Gemeinderatssitzungen

Protokoll über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 21.11.2019

Öffentlicher Teil

TOP  1    Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Tagesordnung

Zu Beginn der Ratssitzung begrüßte Ortsbürgermeister Becker alle anwessenden Ratsmitglieder, die Mitglieder des Bauausschusses sowie die Mitglieder des Ausschusses für Dorfentwicklung, Soziales, Kinder, Jugend und Kultur zur heutigen Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung zur Ratssitzung fest. Einwendung zur heutigen Tagesordnung wurden nicht erhoben.

TOP  2    Allgemeine Informationen des Bürgermeisters   

Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass

  1. der Nachtragshaushalt 2019 genehmigt worden ist
  2. die Satzung des Kindertagesgesetzes (letzte Fassung v. 1979) dringend angepasst werden muss. Die Verwaltung hat der Ortsgemeinde Guckheim zugesagt, sich um eine Erneuerung der Satzung zu kümmern.
  3. die Bäume in den Straßen „zur Heide, Höhe Anwesen Funke/Kaiser“ und „Hattemerswies, Höhe Anwesen J. Jung und R. Kurtenacker“ gefällt werden.
  4.  die Fa. Rompf Bestattungen aus Willingen das sog. „Friedhofs-Beerdigungsset“ geliefert hat.
  5.  der alljährliche Weihnachtsbaum der Ortsgemeinde Guckheim seit diesem Jahr an der Kirche „St. Johannes“ aufgestellt wird und nicht mehr am Bürgerhaus. Für die ordnungsgemäße Stromversorgung für die Beleuchtung des Weihnachtsbaumes haben sich Marvin Jung und Günter Eulberg gekümmert   Herzlichen Dank euch beiden dafür.
  6.  zwei Bäume, die im Sommer am Sportplatz abgestorben waren, ersetzt worden sind.
  7.  die neuen Ortsschilder „Olle und Wörsdorf/Guckheim“ eingetroffen sind. Sie werden zeitnah im Ortsgebiet aufgestellt.
  8. bisher erst 9 Bestellungen (Mindestmenge 20) für die Anschaffung von Ortsfahnen der Ortsgemeinde vorliegen. 
  9. in der Zufahrt zum Anwesen P. Funke eine Regenauffangrinne durch die Fa. Pehl eingebaut wurde.
  10. in der letzten Oktoberwoche eine Verkehrsaufkommensmessung im Ortsbereich stattgefunden hat. Dabei wurde festgestellt, dass ca. 9.000 Fahrzeuge mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 46 km/h täglich die Ortsgemeinde durchfahren.
  11. im kommenden Jahr die K 90 in Richtung Sainscheid ausgebaut werden soll.
  12.  eine Gewerbeabmeldung wie auch eine Gewerbeanmeldung der Ortsgemeinde vorliegen.
  13. die Rodung (Entfernung der durch den Borkenkäfer befallenen Fichten-Nadelbäume) im Rothenberg in diesem Winter erfolgen wird. Die anschließende Aufforstung soll im Jahr 2020 erfolgen.
  14.  das Abgrenzungsverfahren zur Aufteilung der neuen Forstreviere (Forstverband Rennerod/Westerburg-Winnen) wg. der Rücknahme des Antrages auf Austritt aus dem Forstverband durch die Ortsgemeinde Winnen vorerst auf Eis gelegt wurde.
  15. die Sicherheitsauflagen der Spielgeräte am Kinderspielplatz lt. Prüfbericht noch nicht erfüllt sind
  16. lt. Gefährdungsbeurteilung der Verwaltung noch Mängel (Notausgänge, Anbringung von Richtungspfeile auf dem Boden etc.) im Kindergarten Guckheim behoben werden müssen.
  17. die Aktion „saubere Landschaft“ am 4. April 2020 stattfindet.
  18. die Terminplanung 2020 mit den einzelnen Guckheimer Vereinen abgestimmt worden ist.
  19. der Ortsgemeinde mittlerweile 16 neue Bauplatzanfragen vorliegen.

TOP  3    Informationen zu den Ergebnissen der Arbeitskreise im Rahmen der Dorfmoderation

Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass mittlerweile beide Arbeitskreise (Arbeitskreis 1, “Bürgerhaus und Wirtschaft und Infrastruktur”, Arbeitskreis 2, “Miteinander”) ihr erstes Arbeitstreffen absolviert haben.

  1.  Beim ersten Arbeitstreffen des Arbeitskreises 1, “Bürgerhaus und Wirtschaft und Infrastruktur” kristallierte sich heraus, dass die Mehrheit der Anwesenden für einen Neubau eines “Gemeindezentrums mit integriertem Kindergarten” votierte. Als neuen Standort wurden verschiedenene Plätze (Bolzplatz, Friedhof, Kirche, über dem Elbbach oder in der Verlängerung der Waldstraße) vorgeschlagen, wobei sich bei der Abstimmung eine klare Mehrheit für einen Neubau auf dem Bolzplatz ergeben hat.
    Das Planungsbüro “Stand-Land-plus” aus Boppard/Buchholz wurde beauftragt, einen ersten Planungsentwurf nach den Wünschen der Anwesenden mit der dazugehörigen Kostenschätzung anzufertigen. Im Gegenzug gab das Planungsbüro einem kleinen ausgewählten Personenkreis der Anwesenden als sogen. Hausaufgaben auf, sich bis zum nächsten Arbeitstreffen verschiedene, nach den Vorstellungen des Arbeitskreises in Frage kommende Objekte in naher oder weiterer Umgebung anzusehen.
  2. Beim ersten Arbeitstreffen des Arbeitskreises 2 “Miteinander” wurden vorwiegend Themen im sozialen Bereich angesprochen. Hierbei wurde angeregt,
    a) im Jahr 2020 einen kleinen Weihnachtsmarkt evt. bei der Kirche zu organisieren.
    b) ältere Mitbürger/Senioren besser am Dorfleben teilhaben zu lassen (Seniorentreffs- o. nachmittage, Spontanbesuche etc.).
    c) die Jugend besser zu fördern       

