Protokoll über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 13.02.2020
Öffentlicher Teil
TOP 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Tagesordnung
Zu Beginn der Ratssitzung begrüßte Ortsbürgermeister Becker alle anwesenden Ratsmitglieder, die Mitglieder des Bauausschusses, die Mitglieder des Ausschusses für Dorfentwicklung, Soziales, Kinder, Jugend und Kultur, sowie den Zuhörer zur heutigen Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung zur Ratssitzung fest. Ortsbürgermeister Becker beantragte anschließend, die aktuelle Tagesordnung um zwei weitere Tagesordnungspunkte zu erweitern. Als neuer Tagesordnungspunkt 7 wurde der Punkt: “Beratung und Beschlussfassung über die überplanmäßigen Ausgaben gem. § 100 (1) für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung” und als neuer Tagesordnungspunkt 8 wurde der Punkt: “Bauangelegenheiten” in die heutige Tagesordnung mitaufgenommen. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend nach hinten. Der Ortsgemeinderat stimmte dieser Erweiterung der Tagesordnung einvernehmlich zu. Weitere Einwendungen zur heutigen Tagesordnung wurden nicht erhoben.
TOP 2 Allgemeine Informationen des Bürgermeisters
Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass
- er Anfang März 2020 mit dem Bauamtsleiter der VG Westerburg ein Gespräch wg. eines Hochwasserkonzeptes für Guckheim führen wird.
- die Tonausbeutung in der Grube „Erna Marie“ zum Ende des Jahres 2021 eingestellt wird. Im Zuge dieser Maßnahme wird der Tongrubeninhaber Josef Weiss den jetzigen Wirtschaftsweg in Richtung Weltersburg auf eigene Kosten fachgerecht endausbauen und auch das abfließende Oberflächenwasser in Richtung Guckheim regulieren.
TOP 3 Beratung über den Pachtvertrag des Festplatzes
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Ortsbürgermeister Becker den 1. Vorsitzenden der Eintracht Guckheim, Michael Fasel. Unter Berücksichtigung der angeführten Argumente und Einwänden seitens der Eintracht Guckheim zur Änderung des Pachtvertrages hat sich der OGR nochmals intensiv mit den einzenen Statuten des Pachtvertrages befasst und auseinandergesetzt. Er kam übereinstimmend zu dem Entschluss, an den jetzigen Pachtvereinbarungen festzuhalten und sich evtl. zu einem späteren Zeitpunkt nochmals damit zu beschäftigen
Bes. Vorkommnis:
Das Ratsmitglied Christian Müller hat an den Beratungen nach § 22 Abs. 2 (GemO) nicht teilgenommen und vorher den Sitzungstisch verlassen.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner zum Entwurf des Haushaltsplanes 2020 gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs. 1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfällt daher.
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2020
Der Ortsgemeinderat hat in der letzten Sitzung ausführlich über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2020 beraten.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt | |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.228.326,00 € |
der Ge3samtbetrag der Aufwendungen auf | 1.337.051,00 € |
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf | -108.725,00 € |
2. im Finanzhaushalt | |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -80.550,00 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 46.500,00 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 80.000,00 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -33.500,00 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 114.050,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite | 0,00 € |
auf verzinste Kredite auf | 0,00 € |
zusammen auf | 0,00 € |
§ 3 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A | 300 v.H. |
Grundsteuer B auf | 365 v.H. |
Gewerbesteuer | 365 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund | 40,00 € |
für den zweiten Hund | 100,00 € |
für jeden weiteren Hund | 150,00 € |
für den ersten gefährlichen Hund | 512,00 € |
für den zweiten gefährlichen Hund | 930,00 € |
für jeden weiteren gefährlichen Hund | 930,00 € |
§ 4 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug | 2.138.166,90 € |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt | 2.125.357,90 € |
und zum 31.12.2020 | 2.016.632,90 € |
§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 € überschritten sind.
