Gemeinderatssitzungen

Protokoll über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 24.10.2019

Öffentlicher Teil

TOP  1  Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Tagesordnung

Zu Beginn der Ratssitzung begrüßte Ortsbürgermeister Becker alle anwesenden Ratsmitglieder, die Mitglieder des Bauausschusses sowie die Mitglieder des Ausschusses für Dorfentwicklung, Soziales, Kinder, Jugend und Kultur zur heutigen Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung zur Ratssitzung fest. Ortsbürgermeister Becker beantragte anschließend, als neuen TOP 5 den Punkt: „Beratung und Beschlussfassung über den weiteren Fortgang in der Dorferneuerung nach Anerkennung als Schwerpunktgemeinde“ in die Tagesordnung mit aufzunehmen. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend nach hinten. Der Ortsgemeinderat stimmte dieser Erweiterung der Tagesordnung einvernehmlich zu. Weitere Einwendung zur heutigen Tagesordnung wurden nicht erhoben.

TOP  2 Allgemeine Informationen des Bürgermeisters

Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass

  1. die VG Westerburg eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1.024.00 € beim Land Rheinland-Pfalz für die Ortsgemeinde Guckheim wegen der enormen Schäden im Forst (u.a. Borkenkäferbefall) in unserem Gemeindewald beantragt hat.
  2. ab sofort wieder Brennholz (Buchenholz) zum FM-Preis von 50,00 € bei der Ortsgemeinde Guckheim bis zum 15.12.2019 bestellt werden kann. Die maximale Bestellmenge pro Haushalt beträgt 3-3,5 FM.
  3. die Fa. M. Greiner, Berzhahn nach Abgabe eines Angebotes beauftragt wird, im gesamten Ortsbereich benannte Bäumen zu beschneiden (Lichtraumprofile und Entfernung Totholz).
  4. die Einladungen der Ratsmitglieder für die Gemeinderatssitzungen künftig über das „ALLRIS-System“ der VG Westerburg erfolgen werden.
  5. das Gewerbesteueraufkommen für das Jahr 2019 evtl. etwas besser ausfallen könnte.
  6. ein Handel für Kosmetikprodukte in der Gemeinde Guckheim angemeldet wurde.
  7. die Dachkuppeln in der Kita/Schule in diesem Jahr noch saniert werden.
  8. der Jahresabschluss 2017 der Ortsgemeinde Guckheim durch die VG Westerburg fertiggestellt wurde und nun durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft werden kann.

TOP  3 Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohne rinnen und Einwohner zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltplans 2019 gemäß § 97 Abs. 1 GemO

Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass während der gesetzlichen Offenlegungsfrist von 14 Tagen gemäß § 97 Abs. 1 GemO keine Vorschläge zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2019 sei tens der Einwohner und Einwohnerinnen von Guckheim eingereicht wur- den.

Es wurden keine Vorschläge gemäß § 97 Abs.1 GemO innerhalb der Frist eingereicht. Eine Beratung und Beschlussfassung entfällt daher.

TOP  4 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushal- tssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2019

Der Ortsgemeinderat hat in der vorangegangenen Ratssitzung ausgiebig über die 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie den 1. Nachtragshaushal- tsplan der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2019 diskutiert und beraten.

Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Guckheim für das Haushaltsjahr 2019 wird wie folgt beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

1.   im Ergebnishaushalt

gegenüber
bisher
nunmehr
festgesetzt
auf
verändert
um
der Gesamtbetrag der Erträge 1.231.023,00 1.292.483,00 61.460,00
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.291.752,00 1.305.292,0013.540,00
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf-60.729,00-12.809,0048.770,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen-30.640,0018.130,0048.770,00
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit20.900,00900,00-20.000,00
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit18.500,009.000,00-9.500,00
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit2.400,00-8.100,00-10.500,00

der Saldo der Ein- und Aus-zahlungen aus Finanzierungs-tätigkeit
28.240,00-10.030,00-38.270,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher Euro auf Euro
verzinste Kredite von bisher Euro auf Euro
zusammen von bisher Euro auf Euro

§ 3 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern und die Hundesteuer bleiben unverändert.

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug 2.168.591,80 €
Der vorauss. Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt2.095.473,80 €
und zum 31.12.20192.082.664,80 €

§ 5 Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 € überschritten sind.

Abstimmungsergebnis: – einstimmig –

TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über den weiteren Fortgang in der Dorferneuerung nach Anerkennung als Schwerpunktgemeinde Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass die Ortsgemeinde Guckheim im März 2019 als Schwerpunktgemeinde in der Dorferneuerung anerkannt worden ist.

Im Rahmen dessen, werden in der Regel

  1. die Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit (Dorfmoderation)
  2. die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes
  3. die Planungs- und Beratungsleistungen (Städtebauliche Beratung) durchgeführt.

Mit der Dorfmoderation wurde mittlerweile begonnen, so dass es nun möglich ist, mit der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes und der Städtebaulichen Beratung zu beginnen. Da die Ortsgemeinde Guckheim als Schwerpunktgemeinde anerkannt worden ist, beträgt die Förderung für die einzelnen Maßnahmen 90%.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt,

  1. die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes und die Städtebauliche Beratung durchzuführen und den entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen.
  2. die VG-Verwaltung wird gebeten, den Zuwendungsantrag vorzubereiten und zur Unterschrift vorzulegen.
  3. den Auftrag über die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes und die Städtebauliche Beratung nach Erhalt des Zuwendungsbescheides und vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen an Stadt-Land-plus, Boppard zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: – einstimmig –

TOP  6 Infos zum Thema Schwerpunktgemeinde/Dorfentwicklung, Vorbereitung erste Termine Arbeitsgruppen

Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass die ersten zwei Arbeitskreissitzungen am 31. Oktober 2019 18:30 Uhr (Arbeitskreis 1,”Bürgerhaus”, und Arbeitskreis 3, “Wirtschaft und Infrastruktur” sowie am 7. November 2019 19 Uhr (Arbeitskreis 2, “Miteinander”) in der Gaststätte Jung (Wellems) stattfinden.

TOP  7 Verschiedenes

Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass

  1. von ein weiteres Angebot zur Beschaffung von Ortsfahnen eingeholt wurde. Nähere Details hierzu werden gesondert im Wäller Wochenspiegel bekanntgegeben.
  2. die Ortsgemeinde Guckheim beabsichtigt, für künftige Beisetzungen auf dem Friedhof eine sogen. “Beerdigungsset” anzuschaffen. Entsprechende Angebote wurden eingeholt und bei der Firma Rompf in Willingen letztendlich bestellt.

    Beschluss:
    Der Ortsgemeinderat stimmte dieser Maßnahme einvernehmlich zu.

    Abstimmungsergebnis: – einstimmig –

  3. am 30.10.2019 um 8 Uhr in der Wehrstrasse ein Ortstermin mit dem Ingenieurbüro Siekmann, Westerburg wg. dem Strassenausbau “Wehrstrasse” stattfindet.