TOP  4    Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf die Gemeinde, § 6 Übertragung des Datenschutzes

Die Jagdgenossenschaft kann gem. § 11 VII LJG die Verwaltung ihre An-  gelegenheiten auf die Ortsgemeinde übertragen. Dies ist mit Vereinbarung   vom 25.04.2007  bereits vollumfänglich zwischen der Jagdgenossenschaft Guckheim und der Ortsgemeinde Guckheim erfolgt und soll auch weiterhin in der Form beibehalten werden.

Jedoch gelten mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 die darin aufgeführten Regelungen ebenfalls für die Jagdgenossenschaften.

Durch den Fachbereich Forst und Jagd beim Gemeinde- und Städtbund wurde empfohlen, in Jagdgenossenschaften, welche die Verwaltungsgeschäfte auf die Gemeinde übertragen haben, in der Übertragungsvereinbarung zu bestimmen, dass der Datenschutzbeauftragte der Gemeindeverwaltung die Aufgabe übernimmt.

Dazu soll die folgende Regelung unter § 6 der Übertragungsvereinbarung aufgenommen werden, die darauffolgenden Paragraphen verschieben sich dann entsprechend:

§ 6

Übertragung des Datenschutzes

1)  Die Jagdgenossenschaft überträgt die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gemäß der §§ 37 bis 39 LDSG auf die Gemeinde.
2) Die Gemeinde bestellt den Datenschutzbeauftragten und informiert die    Jagdgenossenschaft entsprechend.
3)  Die Jagdgenossenschaft bleibt gemäß § 27 (8) LDSG verantwortlich            für den Datenschutz. Dies gilt auch bei der Aufgabenübertagung gemäß Absatz 1.
Die Jagdgenossenschaft Guckheim hat der Änderung in ihrer Sitzung am 24.10.2019 zugestimmt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Guckheim stimmt der Aufnahme der o. g. Regelung in die Übertragungsvereinbarung zwischen der Jagdgenossenschaft Guckheim und der Ortsgemeinde Guckheim vom 25.04.2007 zu.

Abstimmungsergebnis:    – einstimmig –

TOP 5   Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 gem. § 114 Gemeindeordnung. Entlastung des Ortsbürgermeisters und  den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten, sowie Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten

Der Rechnungsprüfungsausschuss (A. Fasel u. H. Fasel) stellte bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO) am 20.11.2019 in den Räumen der VG Westerburg (Bilanzarena) keine Beanstandungen fest und bat um Entlastung des Ortsbürgermeister und VG-Bürgermeister sowie deren Beigeordneten.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2017 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 109.324,69 € fest. Das Eigenkapital erhöht sich hierdurch auf 2.168.591,80 €.

Abstimmungsergebnis: – einstimmig –

Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten

Dem Ortsbürgermeister und die ihn vertretenden Ortsbeigeordneten wird gern. § 114 Abs. 1 GemO für die Amtstätigkeit im Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: – einstimmig –  

Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und den ihn vertretenden Beigeordneten

Gemäß Ziff. 2 W zu § 114 GemO wird dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Westerburg sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt

Abstimmungsergebnis: – einstimmig –

TOP 6  Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2020

Durch das Forstamt Rennerod wird jedes Jahr der Forstwirtschaftsplan zur Beratung und Beschlussfassung erstellt.

In dem vorgelegten Plan stehen den Aufwendungen in Höhe von 35.015,00 € Erträge in Höhe von 29.064,00 € entgegen. Im Ergebnis wird von einem geplanten Fehlbetrag in Höhe von 5.951,00 € ausgegangen (s. entspr. Anlage).

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2020 in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis:  – einstimmig –

TOP 7    Kirmes 2020

Die Müller & Kaiser Event GbR Hauptstr. 25, 56459 Guckheim hat dem Ortsgemeinderat mitgeteilt, dass sie die Guckheimer Kirmes 2020 ausrichten möchten. Der OGR nahm dies wohlwollend zur Kenntnis.

Bes. Vorkommnis:

Das Ratsmitglied Christian Müller hat nach § 22 Abs. 2 (GemO) an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal während dieser Zeit verlassen.

Beschluss

Der Ortsgemeinderat stimmt der Vergabe der Guckheimer Kirmes mit einer Laufzeit von 3 Jahre (bis 2022) an die Müller & Kaiser Event GbR Hauptstr. 25, 56459 Guckheim zu.

Abstimmungsergebnis:  – einstimmig –

TOP 8    Verschiedenes

Ortsbürgermeister Becker informierte den Ortsgemeinderat, dass   

  1. der Dorfentwicklungsausschuss sich Gedanken darüber machen soll, wer in Zukunft als sog. „Patenschaft“ die Pflege der Beete und Plätze im Dorfbereich übernehmen möchte.
  2. der Ausbau der Wehrstraße vom Bauausschuss federführend bekleidet werden soll.
  3. der Straßenbelag im Kreuzungsbereich Wiesenstr/zur Heide in Höhe des Anwesens Herrmann gelockert und abgesackt ist.
  4. am 15. Jan. 2020 die nächste Gemeinderatssitzung stattfindet.