Abstimmungsergebnis: 13 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 6 Herstellung des Einvernehmens für ein Bauvorhaben nach § 36 Baugesetzbuch
Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass
- der Ortsgemeinde Guckheim eine Bauvoranfrage über den Bau eines Wintergartens im Flur 30, Parzelle 87/2, Im Mühlental 7, vorliegt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt das Einvernehmen nach § 36 BGB für den Bau eines Wintergartens im Flur 30, Parzelle 87/2, Mühlental 7, her.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig –
- der Ortsgemeinde Guckheim eine Bauvoranfrage über einen Neubau (3 WE) im Flur 5, Flurstück 115/5, Hauptstr. 35 vorliegt. Der Rat diskutierte sehr angeregt zu diesem Bauvorhaben. Es wurde vorgeschlagen, zeitnah einen Ortstermin mit allen Beteiligten (Bauherr, Anwohner, Ortsgemeindevertreter und Vertreter der VG Westerburg) anzuberaumen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stellt das Einvernehmen nach § 36 BGB für das Bauvorhaben im Flur 5, Flurstück 115/5, Hauptstr. 35 nicht her. Der Rat weist Ortsbürgermeister Becker an, eine entsprechende Ablehnungsbegründung zu formulieren und an die Verwaltung weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig –
TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die überplanmäßigen Ausgaben gem. § 100 (1) GemO für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung
Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass der Ortsgemeinde Guckheim eine Stromrechnung der EVM Mittelrhein AG für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung für das 2. HJ. 2019 vorliegt. Die Finanzierung dieser Ausgabe wird durch die vorhandenen liquiden Mittel der Ortsgemeinde gedeckt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die überplanmäßige Ausgabe gem. § 100 (1) GemO an die Fa. EVM Mittelrhein AG.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig –
TOP 8 Bauangelegenheiten
Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass
- die Ortsgemeinde Guckheim ein Vorkaufsrecht hat für das Grundstückes Hauptstraße 40, welches verkauft werden soll.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, ihr Vorkaufsrecht für das Grundstück Hauptstraße 40, nicht auszuüben.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig –
- das Bruchsteinmauerwerk an der Brücke im Mühlental sehr brüchig ist und dringend saniert werden muss. Hierzu sollen Angebote von verschiedene Fachfirmen eingeholt werden.
TOP 9 Verschiedenes
- Aus der Mitte des Rates wurde angeregt, zusammen mit der Fa. Zoth, Westernohe, eine Ortsbegehung wegen der veralteten Straßenbeleuchtung durchzuführen und abzuwägen, ob es sich unter Berücksichtigungen aktuell noch laufender Verträge derzeit lohnt, diese auf neueste LED-Technik umzustellen.
- Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass in diesem Jahr, wie beschlossen, die Strassenrisse im gesamten Ortsgebiet saniert werden sollen. Hierzu liegen der Ortsgemeinde 2 Angebote vor: Von den Firmen Schönauer, Weltersburg und Kutter, aus Memmingen. Nach eingehender Prüfung der beiden Angebote entschied sich der Rat letztendlich für die Vergabe des Auftrages an die Fa. Kutter aus Memmingen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beauftragt Ortsbürgermeister Becker, den Auftrag nach Genehmigung des Haushaltes 2020 an die Fa. Kutter, aus Memmingen zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig –
- Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass die VG Westerburg mittlerweile einen Mietvertragsentwurf zur Grillhütte am Sportplatz zwischen der Ortsgemeinde Guckheim (Vermieterin) und dem Stammtisch „Bixeöffner“ (Mieter) aufgesetzt hat. (s. entsp. Anlage). Der Rat stimmt nach kurzer Beratung dem Mietvertrag zwischen der Ortsgemeinde Guckheim und dem Stammtisch „Bixeöffner“ ab dem 1. April 2020 einvernehmlich zu.
Bes. Vorkommnis:
Das Ratsmitglied Jannik Ochs hat an der Beratung und Beschlussfassung nach § 22 Abs. 2 (GemO) nicht teilgenommen und den Sitzungstisch verlassen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Mietvertrag zwischen der Ortsgemeinde Guckheim und dem Stammtisch „Bixeöffner“ zur Dauermietung der Grillhütte am Sportplatz zum 1. April 2020 zu.
Abstimmungsergebnis: – einstimmig –
- Der Brunnenplatz soll mit Hilfe des „Leader-Förderprogrammes“ erneuert und modernisiert werden. Federführend ist eine Gruppe Guckheimer Bürger. Der Gemeinderat nimmt dies wohlwollend zur Kenntnis.
- die Baustrasse „Unter der Rotheich“ soll unter Umständen bis zum finalen Endausbau nochmals präpariert werden.