerst, aus finanziellen Gründen, schwierig, auch das DGH rundum zu erneuern. Ortsbürgermeister Becker schlägt hierzu vor, ein Konzept zu erstellen, nachdem wir in den nächsten Jahren gewisse bauliche Veränderungen im kleinen Rahmen vornehmen können. Zuallererst wird durch Ralph Horz und Joachim Jung eine Bestandsaufnahme gemacht, um die bestehenden Mängel zu benennen. Im Bauausschuss soll dies dann besprochen werden und eine Prioritätenliste erfolgen. Bei den anstehenden Sanierungen ist ein ebenfalls noch zu erstellendes Gesamtkonzept zu beachten. Hierzu werden wir im Gemeinderat beraten.
  • Aus den Reihen des Rates wurde der Bedarf an einem Baugebiet angemerkt. Ebenfalls wurde darüber diskutiert, was mit eventuellen „alten“ Gebäuden im Ortskern passiert. Hierzu ist es notwendig, weitere Informationen einzuholen, da es schwierig ist, ein weiteres Baugebiet auszuweisen. Hilfreich kann das Dorfentwicklungskonzept von Stadt-Land-Plus sein, welches uns in Kürze zugeht. Benjamin Becker und Lutz Soor informieren sich.
  • Stefan Neu schlägt vor, eine Paketstation der DHL anzufragen. Diese könnte am Bürgerhaus aufgestellt werden. Der Rat befürwortet dies und beauftragte Herrn Neu, mit der DHL zu sprechen.
  • Das Hochwasser im Februar macht deutlich, dass auch hier Handlungsbedarf besteht. Heike Fasel und Benjamin Becker werden sich mit dem Thema befassen, sodass wir ein Konzept mit einem Maßnahmenplan erstellen können. Auch ist zu prüfen, was kurzfristig umgesetzt werden kann.
  • Die Zuwegung zur Brücke am Sportplatz ist durch das Hochwasser beschädigt worden und muss saniert werden.
  • Laut dem Förster, Herrn Schwerhoff, werden die Waldwege, die durch den Holztransport beschädigt wurden, bei besserer Witterung wieder hergestellt.
  • Die nächste Gemeinderatsitzung soll am 15.04.2021 stattfinden.

Ortsbürgermeister Benjamin Becker
Schriftführerin Monica Nieland