Auskunftsrecht & Informationspflicht in Rheinland-Pfalz

Was ist das Auskunftsrecht?

Das Auskunftsrecht nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) garantiert jedermann den Zugang zu amtlichen Informationen, die bei öffentlichen Stellen (z. B. Gemeindeverwaltung, Verbandsgemeinde, Kreisverwaltung) vorhanden sind – unabhängig von einer persönlichen Betroffenheit.

Rechtsgrundlagen:

  • §§ 11, 13 LTranspG (Antrag, Entscheidung/Frist)
  • § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 LVwVfG (Akteneinsicht nur für Beteiligte im Verwaltungsverfahren)

Was darf ich anfordern?

Sie können insbesondere Zugang zu folgenden Informationen verlangen:

  • Beschlüsse des Gemeinderats (öffentlicher Teil)
  • Satzungen, Plänen, Gebührenordnungen
  • Haushaltsplänen, Fördermittelvergaben
  • Gutachten, Stellungnahmen, Verträgen (soweit keine Geheimhaltungsgründe entgegenstehen)
  • Unterlagen der Bauleitplanung sowie Umweltdaten (unter Beachtung der Spezialgesetze)
  • Organigrammen und Zuständigkeitsübersichten

Sie müssen keinen besonderen Grund angeben. Spezialgesetze gehen vor; Rechte Dritter sind zu beachten. Ist nur ein Teil schutzwürdig, ist Teilzugang nach Schwärzung zu gewähren.

Wann darf die Verwaltung ablehnen?

Eine Ablehnung kommt nur nach den gesetzlichen Ablehnungsgründen in Betracht, insbesondere nach §§ 14–16 LTranspG:

  • Schutz öffentlicher Belange (z. B. öffentliche Sicherheit)
  • Vertraulichkeit der behördlichen Beratungen und Schutz des Entscheidungsprozesses
  • Rechte Dritter (z. B. personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)

Ablehnungen müssen schriftlich, konkret und nachvollziehbar begründet werden. Vorher ist ein Teilzugang zu prüfen.

Wie schnell muss geantwortet werden?

Nach § 13 Abs. 4 LTranspG ist die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats zu erteilen. Bei Verzögerungen ist eine Zwischenmitteilung erforderlich; eine Fristverlängerung ist zulässig, muss aber mitgeteilt werden.

Was tun bei Ablehnung oder Schweigen?

  1. Erinnerung/Sachstandsanfrage mit kurzer Frist setzen.
  2. Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid (regelmäßig Frist: 1 Monat, §§ 70 ff. VwGO). Ohne/fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung: Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO).
  3. Vermittlungsantrag beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI), § 19 LTranspG. Website: https://www.datenschutz.rlp.de
  4. Kommunalaufsicht einschalten bei strukturellen oder dauerhaften Rechtsverstößen der Kommune.
  5. Untätigkeitsklage in Betracht ziehen, wenn ohne zureichenden Grund nicht entschieden wird (§ 75 VwGO).

Musteranschreiben

A) Informationszugang nach LTranspG (jedermann)

Betreff: Antrag auf Informationszugang nach §§ 11, 13 LTranspG RLP

An Gemeindeverwaltung / Verbandsgemeindeverwaltung / Kreisverwaltung [Name der Verwaltung] [Adresse]

Von [Vorname Nachname] [Adresse] [Ort, Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich nach §§ 11, 13 LTranspG RLP Zugang zu folgenden Informationen, die bei Ihnen vorhanden sind:

  • [konkrete Beschreibung, z. B.: „Niederschrift (öffentlicher Teil) und Beschlussvorlage zum Gemeinderatsbeschluss vom 12.03.2024 (Grundsteuer B)“]
  • [ggf. weitere Informationen, z. B.: zugrundeliegende Gutachten, Stellungnahmen oder Kalkulationsunterlagen]

Bitte übermitteln Sie mir die Informationen elektronisch per E-Mail an [Ihre E-Mail-Adresse]. Sollte dem Rechte Dritter entgegenstehen, bitte ich um Teilzugang nach Schwärzung bzw. eine begründete Abwägungsentscheidung.

Ich weise auf die Frist „unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats“ hin und bitte – falls erforderlich – um Zwischenmitteilung (§ 13 Abs. 4 LTranspG). Bitte informieren Sie mich vorab über voraussichtliche Gebühren; ohne Rückfrage bitte ich den Aufwand auf max. [Betrag] € zu begrenzen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name] [Unterschrift bei Postversand]

B) Akteneinsicht nach VwVfG (nur für Beteiligte)

Betreff: Antrag auf Akteneinsicht nach § 29 VwVfG i. V. m. § 1 LVwVfG (Az.: …)

An

[zuständige Behörde]

[Adresse]

Von [Vorname Nachname] [Adresse] [Ort, Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Beteiligte/r im Verfahren [Bezeichnung, Aktenzeichen] beantrage ich Einsicht in die Verfahrensakten nach § 29 VwVfG. Ich bitte – soweit möglich – um digitale Einsicht bzw. Einsicht vor Ort sowie um Kopien der entscheidungserheblichen Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name] [Unterschrift bei Postversand]

Hinweis

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Je nach Hauptsatzung/Geschäftsordnung der Kommune und besonderen Fachgesetzen kann es Abweichungen geben.